Mobbing – mit Gilla Cremer – Theaterstück aus 2008

Wir waren zur Prämiere, aber das ist nun schon eine Weile her. Schön, dass es jetzt einen Auszug auf Youtube gibt. Und die Kritiken lest ihr hier:
http://www.gillacremer.de/frameset.html

Die nächsten Termine: http://gillacremer.de/frameset-e.html
2.10.2012 Itzehohe



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Mobbing – Fragen an Heinz Leymann?


Es mutet schon komisch an, wenn man plötzlich mit Fragen an einen Toten konfrontiert wird. Was mögen sich meine Kollegen wohl dabei gedacht haben? Ich werde sie fragen, aber zunächst das Video:

Die GPSM – Gesellschaft gegen psychosozialen Streß und Mobbing eV wurde u. a. von Prof. Heinz Leymann gegründet. Ihr verdanken wir bis heute die unglückselige Mobbing-Definition „6 Monate – einmal wöchentlich“, die leider immer noch in vielen Richterköpfen herumschwirrt. Leymann war Arbeitsmediziner. Für ihn mag diese Definition ok gewesen sein. Sie jedoch bedenkenlos auf die Justiz zu übertragen, war ein gravierender Fehler.

Vorsitzender der GPSM war ein gewisser Dr. Becker, der kein Doktor war. Im Gegensatz zu Guttenberg konnte ihm der Titel nicht aberkannt werden, denn er hat ihn nie besessen. Der Skandal um jenen Dr. Becker führte dann seinerzeit dazu, dass sich die GPSM allmählich auflöste. Zeitweilig wurde sie noch von einem Herrn Joel fortgeführt, der jedoch auch irgendwann unauffindbar war.

Zur Frage nach einem deutschen Anti-Mobbing-Gesetz
Natürlich brauchen wir es. die Piraten arbeiten gerade an einem Entwurf und auch unser Juristischer Fachausschuss befasst sich damit. Ich selbst habe einen Vortrag zu diesem Thema, in dem ich noch einmal die Entwicklung von 1993 bis heute aufzeige und einen Blick auf die Entwicklung in Europa werfe. Frau Merkel hätte das deutsche Anti-Mobbinggesetz spätestens im April 2010 auf den Weg bringen müssen, um die europäische Rahmenvereinbarung IP 07/569 umzusetzen. Sie war aber wohl mit ihren Reisen rund um den Globus zwecks Euro-Rettung zu beschäftigt.

Mal sehen, ob wir 2013 mit einer kompetenteren Regierung etwas auf den Weg bringen können.


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Mobbingbetroffene gesucht – Sprechstunde Mobbing

Sie hätte ich vor ein paar Jahren treffen müssen !“ Wie oft habe ich diesen Satz schon gehört.  Und dann wird erzählt.

Das hat mich auf die Idee gebracht, solche Geschichten aufzuzeichnen. Warum soll nur ich in den Genuss kommen, zu hören, wie tolle Menschen Mobbing überlebt haben, was sie aus ihrem Leben gemacht haben und wie die Erfahrung Mobbing ihnen geholfen hat, heute ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wir suchen Dich,

.. wenn du bereit bist uns Deine Geschichte vor der Kamera zu erzählen.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Mobbing am Arbeitsplatz

Zwischen 1,3 und 1,5 Millionen Arbeitnehmer jährlich leiden unter Mobbing am Arbeitsplatz.
Die Mobbingbetroffenen merken es oft zuletzt. Manchmal werden sie von aufmerksamen Kollegen,
Familienmitgliedern oder Freunden darauf hingewiesen, dass das, was mit ihnen passiert
wahrscheinlich Mobbing am Arbeitsplatz ist.

Unsicher und ungläubig rufen sie bei uns an.  Sie wollen wissen:   „Ist das Mobbing ?

Darauf kommt es jedoch nicht an. Werden Konflikte am Arbeitsplatz nicht rechtzeitig gelöst,
dann ist es nur eine Frage der Zeit bis aus einem Konflikt Mobbing am Arbeitsplatz wird.
Ungelöste Konflikte sorgen für ein unangenehmes Betriebsklima.
Der Mobbingbetroffene wird krank.  
Aber nicht nur er reagiert schon früh mit Magenbeschwerden oder Herzbeschwerden, Durchfällen oder Schlafstörungen.
Fehlt aber am Arbeitsplatz die Vertrauensbasis, wirkt sich dies auf das ganze Unternehmen aus.
Auch die Täter leiden und gehen zunehmend mit Magengrummeln zur Arbeit.
Scheinbar Unbeteiligte, die sogenannten Möglichmacher, reagieren ebenfalls schnell mit psychosomatischen
Beschwerden und haben  Angst in die Konflikte hineingezogen zu werden.

Es kommt zu einem erhöhten Krankenstand.
Wer die Chance für sich sieht, wechselt das Unternehmen oder die Abteilung.
Der Erfolg des Unternehmens wird geschmälert, weil viele schon nach kurzer Zeit innerlich kündigen.
Man schätzt den betriebswirtschaftlichen Schaden durch Mobbing am Arbeitsplatz auf 50 Milliarden Euro.
Der volkswirtschaftliche Schaden wurde nie ermittelt. Er betrug bei einer einzigen Bürokraft, die wegen Mobbing
6 Wochen ausfiel, über 40.000 DM.  – Neuere Zahlen liegen nicht vor.

Grund genug also für Arbeitgeber und Betriebsräte, sich um Alternativen wie eine Radikative Mediation
Gedanken zu machen.

Bei Konflikten und Mobbing am Arbeitsplatz bieten wir Lösungen an
mit einer bisherigen Erfolgsquote von 100 %.

Holen Sie kompetente Hilfe ins Boot.
Rechtzeitig !   –  … damit die Kollegen wieder gern zur Arbeit gehen.

Kontakt:
Tel.:   (040)  219 83 289 +  )  0152 34 34 30 70  (Margit Ricarda Rolf)

 

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Arbeitskreise der Mobbing-Zentrale

Melden sich aus einem Unternehmen drei Mobbingbetroffene oder mehr, gründe ich eine Bürgerinitiative „Mobbing-Zentrale Arbeitskreis XX“ und fasse so die Fälle zusammen. Dadurch nehme ich Arbeitgebern das Argument, Betroffene seien ein Einzelfall oder hätten Wahrnehmungsstörungen. Man kennt allmählich die Schwarzen Schafe , wenn es um das Thema Mobbing am Arbeitsplatz geht. Im Laufe der Jahre entstanden die folgenden Arbeitskreise:

Arbeitskreis Polizei
Arbeitskreis Telekom/Post
Arbeitskreis Krankenhäuser
Arbeitskreis Öffentlicher Dienst
Arbeitskreis Schule
Arbeitskreis Hamburg Mannheimer
Arbeitskreis Bundeswehr
Arbeitskreis Bauer-Verlag
Arbeitskreis Verkehrsbetriebe
Arbeitskreis Axel Springer
Arbeitskreis Airbus
Arbeitskreis Kirche/Diakonie
Arbeitskreis DRK
Arbeitskreis LBK/Asklepius
Arbeitskreis Jugendämter Hamburg
Arbeitskreis VW
Arbeitskreis Aldi
Arbeitskreis Erziehrinnen/Kita-Lila-Kuh
Arbeitskreis Gewerkschaft NGG
Arbeitskreis Hamburger Tierschutzverein
Arbeitskreis Freßnapf
Arbeitskreis AMC Pancke AG
Arbeitskreis Lufthansa
Arbeitskreis TK Techniker Krankenkasse

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Historie

„Freitag. Ich hatte noch Resturlaub zu kriegen, und der Buchhalter drang darauf, daß ich ihn nahm. Mein Mann holte mich ab, aber ich hatte mich gerade hingesetzt, um einen Tee zu trinken. Herbert hatte mal wieder einen guten Tag. „Glaub`ja nicht, daß du hier irgendeinen Freund hast, wenn es darauf ankommt. Ich warne dich!“ sagte Herbert. „Wenn du auf die Unterschriftenaktion anspielst, davon habe ich gehört,“ antwortete ich. „Nicht nur das,“ meinte Herbert. „Wieso, was denn noch? – „Sag mal, merkst du überhaupt noch was? Glaubst du wirklich, das ist alles reiner Zufall? Der ganze Streß, den du hast?“ Er schüttelte den Kopf, als wollte er sagen, wie kann man nur so blöd sein. „Ej, ich habe hier Leute Haxen essen sehn, die in ihrem Leben noch keine bei dir bezahlt haben. Was sich hier nachts abgespielt hat, ej, und du merkst überhaupt nichts? Die haben das Eis nicht gegessen, sondern es angebissen und in den Müll geschmissen – und sich darüber totgelacht, daß du das nicht schnallst. Die haben sich 20 Haxer heißgemacht und sich draußen auf dem Hof damit beschmissen – nur um dich fertigzumachen. Und du checkst das nicht? Bist du wirklich so blöd oder tust du nur so? Mein Mann stellte sich neben mich: „Weiß du, was du tun solltest? Kündigen. Und zwar sofort! Die sind eine Kantinenfrau wie dich doch überhaupt nicht wert. So was ist doch primitiv!“

Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Was waren das für Menschen? Waren das überhaupt noch Menschen? „Frank, ich will nicht voreilig kündigen. Darüber muß ich erst noch nachdenken,“ sagte ich zu meinem Mann. „Mach doch, was du willst.“ Er war verärgert.

