Cyber-Mobbing – Wegen Beschimpfung auf Facebook verurteilt

9. Mai 2011, 20:29, NZZ Online

Urteil gegen St. Gallerin – «Seckel» und «truurige Mensch» strafbar

Eine junge Frau aus St. Gallen ist wegen einer Beschimpfung auf Facebook zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

(sda) Eine 19-jährige St. Gallerin hat auf Facebook einen Mann als «Seckel» und als «truurige Mensch» beschimpft. Der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen verurteilte sie deswegen zu einer bedingten Geldstrafe.

Der Fall von «Cyber-Mobbing» hat nach Ansicht von Fachleuten Präzedenzcharakter. Hintergrund ist eine Kontroverse um das St. Galler Kulturlokal KuGl (Kultur am Gleis). Ein Anwohner hatte sich auf dem Rechtsweg mit Erfolg gegen nächtelange Partys im KuGl gewehrt.

Anhänger des Lokals gründeten auf der Internet-Plattform Facebook eine Gruppe «Gegen die Schliessung vom KuGl». Dort kam es im Mai 2010 zu massiven Beschimpfungen und Drohungen gegen den Einsprecher. Dieser fühlte sich bedroht und erstattete Strafanzeige.
Strafbescheide gegen drei Personen

Drei Personen wurden als Urheber identifiziert und im Dezember 2010 per Strafbescheid zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Weitere Beteiligte des «Cyber-Mobbing» konnten nicht eruiert werden.

Zwei der Verurteilten akzeptierten ihre Strafen. Eine 19-jährige Frau zog den Fall ans Kreisgericht weiter, dessen Einzelrichter die Sache am Montag beurteilte. Er bestätigte den Schuldspruch und die bedingte Geldstrafe von sieben Tagessätzen zu 30 Franken. Von einer zusätzlichen «Denkzettel»-Busse von 100 Franken sah er ab.

Es sei «erschreckend», was im Internet-Forum an Beschimpfungen zusammengekommen sei, sagte der Richter. Er sprach von «einer Art virtueller Zusammenrottung». Bis zu einer realen Gefahr für das Opfer wäre es nicht mehr weit gewesen.
Freispruch beantragt

Die 19-jährige Frau sagte, ihr Facebook-Eintrag sei «völlig unüberlegt» gewesen. Sie habe aus Ärger über die drohende KuGl- Schliessung gehandelt. «Für mich war das keine Beschimpfung», beteuerte sie. Sie habe auch nicht drohen wollen. Sie sei sich keiner Schuld bewusst.

Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Frau habe den Facebook-Eintrag mit ihrem richtigen Namen gekennzeichnet. Sie habe sich beim Opfer schriftlich entschuldigt und ihm eine Genugtuung angeboten.

Der Einzelrichter liess sich nicht erweichen und bestätigte den Schuldspruch. Gemäss dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, muss die 19-Jährige rund 1250 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/digital/prozess_st_gallerin_beschimpfung_facebook_1.10525438.html

Kommentar:
Obwohl ich es grundsätzlich begrüße, wenn Richter bei Cyber-Mobbing durchgreifen und Zeichen setzen, halte ich dieses Urteil für überzogen, angesichts der Beleidigungen, sexuellen Nötigungen und Gewaltandrohungen, wie wir sie z. B. bei IShareGossip erleben.
Das Verhältnis scheint mir hier nicht zu stimmen.
Nun kennen wir die Hintergründe im Einzelnen nicht. Man muss sicherlich die Äußerungen im Gesamtzusammenhang sehen und auch schauen, inwieweit sie eine Bedrohung waren und die Persönlichkeitsrechte verletzt haben. In Deutschland wage ich zu bezweifeln, dass die Bezeichnung „Seckel“ und „truurige Mensch“ geeignet wären Schadensersatzansprüche auszulösen. Ich würde sie übersetzen mit „Sack“ und „trauriger Mensch“ oder „armselige Kreatur“. Nach bisherigeer Rechtsprechung wären das keine Beleidigungen, sondern wären von der freien Meinungsäußerung abgedeckt. Hier wäre es mal schön, wenn sich Richter dazu äußern würden.

Diesen Artikel mit anderen teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • XING
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Live-MSN
  • MySpace
  • MisterWong
  • Webnews
  • MyShare
  • Ask
  • email
  • Print

Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Cyber-Mobbing, Hilfe, Mobbing, Mobbing-Zentrale, Mobbingberatung abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert