Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstraße – Arbeitsgericht

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Heute, am 14. Mai 2014, wurde der nächste Fall
der gekündigten Küchenhilfe in der Kammer von
Richter Waskow verhandelt.

Interessant finde ich, worauf die Kammer
den Schwerpunkt bei der Beurteilung des Sachverhaltes legte.
Richter Waskow erklärte, es sei unstrittig, dass die Schließung der Warmküche eine unternehmerische Entscheidung gewesen sei.
Ob jedoch die Kündigung der Küchenhilfe gerechtfertigt sei, hänge entscheidend davon ab, mit welchen Tätigkeiten das Personal vor der Kündigung beschäftigt worden sei.

Der gegnerische Anwalt räumte ein, es könne durchaus vorgekommen sein,
dass das Küchenpersonal in Krankheitsfällen mal im Service ausgeholfen hätte,
mehr jedoch nicht.
Richter Waskow meinte, wenn das Küchenpersonal regelmäßig auch mit den Aufgaben
des Service beschäftigt worden sei, dann wäre eine Kündigung nicht rechtens.
Außerdem hätte das Seniorenzentrum den Küchenhilfen zunächst auch Arbeitsplätze im Service anbieten müssen. Die Frage der Sozialauswahl und die Anhörung des Betriebsrates sei aus seiner Sicht eher zweitrangig zu beurteilen.

Interessant, gerade weil Richter Stein das komplett anders sah.

Das Verfahren endete mit Vergleich, wobei das Seniorenzentrum erstmals
über eine Regel-Abfindung nachdachte und nicht mehr auf seiner Gemeinnützigkeit
herum ritt und behauptete, für eine Regel-Abfindung kein Geld zu haben.

Natürlich waren die Küchenhilfen regelmäßig damit beschäftigt,
Brote zu schmieren, Essen auszuteilen, das Geschirr einzusammeln
und mit dem kompletten Abwasch.

Die männliche Küchenhilfe hat vor allen Dingen Gläser gespült.

Wer macht das heute ?
Oder trinken die Senioren nichts mehr ?
Und was ist mit dem Geschirr ?

Auch angeliefertes Essen landet doch hoffentlich auf Tellern.
Oder müssen die Senioren jetzt aus Alufolien oder Plastik speisen ?

Welchem Richter will man so etwas verkaufen ?

Nun, wenn dem Vergleich nicht widersprochen wird, hat sich dieser Fall erledigt…

Aufschlussreich für den Arbeitskreis ist der Schriftwechsel im Klag-Verfahren,
denn wir haben inzwischen einige Male festgestellt,  dass sich von Seiten des Seniorenzentrums häufiger in den Schriftsätzen widersprochen wurde.

Margit Ricarda Rolf
1. Vorsitzende im Arbeitskreis
AWO-Seniorenzentrum Hagenbeckstraße

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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