Als wir im Auto saßen, griff er das Gespräch wieder auf. „Was die da mit dir gemacht haben, ist eine Riesenschweinerei. Die sind es doch gar nicht wert.“ – „Du kannst doch nicht alle über einen Kamm scheren, Frank. Das sind Detlefs Leute, eine Handvoll Menschen, die die anderen tyranisieren. Wenn man dem nachgibt, ist das wie Wildwest. Ein paar Banditen drangsalieren eine ganze Firma. Wenn ich kündige, dann räume ich kampflos das Feld. Ich bin nicht feige. Wo kommen wir denn da hin? Wenn ich meinen Arbeitsplatz aufgeben muß, nur weil es einem Detlef mal gerade so paßt, dann öffne ich doch der Willkür Tür und Tor. Außerdem habe ich jetzt erstmal Urlaub. Das gibt mir Zeit darüber nachzudenken.“ – „Dir ist nicht zu helfen! Weißt du was das ist, was die mit dir gemacht haben? MOBBING! Das ist Mobbing! Ich hatte das Wort zwar schon gehört, aber es sagte mir eigentlich nichts. Ich mochte es nicht, wenn mein Mann mehr wußte als ich. Wir hatten die gleiche Schulbildung, die gleiche Ausbildung, und ich hatte stets das Bestreben, mich weiterzubilden, um auf dem laufenden zu bleiben – trotz meiner vier Kinder. „Und was heißt das genau? fragte ich daher. „Andere fertigmachen – durch Intrigen.“

Leseprobe aus meinem Buch „Ameise gegen Giganten“ ein Mobbing-Trauma erzählt von Margit Ricarda Rolf ISBN 3-9805333-2-8

So hat es also einmal angefangen. Aus eigener Betroffeneheit heraus gründete ich die Mobbing-Zentrale und betreue seit dem 01.11.1997 Betroffene. Ich begleite etwa 1000 Betroffene pro Jahr. Ein Tropfen auf den heißen Stein, angesichts der Tatsache, dass es jährlich in Deutschland etwa 1,3 bis 1,5 Millionen Opfer gibt. Heute bin ich die Expertin in Europa, weil ich mich auf dieses Thema spezialisiert habe.

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Arbeitskreis VW

Im Jahre 2004 wurde die Bürgerinitiative
Mobbing-Zentrale Arbeitskreis VW“ gegründet.
Mehr als 240 Betroffene von VW hatten sich in der Folge gemeldet.

Auf Vorschlag von Holger Sprenger erwarb der Arbeitskreis
drei Aktien der Volkswagen AG
und Margit Ricarda Rolf spricht seitdem
jährlich auf der Hauptversammlung
als 1. Vorsitzende des Arbeitskreises.

Nun wurde Piech 70 Jahre alt.
Zeit für einen Rückblick und die Frage,
wann dieser Mann in Regress genommen wird:

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Bullying

Mobbing unter Schülern nennen wir Bullying.

In Hamburg haben wir mit Projekttagen gute Erfahrungen gemacht. Das richtige Alter für einen Projekttag ist die 7. Klasse. Die Schüler verstehen in diesem Alter besonders gut, dass Mobbinghandlungen in kurzer Zeit strafrelevant sind und sich auf das spätere Leben, vor allen Dingen auf das Berufsleben auswirken.

Angesiedelt sein kann der Projekttag im Fach Soziales Lernen, das es bereits in vielen Hamburger Schulen gibt. Fragen Sie uns einfach. Dann finden wir gemeinsam einen Weg für einen Projekttag an Ihrer Schule.

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Mobbing via Facebook:Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Schülern?

Mobbing ist nicht nur auf dem Schulhof ein Thema. Längst werden die Opfer im Internet mit beleidigenden Äußerungen konfrontiert. Das Verwaltungsgericht Köln musste nun entscheiden, ob Mobbing über die Plattform Facebook Sanktionen in der Schule nach sich ziehen kann (AZ: 10 L 488/11).
Was war geschehen?
In diesem Fall wurde einem Schüler vorgeworfen, dass er insbesondere über soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ Mitschüler durch massive diskriminierende Äußerungen beleidigt haben soll. Außerdem wurde den Schülern mit weiteren Konsequenzen gedroht falls diese nicht schweigen. Es soll außerdem ein Mobbing Club existieren, bei dem dieser Schüler Mitglied gewesen sein soll.

Der Schüler wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe in die Parallelklasse versetzt. Gegen diese Versetzung wehrte er sich jedoch und zog vor Gericht.
Die Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Versetzung in die Parallelklasse rechtmäßig war.

Die Anschuldigungen gegen den mobbenden Schüler wurden laut Gericht durch Lehrer, die die Informationen ihrerseits von den Schülern erlangt hatten, ausreichend glaubhaft gemacht. Die Versetzung in die Parallelklasse als Sanktion ist laut Gericht außerdem als relativ milde Maßnahme anzusehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Alternative – ein Verbleib des mobbenden Schülers in einer Klasse mit seinen Opfern – für die Opfer kaum zumutbar gewesen wäre.

In der Liste der Möglichkeiten, die einer Schule als Maßnahme gegen Mobbing zur Verfügung stehen, ist vielfältig. Dabei sollte man sich immer das System der Ordnungsmaßnahmen vor Augen halten. Diese reichen vom schriftlichen Verweis bis zum letzten Mittel: der Verweisung von allen öffentlichen Schulen eines Landes durch die oberste Schulaufsichtsbehörde. Bei den Maßnahmen ist zu beachten, dass je Maßnahme der Eingriff in die Grundrechte des Schülers größer wird. Dementsprechend müssen immer ausreichende Beweise vorliegen, die die ergriffenen Maßnahmen rechtfertigen.

Fazit:

Mit diesem Urteil wurden die Rechte der Opfer von Mobbingattacken gestärkt. Die Schüler sollten sich bewusst sein, dass auch ihr außerschulisches Handeln ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Opfer von Mobbingattacken sollten sich unbedingt professioneller Hilfe bedienen. Gegen die Täter kann man sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen.

Kommentar:
Vielen Schülern in der Pubertät ist nicht bewusst, dass sie tatsächlich von allen öffentlichen Schulen verwiesen werden können, wenn sie sich nicht benehmen. Das kann soweit gehen, dass Eltern mit Migrantenhintergrund ihre Kinder in ihrem Heimatland zur Schule schicken müssen und solche Fälle habe ich tatsächlich erlebt. Die Kinder lebten dann im Haushalt eines Verwandten bis zum Schulabschluss.



Quelle: http://www.e-recht24.de/news/facebook/7143-mobbing-via-facebookwelche-rechtlichen-konsequenzen-drohen-schuelern.html

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Mobbing – der Betriebsrat informiert:

Vor etlichen Jahren wurde ich von einem Betriebsrat gebeten
ein Plakat zu entwerfen, mit dem man die Belegschaft
am Schwarzen Brett ansprechen kann.
Es sollte etwas Humorvolles sein, trotz des ernsten Themas.

