Stadtreinigung Hamburg – Amtspflichtverletzung des Aufsichtsrates

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Ich stelle gerade die Pressemappe zusammen, die ich im August an verschiedene Medien schicken werde.

Dabei fiel mir auf, dass ich bisher mein Schreiben an die Aufsichtsräte noch nicht veröffentlicht habe.

Ich hatte sie ja in Verzug gesetzt, um, falls sie nichts gegen Bossing unternehmen,
den Weg frei zu machen,
sie in die persönliche Haftung, wegen Amtspflichtverletzung, nehmen zu können.

Hier nun also der Text des Schreibens an die Aufsichtsräte.
Alle Aufsichtsräte haben ein Schreiben mit gleichlautendem Text erhalten.

Stadtreinigung HamburgEntsorgungsfachbetrieb AdÖR
Herrn Michael Pollmann
Aufsichtsrat
– persönlich –

Bullerdeich 19
20537 Hamburg                                                                  Hamburg, 29.03.2016

Bossing bei der Stadtreinigung Hamburg

 
Guten Tag Herr Pollmann,

ich bearbeite seit geraumer Zeit einige Fälle von Bossing  / Mobbing
bei der Stadtreinigung Hamburg und habe Herrn Prof. Siechau aufgefordert,
die menschenverachtende Situation für die Müllmänner zu beenden.

Der Bürgermeister wurde von mir als oberster Dienstherr der Stadt in Kenntnis gesetzt.
Statt Abhilfe zu schaffen, zieht Prof. Siechau es nun vor, mich auf Unterlassung zu verklagen, wohl in der Hoffnung den Skandal vertuschen zu können,
was erneut Kosten für die Stadtreinigung verursachen wird.

Ich setze Sie hiermit als Aufsichtsrat in Kenntnis und setze Sie
gemäß § 4 der Satzung und Art 34 GG in Verzug und fordere Sie auf:

  1. Bossing sofort zu beenden
  2. Keine weiteren Klagen zu führen
  3. Eine Dienstvereinbarung gegen Mobbing zu verabschieden
  4. Einen Mobbingbeauftragten zu bestellen
  5. Die bisherigen Opfer zu rehabilitieren

Zur Beurteilung des Umfangs von Bossing wäre wichtig zu prüfen,
wie viele arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen die Stadtreinigung
seit 1990 geführt hat, und welcher Personenkreis davon betroffen war/ist.
Bei der wachsenden Stadt Hamburg wäre zu erwarten, dass zunehmend
mehr Müll entsteht und damit der Bedarf an Personal.  –  Dies sollte sich in einem kontinuierlichen Anstieg der Personalkosten wiederspiegeln.

Tatsächlich erwarte ich jedoch eine Senkung der Personalkosten,
da von Bossing besonders die älteren, langjährigen Mitarbeiter betroffen sind,
die gegen jüngere, gesündere und lohnkostengünstigere ausgetauscht werden sollen.

Der sich wiederholende Vorwurf der betroffenen Müllmänner ist, dass sie gezielt
mit besonders schweren Arbeiten betraut werden, die zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Zeitgleich werden sie bedroht und aufgefordert, den Arbeitsplatz aufzugeben oder
in den Vorruhestand zu gehen.

Dieser Druck, begleitet von Gerichtsverfahren, ist ursächlich für die Fehlzeiten
der Betroffenen und ist mit den Grundsätzen des Arbeitsschutzes unvereinbar,
weshalb ich inzwischen auch das Amt für Arbeitsschutz und die Unfallkasse
eingeschaltet habe.

Ich erwarte von Ihnen als Aufsichtsrat, dass Sie unverzüglich tätig werden.
Sollten Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen durch Untätigkeit, weise ich vorsorglich
darauf hin, dass jeder von Mobbing/Bossing betroffene Mitarbeiter der Stadtreinigung
durch dieses Schreiben in die Lage versetzt wird, Sie persönlich auf Schadensersatz zu verklagen.

Alle Aufsichtsräte erhalten ein Schreiben mit gleichlautendem Text,
weil jeder einzelne Aufsichtsrat bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit persönlich haftet
und somit Gelegenheit erhält, im Sinne der Betroffenen tätig zu werden.

