Stadtreinigung Hamburg – Aufsichtsrat

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Ich habe mit heutiger Post Senator Kerstan
angeschrieben und beantragt,
den  Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

 

Wir bereiten die Klagen wegen Altersdiskriminierung vor.

Nach bisheriger Erkenntnis könnten auf die
Aufsichtsräte und Geschäftsführer Schadensersatz-Leistungen
von bis zu  15.000.000,00 €   (15 Millionen €)   zukommen.
Darüber sollte die Aufsichtsbehörde informiert sein.

Und natürlich habe ich auch unseren Bürgermeister informiert.

Nur nebenbei:

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dürfen natürlich
auch Haftpflichtversicherungen nicht zahlen.

Das sollte man schon wissen,
wenn man sich in einen Aufsichtsrat wählen lässt.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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2 Antworten zu Stadtreinigung Hamburg – Aufsichtsrat

  1. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    drücke für alle betroffenen die Daumen und hoffe alle (!) verantwortlichen in der SRH dadurch zur Strecke zu bringen, was diese anderen Kollegen angetan haben und noch tun !

    Auch wenn Geld nicht die seelischen Wunden heilen und aufwiegen kann, so sollten alle „angemessen“ entschädigt und die verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden !!!

    Sich davon stehlen zählt nicht, sondern sich seiner Verantwortung stellen heißt die Divise und deswegen darf der Aufsichtsrat alle wie Sie da sind wie Du schon geschrieben hast nicht (!) entlastet werden !

    Und das ganze aus eigener Tasche wie bei jeden anderen in der SRH auch ,dem grobe Fahrlässigkeit nachgesagt wird und dann angeblich in „Regress“ genommen werden soll, das hätte doch mal was und würde in meinen Augen endlich (!) und hoffentlich mal abschreckend dazu beitragen, wie man als Vorgesetzter mit Menschen eigentlich um zu gehen hat.

    Nämlich so nicht !!!

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in Deutschland

    • Ricarda sagt:

      Unser Anwalt hat mich gebeten ihm einen Überblick zu geben, welche Fälle für solche Klagen infrage kommen. Ich werde daher alle mir persönlich bekannten Fälle einzeln anschreiben. So ein Verfahren seelisch durchzustehen, ist eine Sache. Dabei helfen wir gern und das können wir auch. Die Beweise und Tagebücher zu sichten, zu ordnen und so vorzubereiten, dass ein Anwalt etwas damit anfangen kann, das können wir auch.

      Was wir nicht können, was von euch kommen muss, ist der Wille, einen solchen Prozess zu führen. Mancher denkt, lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, und lässt sich auf einen faulen Vergleich ein. Natürlich kann man eine solche Klage auch noch führen, wenn man bereits ausgeschieden ist.

      Deshalb: wenn man euch einen Aufhebungsvertrag vor legt, schickt ihn uns, bevor ihr euren Kaiser-Wilhelm drunter setzt. In solchen vereinbaren stehen oft Klauseln, die es schwierig machen, anschließend eine Klage zu führen. Und bitte: wenn ihr was unterschreibt: nie ohne euren Anwalt!!!

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