Ich finanziere Mobbing nicht mit!

Im Jahre 1998 haben wir eine Postkarte an die Krankenkasse entwickelt. Sie ist heute aktueller denn je, denn die erste Krankenkasse ist pleite. Jeder, der krankenversichert ist, kann seine Krankenkasse auffordern, Arbeitgeber in Regress zu nehmen. Es handelt sich dabei um einen eigenen Anspruch der Krankenkasse. Bisher möchten die Kassen zwar gern das Geld erstattet haben, warten aber ab, ob die Arbeitsgerichte entscheiden, dass es sich um Mobbing gehandelt hat und werden erst dann tätig. Für diese Vorgehensweise gibt es keinen stichhaltigen Grund.

Bei einem Wegeunfall mit Fremdverschulden gehen die Sozialversicherungsträger anders vor. Liegt der Verdacht eines Fremdverschuldens vor, dann werden die Regressabteilungen von Amts wegen tätig. Der Versicherte ist im Zeugenstand. Es bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz nicht genauso zu handhaben, ist nicht gerechtfertigt.

Der Wortlaut unserer Postkarte lautet:

Ich finanziere Mobbing nicht mit!

An meine Krankenkasse:

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Arbeitgeber bossen oder lassen zu, daß ihre Mitarbeiter durch Mobbing krank gemacht werden. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ist für sie der Fall erledigt. Der Mobbingbetroffene fällt der Solidargemeinschaft der Krnakneversicherung zu Last Der Unternehmer hat sein Unternehmerrisiko kostengünstig abgewälzt. Das muß aufhören!

Ich fordere Sie daher auf Schritte zu unternehmen die Kosten, die durch Mobbing entstehen gesondert zu erfassen, auszuweisen und vom Arbeitgeber im Wege des Regresses zurückzuholen. Einem Arbeitgeber, der wegen Mobbing abgemahnt wurde, kann zugenutet werden, daß er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Mobbing unterbindet. Tut er dies nicht, so trifft ihn jedenfalls eine Mitschuld, die einen Regreß begründet. Der Mobbingbetroffene wäre in diesem Fall Ihr Zeuge.

Heute braucht man nicht mehr abmahnen. Es genügt der einfache schriftliche Hiinweis, der den Arbeitgeber in Verzug setzt.

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Mobbing als Chance begreifen – Tagesseminar in Hamburg

Seminar:

Mobbingbetroffene haben verloren, was der Seele gut tut.
Die Gedanken kreisen unendwegt um die krankmachende Situation am Arbeitsplatz.
Wie kommt man aus diesem Gedanken-Karussell heraus und findet zurück
zur Lebensqualität?

Vom Arbeitsplatz hängt die Existenz ab.  – Man kann nicht einfach gehen.
Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit verbleiben Betroffene viel zu lange
in der krank machenden Situation.

Es gibt Auswege.

Mobbing ist auch eine Chance ganz neue Wege zu gehen,
ganz neue Gedanken zu denken und letztlich endlich das zu tun,
was man schon immer tun wollte.

In diesem Tagesseminar zeigen wir,
dass jeder einzelne seine Chance ergreifen kann:

Du kannst:

  • Mobbing sofort beenden.
  • Aussteigen und zur Lebensqualität zurückfinden.

Preis, Termine & Orte

 

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Mobbing mit gefälschten Sex-Fotos im Internet – 20 Schülerinnen am Konzer Gymnasium betroffen

Unbekannte Täter haben Fotos von 20 Konzer Schülerinnen aus einem sozialen Netzwerk kopiert und im Internet mit sexuellen Motiven verunstaltet. Die Polizei Trier hat die Ermittlungen aufgenommen. Einen konkreten Tatverdacht gibt es aber noch nicht.
Über das Internet mit Freunden kommunizieren, Fotos austauschen und immer auf dem Laufenden sein, was die alten und neuen Bekannten so machen. Facebook und andere soziale Netzwerke machen es möglich. Doch dass die Internet-Plattformen auch negative Seiten haben, mussten 20 zum Teil 15-jährige Schülerinnen des Konzer Gymnasiums in dieser Woche erfahren.

