Arbeitsgericht Hamburg: Murat Günes ./. Neupack Verpackungen GmbH & Co. KG

Murat

Im Gütetermin wurde die Kündigung verhandelt wegen angeblicher unwahrer Tatsachenbehauptungen in einem Interview und angeblichem Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit.

Der Arbeitgeber hatte auf angeblichen Hinweis zweier Kollegen behauptet einen begründeten Verdacht auf Täuschung zu haben und beauftragte einen Detektiv mit der Überwachung von Murat. Murats Anwälte bestritten den begründeten Verdacht und boten an ärztliche Atteste beizubringen. Bei der zweiten Kündigung handelt es sich um eine sogenannte Verdachtskündigung.

Richterin Bellasio, die ich übrigens sehr mag, wies darauf hin, dass an eine Verdachtskündigung hohe Anforderungen gestellt werden.

Von Arbeitgeberseite wird kritisiert, dass das Interview, in dem behauptet wird, der Juniorchef hätte Murats Frau geschlagen im Internet weltweit abrufbar sei.
Murat stellte richtig, dass es zu einer Verdrehung gekommen sei. Seine Frau sei nicht vom Juniorchef geschlagen worden, sondern vom Prokuristen. Arbeitgeberseits wird nunmehr kritisiert, dass dies nicht korrigiert worden sei und polemisch angemerkt, Murat hätte das Interview doch wohl vor Veröffentlichung freigegeben.
(Das ist heute übrigens kaum noch üblich)

Richterin Bellasio weist darauf hin, dass es eigentlich unerheblich sei, wer Murats Frau geschlagen hätte.  – Sie sei jedenfalls geschlagen worden.

Es gibt eine Strafanzeige, aber wie bei allen Fällen wurde das Verfahren nicht eröffnet, sondern mangels öffentlichen Interesses eingestellt. (Die Staatsanwaltschaft hätte sich mal in den Gerichtssaal bemühen sollen. Die Öffentlichkeit war bis zur Tür prall gefüllt.)
Auf nochmaliges Nachfragen der Vorsitzenden bestreitet der Arbeitgeber den Tatbestand der Schläge.

Murats Anwalt trägt vor, dass Hausarzt und Krankenhaus die Arbeitsunfähigkeit bestätigt hätten und einen Verband angelegt hätten, der die Belastung des Fußes gestattet.
Der Detektiv sei Laie und habe nicht nur Murat, sondern auch der Familie nachgestellt. Was ginge denn den Arbeitgeber der Arbeitsweg der Ehefrau oder der Schulweg der Kinder an? Hier seien die Persönlichkeitsrechte der Familie verletzt worden und man müsse über ein Verwertungsverbot nachdenken.

Der Arbeitgeber trägt vor, Murat hätte weite Wege zu Fuß zurückgelegt, den Müll weggetragen und ein Rasenstück gemäht (am letzten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit).
Sämtliche Aufnahmen wären im öffentlichen Raum gemacht worden.

Auf die freundliche Frage der Vorsitzenden, ob eine gütliche Einigung möglich sei, scheiterte der Gütetermin erwartungsgemäß am Nein beider Parteien.
Die Vorsitzende teilte die Verfahren und terminierte beide auf den 08.01.2015  9 Uhr.

Wir werden natürlich wieder vor Ort sein.

Ich empfehle Murats Anwälten auf jeden Fall zu bestreiten, dass zwei Kollegen ihn beim Arbeitgeber angeschwärzt haben. Dann müsste der Arbeitgeber sie als Zeugen namentlich benennen. Mal sehen, wie mutig sie im Gerichtssaal sind.
Denunzianten haben ja eher im Verborgenen eine große Klappe.

Den Betriebsrat möchte ich bitten den Beschluss zu fassen, mich als Beraterin hinzuzuziehen.  – Das hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber die Kosten meines Honorars tragen muss. Sonst stände es Murat natürlich jederzeit frei meine Beratung in Anspruch zu nehmen.  Der Weg über den Betriebsrat ist aber geschickter.

Nachgedacht werden sollte außerdem über einen Strafantrag wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit, denn der Arbeitgeber hat in einem Interview tatsächlich vor der Kamera gesagt, dass es ohne Betriebsrat besser ist.
Neupack Verpackungen will ganz offensichtlich den Betriebsrat los werden.

Und zuletzt:  Lieber Betriebsrat von Neupack ,
ich komme natürlich auch gern auf eure Betriebsversammlung !

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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