Da Mobbingbetroffene fast immer erst zur Beratung kommen,
wenn es zu spät ist, habe ich den Suppenkaspar dem
Konflikteskalationsmodell von Leymann gegenüber gestellt.
Herausgekommen ist dieses Plakat, das ich jetzt Betriebsräten
zur Verfügung stellen möchte.
Das Original gibt es bei uns gegen eine Schutzgebühr
von € 10,– im DinA 3 Format.

Wir unterstützen Betriebs- und Personalräte im Kampf gegen Mobbing :

Mobbing-Zentrale hilft sofort Mobbing zu beenden.

Mobbing-Stationen am Beispiel vom Suppenkaspar

Download: hier



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Mobbing stoppt man – und zwar sofort!

Im Spiegel erschien gerade ein Artikel über Mobbing. Es kommen auch Experten zu Wort, die immer noch behaupten, gegen Mobbing können man nichts tun.
Martin Wolmerath rät von Mobbingklagen ab, weil unsere Justiz in Deutschland versucht Mobbingklagen im Keim zu ersticken. Auch ich rate von Mobbingklagen ab, wenn sie nicht erfolgversprechend sind. Das heißt jedoch nicht, dass man bei Mobbing nicht erfolgreich klagen könnte.

Im Juristischen Fachausschuss der Mobbing-Zentrale haben wir festgelegt, welche Klagen geführt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Klage erfolgreich führen zu können. Dennoch gibt es keine urteile. Warum nicht?

Merken Arbeitgeber, dass eine Klage zum Erfolg führt, bieten sie sehr hohe Abfindungen an, damit es nicht womöglich zu einem Grundsatzurteil kommt.
Dem Mandanten kann das allerdings egal sein, wenn er auf dem Vergleichswege zu einer Entschädigung kommt, die ihm ein neues Leben nach Mobbing ermöglicht. Es kommt für ihn nicht darauf an, ob Urteil oder Vergleich drüber steht.

Hier der Artikel vom Spiegel:

http://www.spiegel.de/thema/mobbing/

Schade. Man hätte ihn sehr viel konstruktiver schreiben können. Seit der Eu-Rahmenvereinbarung IP 07/569 geht es Arbeitgebern an den Kragen, die Mobbing tolerieren und nicht aktiv dagegen tätig werden. Dazu braucht es aber Rechtsanwälte, die mutig sind und ihr Handwerk verstehen. Wir haben schon lange keinen Grund mehr zu Resignation.

Man kann gegen Mobbing nicht nur erfolgreich tätig werden, man sollte es auch unbedingt.



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Mediation – Der Königsweg bei Konflikten

Konflikte sind weder gut noch schlecht.
Ohne Konflikte würden wir uns nicht entwickeln.
Die Herausforderung ist es, mit Konflikten so umzugehen,
dass am Ende alle gestärkt und mit neuen Erkenntnissen
aus der Konfliktsituation gehen.

Seit dem Jahr 2000 führen wir erfolgreich Mediationen durch.
Mit unserer eigenen entwickelten „Radikativen Mediation
für Konflikte in Unternehmen trennen wir uns
von der herkömmlichen und allgemein verbreiteten Mediation.
Wir haben bis HEUTE (2016) eine Erfolgs-Quote von 100 %

Zunächst findet ein Vorgespräch mit dem Arbeitgeber statt,
denn er ist auch unser Auftraggeber.
Es wird geklärt, was der Arbeitgeber von der Mediation erwarten darf.
Wir betrachten die Konfliktsituation gemeinsam aus seiner Sicht und
verabreden einen zweiten Termin mit den Medianden.

Im zweiten Termin nehmen wir den Medianden die Angst,
erklären den Ablauf der Mediation,
beantworten Fragen und hören uns auch die Sichtweise der Medianden an.
Hier entscheidet sich,
ob eine Mediation sinnvoll ist.

Dann findet die eigentliche Mediation statt.
Wir beginnen morgens um 9 Uhr und enden erst dann,
wenn wir zu einer gemeinsamen und allseits zufriedener Lösung gekommen sind.
Das ist regelmäßig etwa nach fünf bis sieben Stunden der Fall.
Wir legen uns aber nicht fest.
Am Ende steht eine Mediantions-Vereinbarung,
die die Medianden mit unserer Hilfe erarbeitet haben.
Sie wird schriftlich festgehalten.

Wir fertigen eine entsprechende Mediations-Vereinbarung als Urkunde aus
und kommen ein viertes Mal zusammen, um diese von den Medianden und uns unterzeichnen zu lassen.
Jeder Mediand erhält ein Exemplar.
Eines erhält der Arbeitgeber und eins bleibt in der
Mobbing-Zentrale.

Der Gesamt-Stundenaufwand liegt inkl. Fahrtzeiten etwa zwischen 12 und 20 Stunden.
unser Stundenhonorar beträgt  160,– €.

Es ist uns bisher immer gelungen zu einer Lösung zu kommen.
In der Mehrzahl aller Fälle sind alle Medianden im Unternehmen geblieben
und haben ihren Arbeitsplatz erhalten können.
Das Unternehmen konnte insgesamt ein neues Bewusstsein für Konflikte entwickeln.

Nur in wenigen Ausnahmen entstand der Wunsch
nach der Mediation das Unternehmen zu verlassen.
Die Trennungen erfolgten einvernehmlich und fair.

Verglichen mit den nahezu kriegerischen Auseinandersetzungen
im Gerichtssaal ist und bleibt die Radikative Mediation der Königsweg,
den wir jedem Arbeitgeber ans Herz legen möchten.

Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –

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Mobbing – wenn 13-jährige mobben, kann man nichts machen? – Falsch !

Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale

Immer wieder höre ich dieses Argument von Eltern,
Lehrern, Schulleitern, Polizei und Staatsanwaltschaft.
Dieses Argument ist einfach nur – falsch!

Es zeigt deutlich, wie sehr alle Beteiligten auf das Strafrecht fixiert sind.
Ein Jugendlicher unter 14 Jahren, der eine Straftat begeht, wird, besonders,
wenn er Ersttäter ist, von Gerichten milde beurteilt.

Regelmäßig fallen Bestrafungen wie Papiersammeln im Park
oder anderen sozialen Einrichtungen an, die von Jugendlichen
kaum ernst genommen werden.

Erwachsene fühlen sich hilflos und allein gelassen.
Selbst Lehrer und Polizisten wissen sich kaum einen Rat.

Straftaten lösen aber darüber hinaus in aller Regeln
auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus.
Bei Cyber-Mobbing mit sexuell beledigenden Inhalten
können diese leicht 20.000 € oder 70.000 € betragen.

Auch Neugeborene sind Menschen.
Ihre Würde ist durch Art. I GG genauso geschützt,
wie die Würde eines erwachsenen Menschen.
Selbst ein Neugeborener hätte also einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Wenn Jugendliche auf Facebook oder SchülerVZ andere Jugendliche beleidigen,
deren Fotos hochladen und mit beleidigenden Kommentaren versehen,
sie verleumden oder vertrauliche Informationen preisgeben,
dann lösen diese Straftaten regelmäßig Schadensersatzansprüche der Opfer aus.
Diese können auch durchgesetzt werden, indem man einen Anwalt beauftragt.
Unsere Anwälte nehmen solche Fälle sehr ernst.

Nun bekommt man in Deuschland erfahrungsgemäß nur so viel Recht,
wie man sich leisten kann.  –  Daher empfehlen wir Eltern
eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Nur so können Eltern ihr Kind effektiv vor Mobbing schützen.

Ein Hinweis noch an Lehrer:
Lehrer, denen ein Kind oder deren Eltern anzeigen, dass sie sich gemobbt fühlen,
und die nicht tätig werden, drohen ebenfalls hohe Schadenserrsatzforderungen.
Dasselbe gilt natürlich für Schulleiter.

Ich wünsche mir für die Zukunft, dass Eltern sich für die Rechte ihrer Kinder
stärker einsetzen und dass Lehrer sich fortbilden lassen.

Niemand darf bei Mobbing hilflos zusehen und Eltern erzählen,
man könne nichts dagegen tun! Das ist einfach nur – falsch!