Wie die Polizei Trier bestätigte, wurden Fotos von den facebook-Profilseiten der Mädchen kopiert und auf einer anderen facebook-Seite mit „unsäglichen Dingen versehen“ wieder eingestellt. Nach TV-Informationen soll es sich dabei um Bilder von männlichen Geschlechtsteilen gehandelt haben. Von dort seien die Aufnahmen dann mit Kommentaren in einem pornografischen Portal gelandet, erklärt Monika Peters, Pressesprecherin der Polizei Trier.
„Das zeigt wieder, dass es in solchen Netzwerken keine wirkliche Sicherheit gibt“, sagt Peters. Kinder und Jugendliche würden deshalb immer wieder davor gewarnt, nicht zu viel von sich preiszugeben. „Trotzdem rechnet niemand damit und ist dann sehr erschüttert, wenn er das eigene Bild verunstaltet sieht“, fügt Monika Peters hinzu. Die Schule möchte sich zu den Vorfällen nicht äußern. Es sei eine interne Sache. „Wir haben den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben“, sagt Schulleiter Paul Weirich.

Derzeit laufen die Ermittlungen wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage und Verbreitung von Pornografie. Geführt werden sie vom Fachkommissariat Gewalt gegen Frauen und Kinder. Ein konkreter Tatverdacht liegt laut Peters aber noch nicht vor. „Wir vermuten, dass aufgrund der Gemeinsamkeiten der Schülerinnen auch der Täter aus dem Umfeld kommen könnte“, sagt Peters. Es bestehe ein Zusammenhang zwischen den Opfern. Die Ermittlungen laufen unter erschwerten Bedingungen, da facebook kein deutsches Portal ist. Sämtliche Auskunftsstellen würden im Ausland liegen, erklärt Peters. Die Polizei hofft nun auf Hinweise von den Bürgern. Monika Peters: „Oftmals brüstet sich ja jemand mit solchen Delikten.“
Meinung
Nicht zu viel von sich preisgeben!

Fotos von minderjährigen Mädchen mit sexuellem Hintergrund zu manipulieren und im Internet zu verbreiten, ist verachtenswürdig. Weil zu vermuten ist, dass es sich bei dem oder den Tätern um Mitschüler handelt, ist die Tat um so schlimmer. Doch mit der Moralkeule loszuschlagen, bringt hier nichts. Die Ursachen für solche Taten liegen in den Möglichkeiten, die soziale Netzwerke im Internet bieten. Kinder und Jugendliche sollten deshalb früh lernen, keine oder nur sehr wenige Daten – zum Beispiel Fotos – von sich preisgeben sollten. Eltern und Lehrer müssen ihnen zeigen, wie sie sich schützen können. Kurse zum Thema in Schulen wären sinnvoll. Potenzielle Opfer könnten lernen, sich vor Cybermobbing zu schützen. Mögliche Täter würden vielleicht begreifen, dass sich ihre Taten in der virtuellen Welt auf die Realität auswirken. Fälle wie in Konz könnten so vermieden werden. c.kremer@volksfreund.de
Extra
Cyber-Mobbing, Internet-Mobbing, Cyber-Stalking: Diese drei Begriffe bezeichnen verschiedene Formen der Belästigung und Bedrängens anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel wie zum Beispiel Chatrooms, soziale Netzwerken oder Mobiltelefone.

Quelle: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/konz/aktuell/Heute-in-der-Konzer-Zeitung-Mobbing-mit-gefaelschten-Sex-Fotos-im-Internet-20-Schuelerinnen-am-Konzer-Gymnasium-betroffen;art8100,2782892

Kommentar:
Wir bieten allen betroffenen Schülern und Eltern an, die zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer zu prüfen und ggf. Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Entsprechende Angebote werden wir den Betroffenen über die genannten Anlaufstellen zukommen lassen.

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Medienhelden – Förderung von Internetkompetenz

Prävention von Cyber-Mobbing und Happy Slapping an Schulen in sechs europäischen Ländern

Lehrer der 7. und 8. Klassen an einer integrierten Sekundarschule und der 7. bis 10. Klasse an einem Gymnasium, die z. B. Ethik unterrichten, konnten an diesem Projekt teilnehmen. Die Teilnahme war kostenlos.

