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Arbeitsgericht Hamburg: Harder ./. Stadtreinigung Hamburg

Rechtsanwalt Dr. Vogelsang ging denn auch dazu über, rein hypothetisch zu fragen:
„Was wird denn der Arbeitgeber tun, wenn der Kläger die Kündigungschutzklage gewinnt? Würde der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann endlich wieder arbeiten lassen?” – worauf Frau Supper, die Justiziarin sofort rief:
“Dann würden wir in die Berufung gehen – natürlich!“
Der Klägervertreter Dr. Vogelsang fragt dazu erstaunt nach:
„Sie erklären heute schon in Berufung zu gehen, obgleich Sie das Urteil und die Urteilsbegründung noch nicht kennen?“
Frau Supper und Rechtsanwalt Fehr dazu einstimmig: „Ja auf jeden Fall!“.
Wo fängt Vorsatz an ? – frage ich mich nun. Weiterlesen

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