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Cyber-Mobbing: BZ ahndet Fall mit Arbeitseinsatz

Cyber-Mobbing: Wenn Fotos oder Filme ohne Zustimmung des Gezeigten im Internet landen.
Cyber-Mobbing: Wenn Fotos oder Filme ohne Zustimmung des Gezeigten im Internet landen. (Foto: dre)

Von Ingeborg Wagner

Markdorf Ins Internet-Videoportal „YouTube“ haben drei Markdorfer Schüler der achten Klasse einen Film über ihren Mitschüler gestellt: Es zeigte ihn in einer „sehr nachteiligen Situation“, wie Helmut Faden, Rektor der Werkrealschule am Bildungszentrum (BZ) sagt: „Er wurde dadurch erniedrigt und bloßgestellt.“

Die Schulleitung reagierte sofort. Zuerst kam die Klassenkonferenz, nach diesem Ergebnis wurden die Eltern einbestellt. Die Schulleitung plädierte für eine Woche Schulausschluss mit der Auflage, in dieser Zeit in der Markdorfer Stadtgärtnerei zu arbeiten. „Mit dieser deutlichen Konsequenz haben wir deshalb reagiert, um eine Botschaft an alle Schüler zu richten: Wir reden nicht nur, sondern der Täter bekommt die Konsequenzen zu spüren“, sagt Faden. In dieser Form sei es das erste Mal gewesen, dass die Schule mit einem solchen Fall konfrontiert worden sei. „Wir wollten entschlossen und sensibel darauf reagieren.“

Portal wird weltweit eingesehen

Cyber-Mobbing heißt der Überbegriff für diese Art der Ausgrenzung von Mitschülern oder Kollegen. Meist finden sich erniedrigende Handyfotos, -filme oder vernichtende Kommentare über andere in sozialen Netzwerken wie Facebook wieder, sagt Peter Köstlinger von der Kriminalpolizei in Friedrichshafen. Im Gegensatz zu YouTube, das weltweit eingesehen werden kann, haben in Facebook nur die jeweiligen „Freunde“ des Angemeldeten Zugriff darauf. „Ich weiß nicht, was schlimmer ist“, bekennt er: Wenn die Menschen aus der unmittelbaren Umgebung Bescheid wissen – „oder eine eher anonyme Masse weltweit“. Ihm als Fachmann ist es recht, wenn die Täter den Bildschirm benutzen. Denn: „So haben wir ein Beweismittel und bekommen zu 100 Prozent alle, die so etwas tun.“

Auch die Schulleitung der Markdorfer Werkrealschule hat die entsprechende Datei gesichert, nachdem sich eine Lehrkraft an Helmut Faden gewandt hatte, und die Schüler aufgefordert, das Video sofort zu löschen. Helmut Faden: „Wir haben versucht, den Schaden damit zu begrenzen.“ Um zu verhindern, dass sich die Schüler über eine Woche Schulausschluss freuen und die Zeit daheim mit Medienkonsum verbringen, habe man sie mit einer „pädagogisch sinnvollen Tätigkeit kombiniert“: Arbeitsalltag in der Gärtnerei schnuppern. Die Eltern der Schüler seien einverstanden gewesen, sagt er. Und in der städtischen Gärtnerei sei das Entgegenkommen dagewesen – dort hat man Hilfe gebrauchen können.

Die Hausordnung des Bildungszentrums besagt, dass es verboten ist, ohne Einwilligung des Betreffenden einen anderen Menschen zu filmen oder zu fotografieren. Dazu kam in diesem Fall der Sprung, diese Aufnahmen in die Öffentlichkeit zu stellen. Dem Rektor geht es nicht um Schuldzuweisung: „Die Schüler hatten kein Bewusstsein dafür, was sie damit anstellen.“ Nämlich dass theoretisch jeder Mensch auf der Welt diese Aufnahmen sehen kann. Helmut Faden: „Es ist, als ob man jemanden auf den Marktplatz stellt und ihn demütigt.“ Er weiß: Für das Opfer kann diese Situation sehr beschämend sein und Reaktionen hervorrufen, die Angst machen können.

Das Bewusstsein für den Umgang mit den Medien zu schärfen – dazu dienen die Gewaltpräventionswochen, die der Kriminalbeamte Peter Köstlinger seit Jahren an den Schulen anbietet. Auch in Markdorf.

„Köstlinger: „Das Thema Mobbing wird dabei intensiv beackert, auch sehr emotional.“ Die Schüler seien betroffen, wenn ihnen vernittelt wird, wie sich das Opfer fühlt, wenn es kaputtgemacht, ausgegrenzt und gedemütigt wird.

Und doch: „Ich habe den Eindruck, Mobbing nimmt zu.“ Oft oute sich in diesen Schulstunden ein Opfer und will seine Geschichte erzählen, auch in dem Bewusstsein: „Endlich ist da jemand, der mir zuhört, denn die Lehrer glauben mir nicht“, sagt Köstlinger.

Neben diesen regelmäßigen Veranstaltungen an Schulen sieht sich Köstlinger auch mit „Feuerwehrdienst“ konfrontiert: Schulen wenden sich an ihn, wenn sie einen konkreten Fall haben. Am Mittwochmorgen ist er dafür wieder an einer Schule im Bodenseekreis. Nicht in Markdorf, wohlgemerkt. Den Umgang der Schulleitung mit diesem Fall Cyber-Mobbing hält Köstlinger im übrigen für genau richtig: „In solch einem Fall muss ein Exempel statuiert werden.“ Die deutliche Reaktion der Leitung spreche sich bestimmt schnell herum.

(Erschienen: 12.03.2012 23:00)

Quelle: http://www.schwaebische.de/region/bodensee/markdorf/stadtnachrichten-markdorf_artikel,-Cyber-Mobbing-BZ-ahndet-Fall-mit-Arbeitseinsatz-_arid,5221453.html

Kommentar:
Durch den Arbeitseinsatz wird den Jugendlichen bewußt, dass sie Schaden angerichtet haben, besonders dann, wenn der Erlös daraus dem Opfer ausgezahlt werden muss. Ein richtiger Ansatz im Sinne des Täter/Opfer-Ausgleichs.
Fotos ins Netz zu stellen ist außerdem eine Straftat.




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Mobbing – Arbeitskreis AMC Pancke AG – Schadensersatzklage

Am Montag, den 19.03.2012 findet um 10:45 eine weitere Güteverhandlung statt im

Arbeitsgericht Schwerin

Wismarsche Straße 323
19055 Schwerin

Saal 6

Wer von Mobbing betroffen ist oder sich allgemein informieren möchte, aber auch jene, die mit dem Gedanken spielen, sich einen neuen Job zu suchen, sollten sich das ansehen und die Betroffene unterstützen.



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Mobbing- Arbeitskreis Ikea – Mobbing und unbezahlte Überstunden

Schwere Vorwürfe gegen Ikea

In der Türkei steht das „sympathische Möbelhaus“ Ikea wegen seiner Arbeitsbedingungen schwer in der Kritik. 100 Ikea-Mitarbeiter aus aller Welt schließen sich zusammen, um überall gleiche Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
Was die Stunde geschlagen hat: gleiche Arbeitsbedingungen für alle bei Ikea.

Vier Jahre lang hatte sich der junge Mann aus Istanbul absolut anerkannt gefühlt bei seinem Arbeitgeber, dem Weltkonzern Ikea. Das „unglaubliche Möbelhaus aus Schweden“ hatte nach der Eröffnung am Bosporus alle Umsatzerwartungen übertroffen. „Aber mein Gehalt wurde nicht erhöht. Deshalb bin ich der Gewerkschaft beigetreten, und das ist mir schlecht bekommen“, sagt der 27-Jährige. Im Februar sei er viermal abgemahnt und dann entlassen worden. Er ist überzeugt: „Ich bin wegen meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft gemobbt worden.“

Gemobbt? Bei Ikea, dem sympathischen Möbelhaus? „Oh ja“, sagt Mesut Yildirim von der türkischen Gewerkschaft Koop-Is, der mit dem jungen Kollegen im Veranstaltungssaal eines Hotels in Istanbul zusammensitzt. „Das ist ja auch der Grund, warum wir uns hier treffen.“ Im Saal sitzen rund 100 Ikea-Mitarbeiter aus aller Welt, Mitglieder von 20 Gewerkschaften aus 14 Ländern. Sie haben sich zu einer „Ikea Global Union Alliance“ zusammengeschlossen, um für alle 130.000 Beschäftigten des Möbelkonzerns gleiche Arbeitsbedingungen durchzusetzen – weltweit.

