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Stadtreinigung Hamburg – Überstunden – Urteil ist da!

Regelmäßig wiederkehrende Schulungen oder Dienstgespräche sind definitiv planbar.
Sie gehören zu den „weichen“ Arbeitszeiten im Gegensatz zu den „harten“ Arbeitszeiten,
in denen körperlich schwere Arbeit zu leisten ist.

Weiche Arbeitszeiten an die harten als Überstunden zu hängen
und regelmäßig zu verlangen verstößt auch gegen Arbeitsschutzrechte.
Hier wäre für alle Kollegen, die dadurch krank geworden sind auch noch
einmal zu überlegen nachträglich Schadensersatz und Schmerzensgeld
geltend zu machen. Das gilt auch – und gerade – für Ehemalige.

Wir helfen gern dabei. Weiterlesen

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