Grundsätze der Mobbingberatung

Es gibt elementare Regeln der Mobbingberatung

Warum?

In der Mobbingberatung arbeiten wir mit traumatisierten Menschen, deren Vertrauenszentrum einen Sprung hat, ähnlich wie eine Schüssel einen Sprung hat, wenn sie angestoßen ist, aber noch nicht zerbrochen.

Dieses Bild habe nicht ich geprägt, sondern der von mir sehr geschätzte Dr. Ulrich der Hartdwaldklinik I, der leider viel zu früh verstorben ist. Mit solchen Menschen umzugehen, verlangt zwingend völlige Transparenz.

Deshalb ist es ein Grundsatz der Mobbing-Zentrale, dass nichts hinter dem Rücken der Betroffenen geschieht. Bevor ein Brief oder eine Mail versendet wird, erhält der Betroffene einen Entwurf. Erst wenn er diesen frei gegeben hat, und zwar schriftlich zur Akte, gehen Brief oder Mail auf die Reise. Die Freigabe wird dokumentiert, damit es nicht in Vergessenheit gerät.

So ist garantiert, dass der Mobbingbetroffene immer Herr des Geschehens bleibt.

Im Laufe der Jahre musste ich feststellen, dass es Rechtsanwälte gibt, die tatsächlich mit der Gegenseite verhandeln, ohne den Mobbingbetroffenen daran zu beteiligen und die es am liebsten sehen, wenn der Mobbingbetroffene zur Güteverhandlung nicht anwesend ist. Der Betroffene wird dann gedrängt einem Vergleich zuzustimmen, weil es bei Mobbing angeblich sowieso keine Chance gibt.

In unserem Netzwerk findet man solche Rechtsanwälte nicht! Unsere Rechtsanwälte halten sich alle an den Grundsatz der Transparenz und warten die Freigabe durch den Mobbingbetroffenen ab. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit – sollte man meinen.

Wer eine seriöse Mobbingberatung sucht, sollte sich vergewissern, dass sich Berater diesem Grundsatz verpflichtet fühlen.

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