Überstunden nicht bezahlt

Auf der Istanbuler Veranstaltung vergangene Woche klagten türkische Ikea-Mitarbeiter Überstunden seien nicht bezahlt worden, im Lager müsse bei Temperaturen unter minus zehn Grad gearbeitet werden und: Gewerkschaften seien absolut verpönt. „Das Köttbullar-Rezept des Möbelkonzerns gilt weltweit, die Standards im Arbeitsrecht nicht“, sagt Mesut Yildirim.
Rund um den Globus

Länder: In Europa ist das schwedische Möbelhaus in so gut wie jedem Land (26) vertreten. Wichtigster Absatzmarkt ist Deutschland. Russland hat die größten Zuwachsraten. Auch im Nahen und Mittleren Osten gibt es Möbel der Skandinavier in Israel, Kuwait, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Saudi-Arabien zu kaufen. In Übersee sind die USA und Kanada große Absatzmärkte sowie Australien, China, Japan, Malaysia, Thailand, Taiwan und Singapore.

Beschäftigte: Für die weltweit bekannteste Möbelmarke arbeiteten 2011 rund 131000 Menschen, sie setzten Waren im Wert von fast 25 Milliarden Euro um.

Lieferanten: Rund zweit Drittel der Regale, Betten, Sofas oder Kücheneinrichtungen kauft Ikea bei europäischen Lieferanten ein. Das andere Drittel wird aus Russland, China und Australien bezogen.

Während Geschäftsführungen und Arbeitnehmervertretungen in den westeuropäischen Ikea-Häusern in aller Regel gut zusammenarbeiten, sieht das in anderen Teilen der Welt ganz anders aus. Nichts aber ist für einen weltweit agierenden Konzern so wichtig wie sein Image – und „genau da setzen wir an“, sagt die Deutsche Alke Bössiger vom internationalen Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften UNI, dem Organisator des Istanbuler Treffens. Gewerkschaften hatten dem schwedischen Möbelriesen 1998 einen Verhaltenskodex abgerungen, in dem ausdrücklich ein Verbot der Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit formuliert ist. „Aber das gilt schon nicht bei uns in Irland“, sagt der irische Gewerkschafter Brian Forbes. „In Dublin werden Tarifverträge verhindert, 80 Kilometer weiter in Belfast in Nordirland werden sie abgeschlossen – weil das Gesetz es dort verlangt.“

Besonders gravierend sind die Missstände offenbar in der Türkei. So werden die bisher fünf türkischen Ikea-Einkaufszentren vom anatolischen Mischkonzern Mapa A.S. geführt, der die hauseigenen Regeln nicht besonders ernst zu nehmen scheint. Die Geschäftsleitung habe erklärt, dass Gewerkschaften nicht erwünscht seien, sagt Metin Güney, Vorsitzender von Koop-Is. „Und dann haben sie im Februar sogar ein Rundschreiben verteilt, in dem sie vor Gewerkschaftern warnen.“ In dem Dokument schreibt ein Mapa-Manager unter dem Ikea-Logo über die Gewerkschaftswerbung: „Derartige Propagandaaktivitäten wirken negativ auf den Betriebsfrieden.“ Die Folge: „Wir kennen mehrere Fälle, in denen Mitarbeiter, die der Gewerkschaft beigetreten sind, gemobbt und entlassen wurden“, so Güney.

Von diesen Vorwürfen wisse sie nichts, sagt dazu Petra Hesser, die aus Deutschland stammende globale Ikea-Personalmanagerin. „Wir wollen Probleme im gemeinsamen Dialog lösen und erwarten das auch von unseren Geschäftspartnern. Bisher habe sich noch keiner der 1650 türkischen Arbeitnehmer beim internationalen Management beschwert. Ob das reicht? Vor drei Jahren geriet der Möbelriese schon einmal in die Kritik wegen eines türkischen Geschäftspartners. Damals ging es um die Firma Menderes Tekstil aus der Westtürkei, einen der größten Lieferanten für Ikea-Textilien. Gewerkschafter berichteten von vielen Arbeitsunfällen und der Kündigung aktiver Gewerkschafter. Gewerkschafter Metin Güney sagt, die Zustände hätten sich trotz der Proteste dort bisher nicht geändert.

Quelle: http://www.fr-online.de/wirtschaft/mobbing-und-unbezahlte-ueberstunden-schwere-vorwuerfe-gegen-ikea,1472780,11884976.html

Kommentar:
Erstaunlich, dass man in Deutschland davon abgeblich nichts weiß.
Der Arbeitskreis Ikea wurde schon vor Jahren gegründet,
weil hier immer wieder ähnliche Fälle aufgetaucht sind.
Zuletzt wurde versucht, die Betriebsratsvorsitzende wegzumobben.
Darüber gibt es auch Fernsehaufzeichnungen.


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Mobbing – Arbeitskreis TK – Personalratswahl 2012 – wählt FairTK nicht!

Am 01.03.2012 ist es so weit. Zwei Listen treten gegeneinander an. Die FairTK gegen Verdi & Friends. Auf Platz 5 der FairTK-Liste kandididert Herr Timmermmann, der Personalrat, über den wir uns gerade aufregen.

Ich habe mit Herrn Bösing von der FairTK telefoniert. Er stellt sich schützend vor Herrn Timmermann und wirft mir vor, nur Unruhe zu stiften. Das wäre nicht gut für die Mobbingopfer. Ich würde ihnen schaden, meint er. Nun, das sehe ich natürlich anders.

Worum geht es?

Der Vorstand der TK hat mit einigen Personalräten die FairTK gegründet, eine sogenannte TK-eigene Gewerkschaft. Verdi verlor auf einen Schlag ca. 1.000 Mitglieder, denn die neue Gewerkschaft war vor allen Dingen billig. Sie rühmt sich seither damit, Verdi rausgedrängt zu haben. Die wenigen Verdi-Mitglieder, die es noch gibt, werden zum Teil stark unter Druck gesetzt.

Viele Mitarbeiter der TK sind der FairTK beigetreten, „um keinen Ärger zu haben“. Was für eine Aussage! Ärger mit wem?

Man beginnt bei der TK jetzt offensichtlich damit, einzelne, verdächtige Mitarbeiter zu befragen, ob sie Mitglied unseres Arbeitskreises wären. In Vier-Augen-Gesprächen. Merkwürdige Methoden für eine Krankenkasse, oder?

Inzwischen haben hier Jouranlisten angefragt, ob Betroffene zu einem Interview bereit wären. Nächste Woche wird der Fall TK in unserem Juristischen Fachausschuss behandelt werden.

Obwohl ich Gespräche angeboten haben, hat die TK den Weg der Konfrontation gewählt, macht mir aber jetzt zum Vorwurf , ich würde das tun. Wenn man sich nicht an einen Tisch setzt und verhandelt, eskalieren Konflikte gewöhnlich. Übrigens, mehr als 90 % aller Fälle werden hier durch einvernehmliche Gespräche mit dem Arbeitgeber gelöst. Schwaches Bild also für die TK.



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Mobbing – Arbeitskreis Techniker Krankenkasse (TK) gegründet

Am 13.01.2012 wurde die Bürgerinitiative Mobbing-Zentrale Arbeitskreis TK gegründet. Sowohl der Gesamtpersonalrat, als auch der Vorstand wurden aufgefordert, sich mit uns in einem konkreten Fall an einen Tisch zu setzen und die Konfliktsituiation zu klären.

Mit Schreiben vom 20.01.2012 habe ich den Vorstand Prof. Dr. Norbert Klusen von der ungelösten Konfliktsituation in Kenntnis gesetzt. Er delegierte den Fall an den Leiter Personalservice Wolfgang Dreffin, der mir mit Schreiben vom 25.01.2012 eine Zwischennachricht erteilte. Mit Schreiben vom 07.02.2012 erklärte Herr Dreffin dann Folgendes:

Zitat:
Entgegen Ihren Ausführungen besteht aus unserer Sicht…keine ungelöste Konfliktsituation. und …Letztlich sehen wir für das von Ihnen erbetene Gespräch keinen Bedarf.

Zitat Ende.

Ich habe daraufhin den Vorstand erneut angeschrieben, mit Durchschrift an den Verwaltungsrat, und darauf hingewiesen, dass sich die TK damit, dass sie ungelöste Konflikte einfach bestreitet auf die Stufe mit jenen Discountern stellt, die vor fünf Jahren durch die Medien gegangen sind. Mit Vogel-Strauß-Politik löst man keine Probleme! Der Vorstand wurde letztmalig aufgefordert die Konflikte einvernehmlich zu lösen. Eine Antwort erhielt ich bis zum Ablauf der Frist, Freitag, 12 Uhr, nicht.

Auf der heutigen Sitzung des Arbeitskreises wurde die Situation der Mitarbeiter der TK ausführlich erörtert. Es stehen Personalratswahlen am 01.03.2012 an. Nur zwei Listen bewerben sich um die Wahl. Versuche eine freie Liste durchzusetzen, scheiterten vor allen Dingen an der Angst der Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund sind wir bereit, was wir gewöhnlich nicht tun, auch anonymen Hinweisen nachzugehen. Wir vermuten, dass die Zahl jener Mitarbeiter, die aus Angst vor Konsequenzen trotz der Konflikte täglich zur Arbeit gehen, recht hoch ist. Diese Veröffentlichung soll jenen Mut machen, sich bei uns zu melden, denn Mobbing und ungelöste Konflikte machen krank.

Ich bedaure sehr, dass es ausgerechnet nötig wurde, einen Arbeitskreis TK zu gründen, denn bisher haben wir mit der TK gute Erfahrungen gemacht, wenn es um die Betreuung Mobbingbetroffener gegangen ist. Auch die Aktion Mobbing-Koffer in Hamburg, die von der TK finanziert wurde, hatte zu einer guten Reputation geführt. Im eigenen Hause dagegen scheint man mit dem Problem nicht umgehen zu können. Es muss sich jetzt zeigen, ob die Mobbing-Koffer-Aktion nur eine Marketing-Straegie war.

Als unangenehm fällt auf, dass es bei der TK weder eine Dienstvereinbarung gegen Mobbing, noch einen Mobbingbeauftragten gibt. Als Sozialversicherungsträger sollte das im Jahre 2012 zum einfachen Standard gehören.

Wir wünschen uns, dass sich möglichst viele Betroffene bei uns melden. Gern geben wir auch den Medien Auskunft über unsere Arbeit und die Ziele des Arbeitskreises.

Ansprechpartner wie bei allen Arbeitskreisen:

BI Mobbing-Zentrale Arbeitskreis TK
Frau Margit Ricarda Rolf
1. Vorsitzende



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Cyber-Mobbing – VG Köln: Schüler durfte aus Klasse entfernt werden wegen Facebook-Mobbing

Internetrecht

Wer seine Mitschüler etwa über Facebook mit beleidigenden Äußerungen schikaniert, muss auch im schulischen Bereich mit Konsequenzen rechnen. Hierzu gehört – noch als vergleichsweise milde Sanktion- die Versetzung des mobbenden Schülers in eine Parallelklasse. Dazu gibt es jetzt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln.

Vorliegend wurde einem Schüler insbesondere vorgeworfen, dass er als Mitglied eines Mobbings Clubs über die sozialen Netzwerke Facebook und sowie studi VZ mehrere andere Schüler seiner Klasse durch massive diskriminierende Äußerungen beleidigt haben soll. Opfern soll mit schwerwiegenden Konsequenzen gedroht worden sein, falls sie „petzen“ würden. Im Folgenden wurde der mutmaßliche Mobber in die Parallelklasse versetzt. In dem Bescheid wurde gleichzeitig der sofortige Vollzug angeordnet.

Hiergegen rief der angeblich mobbende Schüler das Verwaltungsgericht Köln an. Er begehrte im einstweiligen Rechtsschutz, dass die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches angeordnet wird. Dabei bestritt er teilweise die Äußerungen und berief sich darauf, dass er die Facebook-Gruppe angeblich habe verlassen wollen.

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte dieses Begehren jedoch mit Beschluss vom 19.04.2011 ab (Az. 10 L 488/11). Die schweren Beleidigungen seien im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes hinreichend glaubhaft gemacht worden. Zu bedenken sei, dass der mutmaßliche Mobber durch die Verweisung in eine Parallelklasse kaum Nachteile erleide. Demgegenüber sei ein weiterer Verbleib in der Klasse nicht mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Opfer zu vereinbaren. Eine umfassendere Untersuchung der Tatsachen könne nur im Hauptsacheverfahren erfolgen.

Mobbende Schüler müssen bei gezielten Mobbingattacken beispielsweise über soziale Netzwerke sowie Schülerforen noch mit schlimmeren Sanktionen seitens der Schule rechnen, die über den zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht bis zum Schulverweis von allen öffentlichen Schulen des jeweiligen Bundeslandes führen können. Dies ergibt sich auch aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 12.05.2011 (Az. Az. 9 S 1056/11) Wichtig ist dafür allerdings, dass alle Beweise rechtzeitig gesichert werden, z.B. durch Anfertigen von Screenshots. Am besten sollten sich die Opfer durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

Quelle: http://www.wbs-law.de/internetrecht/vg-koln-schuler-durfte-aus-klasse-entfernt-werden-wegen-facebook-mobbing-20206/

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Cyber-Mobbing – Facebook – IShareGossip

Facebook statt Isharegossip Schüler mobben weiter im Netz
von Susanne Vieth-Entus und Sylvia Vogt
Cybermobbing
Auch nach dem Verbot der Internetplattform Isharegossip.de gebe es immer noch „Hilferufe von Schulen“, die um fachliche Unterstützung bei der Fortbildung von Lehrern und Eltern nachfragen, heißt es aus dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM). Foto: Stephan Jansen/dpa

Das Problem beginnt in Berlin schon bei Fünft- und Sechstklässlern. Eltern, Lehrer und Psychologen suchen häufiger Hilfe und bilden sich fort.

Berlin – Mobbing im Internet macht den Berliner Schulen weiterhin Probleme. Auch nach dem Verbot der Internetplattform Isharegossip.de gebe es immer noch „Hilferufe von Schulen“, die um fachliche Unterstützung bei der Fortbildung von Lehrern und Eltern nachfragen, heißt es aus dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM). Michael Retzlaff, der zuständige Referatsleiter Medienbildung, spricht von einem „Dauerthema, von dem zunehmend auch Fünft- und Sechstklässler betroffen sind“ – nur dass an die Stelle von Isharegossip soziale Netzwerke wie etwa Facebook getreten seien.
„Mobbing gab es zu allen Zeiten, und heute läuft es eben über das Internet“, sagt Klaus Seifried vom schulpsychologischen Dienst Tempelhof-Schöneberg. Er geht zwar davon aus, „dass die große Welle abgeebbt ist“, die es 2011 durch Isharegossip gab. Aber Schulen müssten sich dem Problem dennoch stellen, zumal die Jugendlichen „permanent online sind“. Er und Retzlaff verweisen auf eine Menge guter Materialien zu dem Thema, die den Lehrern helfen könnten.

Immer mehr Schulen reagieren auf die Problematik. So hat das Tegeler Humboldt-Gymnasium die Frage „Wie schütze ich mich im Internet?“ auf Bitten der Eltern in sein Fach „Medien und Methoden“ aufgenommen hat. Das Steglitzer Fichtenberg-Gymnasium organisiert für alle Siebtklässler einen Workshop, bei dem es auch um Fragen wie Cybermobbing und Datenschutz in sozialen Netzwerken geht. Eine Spandauer Schule berichtet, sie habe wegen eines Falls von Internetmobbing gerade erst einen schriftlichen Verweis und eine weitere Strafe verhängen müssen.
Referatsleiter Retzlaff verweist darauf, dass inzwischen nicht nur Lehrer und Eltern, sondern auch Schulleiter und Schulpsychologen zunehmend nach Fortbildungen fragen. „Die Generation Plattenspieler weiß ja ohne Fortbildung und regelmäßigen kollegialen Austausch gar nicht, worum es geht“, sagt er in Anspielung auf das altersbedingte Defizit beim Umgang mit den digitalen Netzwerken.