Nach den Erfahrungen von IShareGossip sollte kein Lehrer es versäumen das Ergebnis des Projektes, mit dem wir im Herbst dieses Jahres rechnen dürfen, mit Spannung zu erwarten. Mehr Informationen gibt es unter: http://www.medienhelden-projekt.de

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Cyber-Mobbing – Wegen Beschimpfung auf Facebook verurteilt

9. Mai 2011, 20:29, NZZ Online

Urteil gegen St. Gallerin – «Seckel» und «truurige Mensch» strafbar

Eine junge Frau aus St. Gallen ist wegen einer Beschimpfung auf Facebook zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

(sda) Eine 19-jährige St. Gallerin hat auf Facebook einen Mann als «Seckel» und als «truurige Mensch» beschimpft. Der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen verurteilte sie deswegen zu einer bedingten Geldstrafe.

Der Fall von «Cyber-Mobbing» hat nach Ansicht von Fachleuten Präzedenzcharakter. Hintergrund ist eine Kontroverse um das St. Galler Kulturlokal KuGl (Kultur am Gleis). Ein Anwohner hatte sich auf dem Rechtsweg mit Erfolg gegen nächtelange Partys im KuGl gewehrt.

Anhänger des Lokals gründeten auf der Internet-Plattform Facebook eine Gruppe «Gegen die Schliessung vom KuGl». Dort kam es im Mai 2010 zu massiven Beschimpfungen und Drohungen gegen den Einsprecher. Dieser fühlte sich bedroht und erstattete Strafanzeige.
Strafbescheide gegen drei Personen

Drei Personen wurden als Urheber identifiziert und im Dezember 2010 per Strafbescheid zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Weitere Beteiligte des «Cyber-Mobbing» konnten nicht eruiert werden.

Zwei der Verurteilten akzeptierten ihre Strafen. Eine 19-jährige Frau zog den Fall ans Kreisgericht weiter, dessen Einzelrichter die Sache am Montag beurteilte. Er bestätigte den Schuldspruch und die bedingte Geldstrafe von sieben Tagessätzen zu 30 Franken. Von einer zusätzlichen «Denkzettel»-Busse von 100 Franken sah er ab.

Es sei «erschreckend», was im Internet-Forum an Beschimpfungen zusammengekommen sei, sagte der Richter. Er sprach von «einer Art virtueller Zusammenrottung». Bis zu einer realen Gefahr für das Opfer wäre es nicht mehr weit gewesen.
Freispruch beantragt

Die 19-jährige Frau sagte, ihr Facebook-Eintrag sei «völlig unüberlegt» gewesen. Sie habe aus Ärger über die drohende KuGl- Schliessung gehandelt. «Für mich war das keine Beschimpfung», beteuerte sie. Sie habe auch nicht drohen wollen. Sie sei sich keiner Schuld bewusst.

Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Frau habe den Facebook-Eintrag mit ihrem richtigen Namen gekennzeichnet. Sie habe sich beim Opfer schriftlich entschuldigt und ihm eine Genugtuung angeboten.

Der Einzelrichter liess sich nicht erweichen und bestätigte den Schuldspruch. Gemäss dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, muss die 19-Jährige rund 1250 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/digital/prozess_st_gallerin_beschimpfung_facebook_1.10525438.html

Kommentar:
Obwohl ich es grundsätzlich begrüße, wenn Richter bei Cyber-Mobbing durchgreifen und Zeichen setzen, halte ich dieses Urteil für überzogen, angesichts der Beleidigungen, sexuellen Nötigungen und Gewaltandrohungen, wie wir sie z. B. bei IShareGossip erleben.
Das Verhältnis scheint mir hier nicht zu stimmen.
Nun kennen wir die Hintergründe im Einzelnen nicht. Man muss sicherlich die Äußerungen im Gesamtzusammenhang sehen und auch schauen, inwieweit sie eine Bedrohung waren und die Persönlichkeitsrechte verletzt haben. In Deutschland wage ich zu bezweifeln, dass die Bezeichnung „Seckel“ und „truurige Mensch“ geeignet wären Schadensersatzansprüche auszulösen. Ich würde sie übersetzen mit „Sack“ und „trauriger Mensch“ oder „armselige Kreatur“. Nach bisherigeer Rechtsprechung wären das keine Beleidigungen, sondern wären von der freien Meinungsäußerung abgedeckt. Hier wäre es mal schön, wenn sich Richter dazu äußern würden.

