Mobbing via Facebook:Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Schülern?

Mobbing ist nicht nur auf dem Schulhof ein Thema. Längst werden die Opfer im Internet mit beleidigenden Äußerungen konfrontiert. Das Verwaltungsgericht Köln musste nun entscheiden, ob Mobbing über die Plattform Facebook Sanktionen in der Schule nach sich ziehen kann (AZ: 10 L 488/11).
Was war geschehen?
In diesem Fall wurde einem Schüler vorgeworfen, dass er insbesondere über soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ Mitschüler durch massive diskriminierende Äußerungen beleidigt haben soll. Außerdem wurde den Schülern mit weiteren Konsequenzen gedroht falls diese nicht schweigen. Es soll außerdem ein Mobbing Club existieren, bei dem dieser Schüler Mitglied gewesen sein soll.

Der Schüler wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe in die Parallelklasse versetzt. Gegen diese Versetzung wehrte er sich jedoch und zog vor Gericht.
Die Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Versetzung in die Parallelklasse rechtmäßig war.

Die Anschuldigungen gegen den mobbenden Schüler wurden laut Gericht durch Lehrer, die die Informationen ihrerseits von den Schülern erlangt hatten, ausreichend glaubhaft gemacht. Die Versetzung in die Parallelklasse als Sanktion ist laut Gericht außerdem als relativ milde Maßnahme anzusehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Alternative – ein Verbleib des mobbenden Schülers in einer Klasse mit seinen Opfern – für die Opfer kaum zumutbar gewesen wäre.

In der Liste der Möglichkeiten, die einer Schule als Maßnahme gegen Mobbing zur Verfügung stehen, ist vielfältig. Dabei sollte man sich immer das System der Ordnungsmaßnahmen vor Augen halten. Diese reichen vom schriftlichen Verweis bis zum letzten Mittel: der Verweisung von allen öffentlichen Schulen eines Landes durch die oberste Schulaufsichtsbehörde. Bei den Maßnahmen ist zu beachten, dass je Maßnahme der Eingriff in die Grundrechte des Schülers größer wird. Dementsprechend müssen immer ausreichende Beweise vorliegen, die die ergriffenen Maßnahmen rechtfertigen.

Fazit:

Mit diesem Urteil wurden die Rechte der Opfer von Mobbingattacken gestärkt. Die Schüler sollten sich bewusst sein, dass auch ihr außerschulisches Handeln ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Opfer von Mobbingattacken sollten sich unbedingt professioneller Hilfe bedienen. Gegen die Täter kann man sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen.

Kommentar:
Vielen Schülern in der Pubertät ist nicht bewusst, dass sie tatsächlich von allen öffentlichen Schulen verwiesen werden können, wenn sie sich nicht benehmen. Das kann soweit gehen, dass Eltern mit Migrantenhintergrund ihre Kinder in ihrem Heimatland zur Schule schicken müssen und solche Fälle habe ich tatsächlich erlebt. Die Kinder lebten dann im Haushalt eines Verwandten bis zum Schulabschluss.



Quelle: http://www.e-recht24.de/news/facebook/7143-mobbing-via-facebookwelche-rechtlichen-konsequenzen-drohen-schuelern.html

Diesen Artikel mit anderen teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • XING
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Live-MSN
  • MySpace
  • MisterWong
  • Webnews
  • MyShare
  • Ask
  • email
  • Print

Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Cyber-Mobbing, Hilfe, Mobbing, Mobbing-Zentrale, Mobbingberatung abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Mobbing via Facebook:Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Schülern?

  1. Greiwe, Manfred sagt:

    Welche rechtlichen Konsequenzen?

    Dr. Karg beim Datenschutzamt Hamburg anrufen: 040/ 42854 – 4051

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert