Cyber-Bullying – Doku

Prof. Däubler hatte bereits 1998 angeregt, Mobbing im Sinne der Produkthaftung zu betrachten. Bei Internetplattformen wie Schüler VZ oder Facebook halte ich das auch heute schon für gegeben. Die Lösung wäre ganz einfach: Klarnamenpflicht!

Die Betreiber müssten auch verpflichtet sein, die Klarnamen heraus zu geben, wenn Straftaten begangen werden. Eine Straftat ist bereits die Verletzung des Rechtes am Bild, üble nachrede, Verleumdung oder Beleidigung. Auch Bedrohung ist ein eigener Straftatbestand.

Eine Unterlassungserklärung ist zwar ganz nett, hätte man aber mit einer einstweiligen Verfügung gearbeitet, dann läge womöglich jetzt ein rechtskräftiges Urteil vor. Tenor hätte auch die Pflicht zur Herausgabe der Täterdaten sein müssen, die das Fake-Profil angelegt haben. Dann wüsste Chantal, wer sie so gehasst hat und warum.

Es gibt also noch viel zu tun.

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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