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IGM Betriebsrat Zabit Cumcu erhält keine Rechtshilfe der IGM

Oberhausen (Korrespondenz) 07.05.11: Anfang Dezember 2010 versuchte der Vorstand von MAN Diesel&Turbo SE in Oberhausen, den kämpferischen Betriebsrat und Gewerkschafter Zabit Cumcu, mit einem Antrag auf fristlose Kündigung zu entlassen.(rf-news berichtete). Die sich breit entwickelnde Solidarität, zu der ein sofort gegründeter Solikreis maßgeblich beitrug, verhinderte letztendlich die Entlassung. Vor dem Arbeitsgericht sah sich die Geschäftsleitung gezwungen, die Klage auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung zurückzunehmen.

Zabit Cumcu hatte sich selbst einen Rechtsanwalt genommen, da der Betriebsrat nicht eindeutig gegen die Kündigung Stellung genommen hatte, sondern die gesetzliche Frist „verstreichen lies“, weshalb die Firma die Zustimmung zur Kündigung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen wollte. Im Laufe der Auseinandersetzung wurde immer deutlicher, dass der MAN Vorstand aktive Schützenhilfe von der Betriebsratsspitze erhalten hatte, den kämpferischen Kollegen los zu werden.

Einziger Zeuge von MAN vor Gericht, um angebliche Beleidigungen eines türkischen Jugendvertreters zu beweisen, war dann auch ein so genannter „Jugendfunktionär“ der IGM und BR-Mitglied, dem allerdings die Arbeitsrichterin auch nicht glaubte. Der IGM Ortsvorstand leitete den Antrag von Zabit Cumcu auf „Rechtshilfe“ an den IGM-Vorstand weiter. Bei den DGB-Gewerkschaften ist Rechtshilfe in der Regel nur über die „DGB-Rechtshilfe GmbH“ möglich. Es wäre natürlich möglich gewesen, auf die „besonderen Umstände“ hinzuweisen, um in diesem Fall eine Ausnahmeregelung anzustreben. Das ist nicht geschehen, so lehnte der IGM-Vorstand es ab, die entstandenen Anwaltskosten zu übernehmen.

Bereits vor dem Arbeitsgerichtsprozess von Zabit Cumcu verhinderte der IGM Ortsvorstand, dass der Vertrauenskörper von MAN Diesel&Turbo in Oberhausen eine Solidaritätserklärung verfassen konnte. Die Kollegen im Betrieb werden nun eine Spendensammlung durchführen, um die Anwaltskosten zu decken. Die Empörung über den ganzen Vorgang ist sehr groß, zumal der „Kronzeuge“ der MAN im Prozess gegen Zabit Cumcu, der weder als Jugendverteter noch als Betriebsrat große Ambitionen hatte, als Industriemechaniker körperlich zu arbeiten, eine hauptamtliche Stelle in der IGM antreten wird. Aber es ist falsch, aus Wut nun aus der IG Metall auszutreten, wie das eine Reihe von Kollegen angekündigt haben. Die richtige Konsequenz ist für kämpferische Gewerkschaften einzutreten und die Dortmunder Erklärung zu unterstützen.

