Heute fand der Gütetermin zum 5. Bossing-Fall statt, den ich bearbeite. Leider ließ sich der Betroffene auch wieder von RA Vogelsang vertreten. Wer meine Beiträge zur Stadtreinigung kennt, weiß, was ich davon halte.
Vogelsang klagte auf „vertragsgemäße Beschäftigung“ und ein Schmerzensgeld von € 50.000, pauschal ohne substantiierten Vortrag dazu. Aber im Gütetermin kann man es ja mal versuchen.
Richterin Ullmann wies darauf hin, dass sie die vertragsgemäße Beschäftigung nicht beurteilen könne, da ihr der Arbeitsvertrag nicht vorläge. Ups. Peinlicher geht es kaum noch. Frau Supper, Justitiarin der Stadtreinigung, half freundlich aus. Laut Arbeitsvertrag wurde der Kläger als Entsorger beschäftigt. Das ist der Oberbegriff für alle Müllmänner. Richterin Ullmann erklärte dem Kläger liebevoll, dass er keine Ansprüche auf vertragsgemäße Beschäftigung herleiten könne und den Prozess daher verlieren würde. Dennoch nutzte sie den Gütetermin, um zwischen den Parteien zu vermitteln, damit der Kläger wieder vernünftig arbeiten kann.
Nun meldete sich Herr Jüstel – Personalabteilung – zu Wort und erklärte, es sei Vogelsang zwei Mal ein Gespräch angeboten worden, wovon er keinen Gebrauch gemacht hätte. Richterin Ullmann empfahl, das Gespräch zu suchen und verfügte die Fortsetzung des Verfahrens nur auf Antrag einer der Parteien.
Mir stellt sich – neben vielen anderen Fragen – jene, wieso nimmt Vogelsang ein Gesprächsangebot nicht wahr? Geht es ihm darum, zu prozessieren – um jeden Preis? Ich kann dem Kläger nur empfehlen, sich anstelle des Anwaltes einen Mediator zu nehmen oder Vogelsang das Mandat zu entziehen und einen anderen Anwalt zu beauftragen.
Nun mag sich mancher fragen: habe ich etwa die Partei gewechselt? Ganz sicher nicht!
Und bevor sich Supper und Jüstel jetzt die Hände reiben:
Es kommt der Tag, da begleite ich einen Mandanten mit einem Anwalt meines Netzwerkes in den Gerichtssaal. Dann läuft das alles etwas anders.
Und nun noch ein Wort an euch, liebe Müllmänner:
Wenn ihr euch gemobbt fühlt oder unter Bossing und Schikane zu leiden habt, geht nicht zu eurem Hausanwalt oder zum nächsten Anwalt um die Ecke. Es gibt Anwälte, die haben sich auf Mobbing / Bossing und Diskriminierung spezialisiert. Viele von ihnen habe ich in unserem Juristischen Fachausschuss zusammen gefasst. Wenn einer dieser Anwälte beauftragt wird, dann formulieren wir die Schriftsätze im Team.
Keine Klage geht raus, bevor wir sie nicht gegen gelesen haben.
Seit 1998 besteht außerdem der Arbeitskreis Stadt Hamburg.
Die Bossingfälle bei der Stadtreinigung gehören automatisch dazu.
Nehmt diese Hilfen wahr, bevor ihr einem Anwalt das Mandat erteilt.
Nachdem der 1. Bürgermeister Olaf Scholz sich nicht in „laufende Verfahren“ einmischt, ist es an der Zeit, dass sich die Bürgerschaft mit dem Skandal Stadtreinigung befasst.
Wir Hamburger lieben unsere Müllmänner und sind dankbar, dass sie Tag für Tag unseren Dreck weg machen. Wir werden nicht hinnehmen, dass jemand unsere Müllmänner schlecht behandelt.
5 Bossingfälle bei der Stadtreinigung sind genau 5 zuviel.
Es ist aber zu befürchten, dass die tatsächliche Zahl der Betroffenen weit darüber liegt.
Wenn ihr betroffen seid: Meldet euch !
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