Zahlen zum Cybermobbing im aktuellen Schuljahr gibt es noch nicht, aber der Gewaltbericht für 2010/11 belegt das Ausmaß das Problems. Allein 21 Amokdrohungen wurden im Zusammenhang mit der Isharegossip-Welle aktenkundig. Selbst gutbürgerliche Bezirke schnellten in der Gewaltstatistik nach oben, weil das Mobbing als Form der Gewalt gilt.
Wie berichtet, gab es im vergangenen Schuljahr 1468 Gewaltvorfälle und Notfälle, was einem Rückgang um 108 Fälle entspricht. Rund 38 Prozent der Schulen meldeten mindestens einen Vorfall. Im Bezirksvergleich vorn liegt – wie im Vorjahr – Mitte mit knapp 17 Prozent aller Meldungen, gefolgt von Neukölln (13 Prozent). Die wenigsten Vorfälle gab es in Pankow (4 Prozent).
Am häufigsten ging es um körperliche Gewalt, Drohungen oder Beleidigungen. Auffällig ist, dass im Vergleich zu 2009/10 die Zahl der körperlichen Attacken abgenommen hat und die Beleidigungen zugenommen haben, was offenbar am Cybermobbing liegt. Machten 2009/10 die Gewaltvorfälle 41 Prozent der Meldungen aus, waren es 2010/11 nur noch 28 Prozent. Dafür stieg die Zahl der Beleidigungen und leichteren Tätlichkeiten auf 42 Prozent.
Bei einem Fünftel der Meldungen waren Lehrer oder Erzieher Opfer, in sieben Fällen wurde Schulpersonal als Täter genannt. Am stärksten betroffen sind die 8- bis 13-Jährigen, diese Altersgruppe stellt 51 Prozent der Täter und 35 Prozent der Opfer, am unauffälligsten sind die 18- bis 20-Jährigen.

Quelle: http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/614912/

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Mobbing – ohne Beratung geht es nicht

Fast immer kommen Mobbingbetroffene viel zu spät in die Beratung und erklären dann: „Wäre ich doch bloß eher gekommen!“

Wer von Mobbing und ungelösten Konflikten am Arbeitsplatz betroffen ist, bewegt sich nach kurzer Zeit in einem Hamsterrad. Die Gedanken kreisen unentwegt um das Problem. Schon nach nur drei Monaten stellen sich Schlafstörungen und Magen- Darmprobleme ein.
Nach nur sechs Monaten kann es zu chronischen Erkrankungen kommen, die dann oft stationär behandelt werden müssen.

Famile und Freunde versuchen Betroffenen beizustehen und gehen oft selbst daran kaputt. Viele Beziehungen zerbrechen unter der Belastung. Betroffene scheuen sich in die professionelle Beratung zu gehen. Ist das auch im 21. Jahrhundert noch zu peinlich? Oder liegt es an der Angst vor Hartz IV?

In der Beratung klären wir innerhalb einer Stunde die Situation. Wir schaffen eine neue Basis, eine neue Sichtweise auf die Situation, und helfen dem Mobbingbetroffenen vom Opfer zum Regisseur im Drama Mobbing zu werden. Wer Mobbing versteht, und vor allem darum geht es in der Beratung, der kann ganz anders mit der Situation umgehen.

Es ist so einfach. Anrufen, Termin machen und das Leben wieder selbst in die Hand nehmen! Telefon: 040/219 83 289

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Die Hartz-Maschine

Die Hartz-Maschine
Wohin die Gelder fließen.

Eine Riesenabzocke. Das Geschäft mit Hartz IV boomt. Bildungsträger, und besonders deren Geschäftsleitungen, stoßen sich gesund. Mit Bewrebungstrainings werden Hartz IV-Empfänger uniformiert. Je nach Träger werden Bewerbungsmappen angefertigt, die die Individualität des Bewerbers hervorheben soll. Aber durch noch so viele Bewerbungsmappen wird nicht ein neuer Arbeitsplatz geschaffen. Den Bewerbern wird eingeredet, sie bräuchten nur die richtige Mappe, dann würde es mit dem Job schon klappen.
Zeitgemäße Bewerbungen per Social Media stehen nicht auf dem Programm. Die Dozenten der Bildungsträger haben fast nie eine eigene Internetpräsenz und sind in sozialen Netzwerken nicht zuhause. Das entlarvt die Bildungsmaßnahmen als reine Beschäftigungstherapie.

Die Hartz-Maschine ist …

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Arbeitskreis VW – Wulff als Aufsichtsrat angeklagt

Das wird alle Mobbingopfer von VW freuen. Wulff und Piech wurden angeklagt.

Volkswagen und Porsche Milliardenforderung gegen Christian Wulff

06.01.2012 · Nun kommt Bundespräsident Christian Wulff noch wegen seiner Rolle als früheres Aufsichtsratsmitglied von Volkswagen unter Beschuss. Fast 70 Banken, Versicherungen und Fonds fordern Schadensersatz in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Angeblich soll er seinen Aufsichtspflichten nicht korrekt nachgekommen sein.
Von Joachim Jahn
Fast 70 Banken, Versicherungen und Fonds fordern von Bundespräsident Christian Wulff Schadensersatz in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Die Investoren werfen Wulff als früherem Aufsichtsratsmitglied von Volkswagen Versäumnisse im Übernahmekampf mit Porsche vor. Sie stützen ihre Forderungen auf angebliche Falschinformationen des Kapitalmarkts. Er habe Kenntnis von der wahren Sachlage gehabt und sei dennoch seinen Aufsichtspflichten nicht nachgekommen.

Die Kanzlei CLLB hatte im vergangenen Jahr eine entsprechende Klage gegen Porsche und VW beim Landgericht Braunschweig eingereicht (F.A.Z. vom 11.Oktober). Darin war Wulff nur als Zeuge benannt worden. Nun hat sie diese erweitert, wie Rechtsanwalt Franz Braun am Freitag der F.A.Z. sagte. Zugleich hat er einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens bei einer staatlich anerkannten Gütestelle – der Cena Com in Karlsruhe – gestellt, der dieser Zeitung vorliegt. Dieser richtet sich gegen Wulff sowie gegen VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch, ferner gegen das Unternehmen Porsche und dessen Ex-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter. Sie alle sollen nun als „Gesamtschuldner“ haften – jeder von ihnen müsste also im Extremfall den vollen Betrag aufbringen und dann versuchen, einen Teil des Geldes von den anderen Beklagten einzutreiben.

Bei dem Streit geht es um die gescheiterte Übernahme von VW durch den Sportwagen-Bauer Porsche. Wulff, der damals noch Ministerpräsident in Niedersachsen und damit auch Aufsichtsrat bei VW war, habe die VW-Anleger getäuscht und damit den Porsche-Eignern in die Hände gespielt. Konkret soll Wulff demnach schon deutlich vor der Bekanntgabe der geplanten VW-Übernahme davon erfahren haben, ohne die Aktionäre des Autobauers zu informieren.

Die Investoren beklagen in ihrem Antrag, Porsche habe Marktteilnehmer rechtswidrig getäuscht, was zu heftigen Schwankungen im Wert der VW-Aktie geführt habe. Wulff habe schweigend und untätig zugesehen, wie Porsche Nutznießer der Kapriolen wurde und 5,4 Milliarden Euro „Beute“ machte. Die Investoren erlitten dadurch demnach die 1,8 Milliarden Euro Schaden, die sie nun von Wulff einfordern.

Zu Begründung berufen sie sich auf Interviews, die Wulff gegeben habe; ferner auf ein „Geheimtreffen“ eines seiner damaligen Mitarbeiter mit Porsche, von dem er als VW-Aufseher gewusst habe. Auch soll der CDU-Politiker Insiderwissen über die damals von der Bundesregierung geplante Änderung des VW-Gesetzes gehabt haben. Die „enge Einbindung“ des damaligen Landespolitikers in die Porsche-Pläne zeige sich auch darin, heißt es in dem Schriftsatz weiter, dass das Land Niedersachsen damals kein Interesse an einer bereits beschlossenen Kapitalerhöhung gehabt habe. Wulff, sein Anwalt und das Bundespräsidialamt äußerten sich bislang nicht näher zu den Vorwürfen. VW-Investoren fordern auch von Porsche und VW vor weiteren Gerichten in Deutschland und Amerika mehrere Milliarden Euro Schadensersatz. Die beiden Autobauer bestreiten die Vorwürfe.

Quelle: http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/volkswagen-und-porsche-milliardenforderung-gegen-christian-wulff-11595773.html

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BGH-Urteil zur Providerhaftung – VI ZR 93/10 – Cyber-Mobbing

ZDF Heute Nacht vom 26.10.2011

Nr. 169/2011

Verantwortlichkeit eines Hostproviders

für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.