Quelle: http://www.rf-news.de/2011/kw18/igm-vorstand-verweigert-igm-betriebsrat-zabit-cumcu-die-rechtshilfe

Kommentar:
Darüber wundern wir uns schon lange nicht mehr. Auch den Mitgliedern des Abeitskreises VW wurde der Rechtsschutz von der IG-Metall verweigert und zuletzt haben wir das in Hamburg auch bei einem Airbus-Fall erlebt. Wir empfehlen tatsächlich aus der IG-Metall auszutreten und eine richtige Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Solche Fällen haben uns bewogen mit der DAS-Rechtsschutz zusammen zu arbeiten.
http://www.mobbing-zentrale.de/04-mob-block/mobbing/mobbingberatung/das-rechtsschutz-hilft-bei-mobbing.html

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Facebook in Frankreich: Wer mobbt, fliegt raus – Tagesschau

Bekämpfung von Cybermobbing

In den sozialen Netzwerken im Internet ist es wie im richtigen Leben: Es wird viel und schlecht über Abwesende geredet. Allerdings kann sich das schlechte Gerede hier explosionsartig vervielfachen. In Frankreich wird nun ein neuer Weg gegen das so genannte Cybermobbing beschritten.

Von Evi Seibert, ARD-Hörfunkstudio Paris

Für die 15-jährige Marie war es ein echter Alptraum: „Ich war eines Tages bei meiner Freundin, da sagte sie, ‚Marie, schau mal, bei Facebook gibt es eine Gruppe gegen dich.‘ Und als ich nachgeschaut habe, standen da 150 total gemeine Kommentare.“
„Bildschirm voller Gemeinheiten“

Jeder konnte sehen, welche abfälligen Bemerkungen da über Marie gemacht wurden. Sie traute sich kaum noch in die Schule. Ihr Vater wollte zwar helfen, wusste aber nicht wie: „Man fühlt sich völlig hilflos, wenn man nicht herausfinden kann, wer dahintersteckt. Das ist ja nicht wie auf dem Schulhof, wo man eine reale Person vor sich hat. Hier steht man einfach nur vor diesem Bildschirm voller Gemeinheiten.“
Social Web künftig nicht mehr Privatsache

Facebook Paris regiert nun auch ins soziale Netzwerk Facebook hinein. Wie Marie geht es vielen Schülern in Frankreich. Eine neue Studie über Mobbing an den Schulen hat herausgefunden, dass jedes zehnte Schulkind regelmäßig Opfer von Beschimpfungen, Hetzkampagnen oder sogar physischer Gewalt ist. Das Problem mit dem Cybermobbing war bisher, dass sich die Schulen dafür nicht verantwortlich fühlten, weil sie Internet und soziale Netzwerke unter Freizeit und Privatleben abbuchten.
Regierung lässt durchgreifen

Das will Erziehungsminister Luc Chatel jetzt ändern. Lehrer bekommen Fortbildungskurse und werden in Sachen Internetkommunikation auf den neusten Stand gebracht. Sie sollen regelmäßig checken, was ihre Schüler über Klassenkameraden im Netz verbreiten. Und falls sie auf Mobbing stoßen, müssen sie reagieren, so der Minister:“Wir haben uns mit Facebook geeinigt, dass das Konto von Schülern, die mobben, sofort geschlossen wird.“

Den Tätern droht eine Anzeige, den Opfern hilft eine Organisation, die sich auf Schülermobbing im Netz spezialisiert hat. Sie hat auch eine Hotline eingerichtet, bei der sich Schüler melden können. Es werden von Woche zu Woche mehr Anrufe , sagt Dominique Delorme. Delorme stellt immer wieder fest, dass die Eltern dem Problem tatsächlich völlig hilflos gegenüberstehen: „Es ist nicht so, dass sie sich dafür nicht interessieren. Aber die Eltern wissen meistens gar nicht, was ihre Kinder im Netz so treiben, die haben keine Ahnung, was da abgeht.“
Mobbing auf Lehrplan der Lehrerausbildung

Facebook France: Login-Seite Großansicht des Bildes Login-Seite von Facebook Frankreich Diese neue Kampagne gegen Cybermobbing ist revolutionär, findet der Soziologe Eric Debardieux. Er hat die Schülerstudie mit den neuen Zahlen veröffentlicht und damit die Ausmaße des Problems in Frankreich publik gemacht. „Man hätte die Mobber ja auch von der Schule verweisen können. Das wurde nicht gemacht – stattdessen werden die Schulen jetzt miteinbezogen: Sie werden mit zur Verantwortung gezogen. Darüber bin ich sehr froh.“

Vorbeugen und Erkennen sind die wichtigsten Punkte, deswegen soll das Mobbingproblem in Zukunft schon bei der Ausbildung der Lehrer an den Universitäten thematisiert werden.

Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/cybermobbing102.html

Kommentar:
Frankreich war schon 2004 führend im Kampf gegen Mobbing, während Deutschland noch immer das Schlusslicht bildet. Bereits zwei Mal hat der Petitionsausschuss sich dagegen ausgesprochen ein Anti-Mobbinggesetz anzugehen, wie es in anderen Ländern bereits geschehen ist.
Wenn Facebook sich in Frankreich beriet erklärt hat, das Konto von Schülern, die mobben zu schließen, dann sollte das in Deutschland doch auch möglich sein.

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Arbeitsgericht IT-Fachmann will den alten Job zurück

Siegen, 05.05.2011, Otmar Kuhn

Siegen/Neunkirchen. Oliver Beel hat in den 21 Jahren seiner Zugehörigkeit zur Firma SSI Schäfer in Neunkirchen die EDV-Abteilung mit aufgebaut. Der gelernte Industriekaufmann arbeitete sich nach oben, war Teamleiter und zuletzt mit höchsten Administrationsrechten ausgestattet. So fungierte er als Ansprechpartner für die 700 PC-Inhaber des Unternehmens.

Zuletzt wurde Beel allerdings mit Aufgaben beschäftigt, die für jemanden mit seiner Berufserfahrung als eher anspruchslos gelten dürften: Er sollte die Inventarisierung seines Arbeitsplatzes vornehmen: „Kabel nach Länge und Farbe sortieren“, wie sein Anwalt Dr. Bernd Roos am Donnerstag vor der 2. Kammer des Siegener Arbeitsgerichts sagte. Ansonsten gab ihm die Firma auf, die Betriebssysteme Windows 7 und XP „miteinander zu vergleichen“. Sonst nichts.

Damit fühlt Oliver Beel sich aber unterfordert. Er klagt auf Beschäftigung in seinem alten Aufgabenbereich. Denn den hat er verloren, nachdem er sich erfolgreich in zwei Instanzen gegen eine fristlose Kündigung gewehrt hat. SSI Schäfer wollte Beel loswerden, nachdem dieser sein elektrisch betriebenes Segway an einer Firmensteckdose aufgeladen hatte; dabei entstand ein „Schaden“, der sich kaum beziffern ließ. Die Gerichte kamen auf genau 1,8 Cent. Deshalb auch wies nach dem Siegener Arbeitsgericht im vorigen Herbst auch das Landesarbeitsgericht die Kündigung als unbegründet zurück.
Von früheren Kollegen isoliert

Glücklich ist der 42-jährige Beel allerdings bei SSI Schäfer nicht wieder geworden. Nachdem er im November seine Arbeitsstelle wieder angetreten hat, fand er sich im Untergeschoss des Firmengebäudes in einem ehemaligen Lagerraum wieder. Dort zeigte das Unternehmen die Muskeln und kam der Auflage des Landesarbeitsgerichts insofern nach, als für Oliver Beel ein vormaliger Lagerraum hergerichtet wurde: mit Schreibtisch und PC.

Dort – von den alten Kollegen isoliert – geht Oliver Beel einer Tätigkeit nach, die nach Meinung seines Anwalts „für den Papierkorb“ ist. Schäfer-Anwalt Ralf Immel hingegen mochte die Einschätzung der Klägerseite beim Gütetermin unter Vorsitz von Richter Joachim Lennarz nicht teilen. Bei einer Besichtigung durch alle Beteiligten habe er den Eindruck gewonnen, das Beel durchaus „ordnungsgemäß weiterbeschäftigt“ werde. Dr. Roos sieht seinen Mandanten durch diese Art der Beschäftigung allerdings „kaltgestellt“.
Firma übt Direktionsrecht aus

Richter Lennarz wies die Parteien darauf hin, dass ein Antrag auf Wiederbeschäftigung im alten Job möglicherweise nicht das gewünschte Ziel erreiche, zumal das Unternehmen das Direktionsrecht ausübe. Sprich: Wo und wie Beel eingesetzt wird, entscheidet die Firma. Erfolgversprechender könne eine Klage sein, mit der Beel gegen die „Versetzung“ vorgehe.

