BEM-Gespräch – gut erklärt

Es geht eben gerade nicht um Diagnosen.
Danach darf der Arbeitgeber gar nicht fragen.

Arbeits-Über- oder Unterforderungen,
Konflikte oder sonstige Belastungen sollten aber angesprochen werden.
Der Betriebsrat gehört mit an den Tisch und eine Person des Vertrauens.
Das darf auch gern ein Mobbingberater oder ein Anwalt sein.
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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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