Stoppt Mobbing – bevor es beginnt !

Dieses Jahr klingt allmählich aus. Der eine oder andere ist mit Weihnachtvorbereitungen beschäftigt,
mancher liegt mit Grippe flach und wieder andere planen für das nächste Jahr. Zu Letzteren gehöre ich.

Noch liegt das Jahr 2011 fast wie eine unbeschriebene Landschaft vor mir, beinahe wie eine unbetretene Schneelandschaft.  Ich plane für meinen Vortrag am 04. 01. 2011 :  „Was wird das Jahr 2011 uns bringen ?
Und da kam mir eine Idee.  Mein Plakat „Stoppt Mobbing – bevor es beginnt“.
Ich werde sie großflächig streuen.

Jeder, der es wünscht, darf sich mein Plakat downloaden unter der Voraussetzung,
dass er es unverändert läßt, denn das Copyright liegt bei mir.
Ob Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Freiberufler:
Macht mit !  –   Sorgt im Jahr 2011 bitte dafür, dass wir nicht mehr so viele Selbstmorde
auf Grund von Mobbing haben.  Würden die Menschen rechtzeitig Hilfe in Anspruch
nehmen – professionelle Hilfe, dann könnte so mancher von ihnen noch leben.
Das gilt leider nicht nur für Erwachsene, sondern zunehmend auch für Kinder.

Wenn ihr Euch das Plakat herunterladet, verzichte ich auf meine Schutzgebühr.
Hängt es an das Schwarze Brett, die Pinnwand hinter eurem Arbeitsplatz oder an die Eingangstür.
Macht alle mit !

Download = Plakat „Mobbing“

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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Eine Antwort zu Stoppt Mobbing – bevor es beginnt !

  1. Ricarda sagt:

    Die erste Arbeitswoche liegt hinter mir und den Satz, den ich am häufigsten gehört habe, lautete: „Wäre ich doch bloß früher zu Ihnen gekommen.“ Dem stimme ich zwar grundsätzlich zu, aber…

    In allen Fällen können gegen die Täter noch immer Klageverfahren eingeleitet werden, weil die Drei-Jahresfrist seit der Mobbinghandlungen noch nicht verstrichen ist. Selbst, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und sogar durch Aufhebungsvertrag mit Generalquittung abgewickelt wurde, besteht die Möglichkeit die einzelnen Handelnden wegen Verlust des Arbeitsplatzes als Folge von Mobbing zu verklagen.

    Drei solcher Fälle schieben wir gerade an und wir dürfen gespannt sein auf die Ergebnisse.

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