Für Ihre Rückantwort habe ich mir Freitag, den 15.04.2016, 12 Uhr notiert.
Eine Kopie dieses Schreibens ergeht an den Bürgermeister zur Kenntnis.

Mit freundlichem Gruß

Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –

 

Als Antwort erhielt ich ein anwaltliches Schreiben mit dem lapidaren Hinweis:

Ihre Ausführungen entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und auch die von Ihnen hieraus abgeleiteten rechtlichen Schlussfolgerungen sind unzutreffend.

Die beiliegende Vollmacht bevollmächtige zur Vertretung der Stadtreinigung
und war vom Justitiar unterschrieben. Da ich den Aufsichtsräten Amtspflichtverletzung vorwerfe, hätte jeder einzelne Aufsichtsrat eine Vollmacht unterschreiben müssen.

Ich schrieb daher Senator Kerstan:

Stadtreinigung Hamburg/Bossing – Aufsichtsrat

Guten Tag Herr Senator Kerstan,

in der Anlage sende ich Ihnen die Kopie eines Schreiben des Rechtsanwaltes Henning Müller, der den Aufsichtsrat der Stadtreinigung Hamburg vertritt.
Die Vollmacht wurde unterschrieben vom Justiziar der Stadtreinigung.

Ich habe Herrn Müller bereits darauf hingewiesen, dass die Vollmacht ausdrücklich nicht von den 12 Aufsichtsräten erteilt wurde und es, um diese vertreten zu können, jeweils einer eigenen Vollmacht bedarf.

Beim Vorwurf des Verstoßes gegen § 4 der Satzung in Verbindung mit Art. 34 GG geht es konkret um das Fehlverhalten jedes einzelnen Aufsichtsrates, das ggf. gerichtlich zu überprüfen wäre. Es ist daher nach gängiger Rechtsprechung nicht zulässig, Schadensersatz oder Gerichtskosten den einzelnen Aufsichtsräten oder dem Geschäftsführer zu erstatten bzw. diese zu übernehmen.
Das wäre eine Veruntreuung öffentlicher Gelder.

Ich erwarte von Ihnen daher, dass die Stadtreinigung mit diesen Kosten
nicht belastet wird.

Von diesem Schreiben erhält eine Kopie: der Bürgermeister
und der Bund der Steuerzahler.

Mit freundlichem Gruß
Margit Ricarda Rolf
Auszug aus der Satzung:
Satzung der Stadtreinigung Hamburg vom 29. März 1994

§ 1 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Stadtreinigung verantwortlich nach den Gesetzen, den Bestimmungen dieser Satzung sowie unter Beachtung des von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Zielbildes.
Die Mitglieder der Geschäftsführung haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt
eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.

§ 4 Aufgaben des Aufsichtsrats Die Aufgaben des Aufsichtsrats ergeben sich aus
§ 7 des Stadtreinigungsgesetzes.  Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung zu beachten.

Zur Sorgfalt der ordentlichen Geschäftsführung gehört es weder,
Mitarbeiter zu schikanieren, noch bei Bekanntwerden solcher Schikanen
den Kopf in den Sand zu stecken und zu behaupten:
.                                            „Bei uns gibt es gar kein Bossing.“

Spätestens seit meinem Schreiben vom 29.03.2016 an,
handeln die Aufsichtsräte vorsätzlich, und zwar alle !

Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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Eine Antwort zu Stadtreinigung Hamburg – Amtspflichtverletzung des Aufsichtsrates

  1. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    der Sumpf des ganzen fühlt wohl immer noch sicher, nur ob es dann immer noch so ist wenn die Presse das mit kriegt 😉

    Ich glaube nicht, denn auch hier wird wohl weiterhin alles unterschätzt, wie schon in der Vergangenheit !

    Und alles nur weil man vor einer kleinen, aber doch wohl zähen und starken Frau langsam erkennen muss, das diese sich eben nicht so leicht einschüchtern und sich die Butter vom Brot nehmen lässt !

    Schön zu wissen, das wir Stellen und Bürger in HH haben die zu uns halten, denn wir Müllmänner halten auch sehr gern zu Hamburg und seinen Bürgern.
    Wir halten Kontakt und wollen das es auch so bleibt, denn jeder auch wir wollen das HH sauber bleibt und schließlich keine (linke) Ratten bei uns in HH herum laufen haben 😉

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

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