Die Beklagte mit Sitz in Kalifornien stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz
für eine Website und für die unter einer Webadresse eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung.
Hinsichtlich der Blogs,  journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten,
fungiert die Beklagte als Hostprovider.
Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthält unter anderem eine Tatsachenbehauptung,
die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet hat.

Das Landgericht hat der Unterlassungsklage hinsichtlich der Verbreitung
einer Behauptung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland stattgegeben.
Die Berufung der Beklagten hatte insoweit keinen Erfolg.
Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte
die angestrebte Klageabweisung weiter.

Der u.a. für das Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Auffassung
der Vorinstanzen, dass die deutschen Gerichte international zuständig seien und
dass deutsches Recht Anwendung finde, gebilligt.

Zur Frage der Haftung der Beklagten nach deutschem Recht ist die Sache
an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider
als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog
auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Dies setzt voraus, dass der Hostprovider
die im Folgenden dargelegten Pflichten verletzt hat:

Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist,
dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer,
das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann.

Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog
Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten.
Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus,
ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen.
Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede
und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten,
dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen,
aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt.
Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise
nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst.
Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen
auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog
Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts,
ist der beanstandete Eintrag zu löschen.

Durch die Zurückverweisung an das Berufungsgericht wird den Parteien Gelegenheit gegeben,
dazu vorzutragen, ob die Beklagte die ihr obliegenden Pflichten erfüllt hat.

Urteil vom 25. Oktober 2011 – VI ZR 93/10

Landgericht Hamburg – Urteil vom 22. Mai 2009 – 325 O 145/08

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – Urteil vom 2. März 2010 – 7 U 70/09

Karlsruhe, den 25. Oktober 2011

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=57957&linked=pm

Kommentar:
Dieses Urteil ist auch für unsere IShareGossip-Fälle von Bedeutung.
Einerseits ist jetzt klar, dass für die berliner Fälle tatsächlich Gerichtsstand Berlin ist
und nicht etwa Lettland,  andererseits wäre dann auch noch einmal die Haftung des
schwedischen Providers zu prüfen, der ja zur Löschung aufgefordert worden war und sich geweigert hatte.

 

ZDF Heute Nacht 2011-10-26 :

Internet-Urteil Cyber-Mobbing

Schön …

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Mobbing: Suizid Polizist nahm sich das Leben: Kollegen sprechen von Mobbing

Hauptkommissar Henning G. übergoss sich mit Benzin und zündete sich an. Der 61-Jährige habe beklagt, der Dienst am Bürger komme zu kurz, sagen Kollegen.

Die Meldung am Wochenende war kurz: Ein 61-jähriger Mann hat sich am Sonnabend auf einem Lankwitzer Friedhof mit Benzin übergossen und angezündet. Er starb dort an den schweren Verbrennungen. Wie der Tagesspiegel erfuhr, handelt es sich bei dem Toten um einen Berliner Polizisten. Henning G. sollte in wenigen Monaten pensioniert werden. Kollegen reagierten erschüttert, auch wegen der besonders grausamen Art des Selbstmordes. „Er wollte damit ein Zeichen setzen“, ist sich ein ehemaliger Kollege sicher. „Sonst hätte er sich mit der Dienstwaffe erschossen, wäre von der Brücke gesprungen oder hätte sich erhängt.“

Doch warum setzte ein altgedienter Polizeibeamter, der kurz vor der Pension stand, seinem Leben auf so spektakuläre und leidvolle Weise ein Ende? Laut Polizei gibt es keinen Abschiedsbrief.

Die amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers sagte am Montag, es handele sich um einen tragischen Suizid, „der nach bisherigen Erkenntnissen ausschließlich persönliche Gründe hat ohne dienstliche Zusammenhänge.“ Weitere Einzelheiten werde die Polizei nicht veröffentlichen.

Ehemalige Kollegen, die engen Kontakt zu dem Ersten Polizeihauptkommissar hatten, berichten hingegen unabhängig voneinander, dass er seit längerer Zeit „erhebliche Probleme mit der Arbeit“ gehabt hätte – insbesondere mit einem Vorgesetzten. Keiner der Kollegen, die ihm nahestanden und sich gegenüber dem Tagesspiegel äußerten, mochte dies namentlich tun – aus Angst vor personellen Konsequenzen. Alle sagen übereinstimmend, private oder familiäre Probleme des Mannes seien ihnen nicht bekannt.

Knapp 30 Jahre war Henning G. im Abschnitt 55 im Neuköllner Rollbergviertel tätig – eine Dienststelle im sogenannten „Problemkiez“. Bis zum stellvertretenden Abschnittsleiter hatte er es gebracht. Doch im Zuge der Umstrukturierung vor einigen Jahren wurde er „zurückgestuft“, wie es ein Kollege beschreibt, zum Dienstgruppenleiter. 2010 hätte sich die Lage zwischen ihm und dem damaligen Abschnittsleiter, „ein jüngerer Mann aus dem höheren Dienst“, zugespitzt, wie mehrere Kollegen berichten. „Das Menschliche fehlte völlig.“ G. habe sich darüber beklagt, mit Zahlen und Tabellen überhäuft zu werden, „statt vernünftige Einsätze zu planen“, schildert ein Kollege. Das Prinzip des damaligen Chefs wie der gesamten Polizeiführung habe gelautet: „Wir müssen gut dastehen.“ G. habe dies kritisiert. „Das Geschrei zwischen ihm und dem Chef hat man auf der ganzen Etage gehört“, erinnert sich ein Kollege.

Die Auseinandersetzung habe ihm zusehends zugesetzt. So sehr, dass er „vor nicht allzu langer Zeit weinend bei mir auf dem Sofa saß“, berichtet ein Beamter. Henning G. sei ein „altgedienter und exzellenter Polizist“ gewesen. Immer wieder habe er auf „die unbequeme Wahrheit“ aufmerksam gemacht, dass die Polizei am Ende sei, der Dienst am Bürger zurückstehe hinter dem Bemühen, nur noch Zahlen für die Statistik schönzuschreiben. Diese Kritik habe Henning G. gegenüber seinem Chef wiederholt zum Ausdruck gebracht, erzählt der ehemalige Kollege. Schließlich wurde G. im vorigen Jahr auf eine andere Dienststelle versetzt. Doch an seinem neuen Einsatzort, dem Abschnitt 51 in Friedrichshain, habe er kaum noch Einfluss gehabt. Zwischenzeitlich sei er krankgeschrieben gewesen.

Dass möglicherweise auch private Probleme zu den beruflichen hinzugekommen sind, die den Entschluss zum Selbstmord reifen ließen, schließen Kollegen, die ihn gut kennen, aus. Erst kürzlich habe er sich mit seiner Ehefrau eine Eigentumswohnung gekauft, sein Kind stehe vor dem Ausbildungsende. Über Privates habe er nie geklagt, sagt ein Vertrauter. In wenigen Monaten sollte G. in den Ruhestand verabschiedet werden. Er habe sogar ein halbes Jahr länger gemacht, als er eigentlich müsste, „wohl, weil er einen würdigen Abgang machen wollte“, mutmaßt ein Kollege. Doch G. wählte einen anderen Weg. „Die haben mich verbrannt“, soll er einmal gesagt haben.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/polizist-nahm-sich-das-leben-kollegen-sprechen-von-mobbing/4602028.html

Kommentar:
Immer wieder hat es in den letzten Jahren Suizide von Polizisten gegeben. Wir haben einen Arbeitskreis Polizei. Auch die Polizei selbst hat Einrichtungen geschaffen, wie z. B. den psychologischen Dienst. Die dortigen Psychologen betreuen Polzisten, die nach einem Überfall, einer Schießerei oder nach schweren Unglücken Polizisten helfen, die unter PTSD leiden. Bei Mobbing ist das Krankheitsbild ähnlich, sodass die dortigen Psychologen auch diese Fälle mit bearbeiten. Warum ist das nicht viel bekannter?
Auch die Gewerkschaften der Polizei sind Ansprechpartner bei Mobbing. Wir müssen überlegen, die Anlaufstellen in einer Broschüre jedem Polizisten zugänglich zu machen. Wer Lust hat sich einzubringen, darf sich gern bei uns melden.



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