Zu einer Einigung kam es nicht. Die Kammer wird nun einen Termin festsetzen, an dem der Konflikt entschieden wird. Sanktionen hat Oliver Beel aktuell jedoch nicht zu befürchten, zumal er seit 1. Mai 2010 dem Betriebsrat angehört. Mit dem erweiterten Kündigungsschutz bleibt er SSI Schäfer allemal noch weitere vier Jahre erhalten.

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/siegen/IT-Fachmann-will-den-alten-Job-zurueck-id4614501.html?short=b55mHa

Kommentar:
Das ist mal wieder ein typischer Fall, wie wir ihn in Deutschland inzwischen oft erleben. Wir werden uns mit Herrn Beel und seinem Anwalt in Verbindung setzen. Der Hinweis des Richters ist nett, aber da sollte noch mehr drin liegen.
Um diese Firma geht es: http://www.wer-zu-wem.de/firma/ssi-schaefer.html

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Anti-Mobbing an der Gesamtschule Bad Oeynhausen

Der Homepage entnommen:

Leider gehen auch unerfreuliche gesellschaftliche Entwicklungen nicht an der Schule vorbei. Das Mobben von Mitmenschen, das man aus dem Berufsleben kennt, hat auch im Alltag der Schulen Fuß gefasst.

Unter Mobbing versteht man das Schikanieren von einzelnen Mitmenschen, das regelmäßig und über einen längeren Zeitraum stattfindet. Hiervon kann jeder betroffen sein, es gibt kein typisches „Opfer“, die Täter sind Einzelne, die oft eine kleine Gruppe von Mitläufern um sich geschart haben. Mobbing findet im Verborgenen statt, es gibt kaum Zeugen, schon gar keine Lehrer und die Betroffenen sehen keine Möglichkeit, den Übergriffen zu entkommen oder auszuweichen.

Wir sind der Meinung, dass sich das Problem nicht von selbst aus der Welt schafft und dass es den Betroffenen auch nicht hilft, wenn man wegschaut oder die Ansicht vertritt, dass es sich nur um ein unbedeutendes Randphänomen handelt.

Eine schulinterne Umfrage hat ergeben, dass Mobbing auch an unserer Schule ein Problem ist und wir haben uns entschlossen, nicht wegzuschauen, sondern zu handeln.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, gegen Mobbing vorzugehen. Wir haben zwei verschiedene ausprobiert und arbeiten in der Hauptsache mit einem Ansatz, der aus Schweden stammt.

Dabei werden zunächst Gespräche mit den Opfern von Mobbing-Übergriffen geführt, um erst einmal ihnen direkt zu helfen und um in Erfahrung zu bringen, was genau vorgefallen ist.

Danach folgen Gespräche mit den jeweiligen „Tätern“, auf deren Form und Inhalt wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen wollen.

Es können nach diesen Gesprächen durchaus noch weitere Maßnahmen folgen, die aber bisher nur sehr selten nötig geworden sind.

Insgesamt hat diese Form der Anti-Mobbing-Intervention an unserer Schule zu vielen Erfolgen geführt, die hoffentlich dazu beigetragen haben, dass die gemobbten Schülerinnen und Schüler wieder gerne und ohne Angst vor Übergriffen zur Schule kommen können.

Andere Schulen aus dem Umkreis bei uns angefragt, wie unser Konzept funktioniert und wir haben dort von unseren Erfahrungen berichtet und unser Vorgehen beschrieben. Dort wird nun auch nach dem gleichen Konzept gearbeitet.

Unser Konzept ist bei seiner Einführung in allen Gremien besprochen worden, also von Lehrern, Schülern und Eltern. Es wurden dann Umfragen und ein Testlauf während einer Probezeit gemacht. Schließlich wurde das Vorgehen durch die Schulkonferenz beschlossen, so dass wir sicher sein können, dass sämtliche Teilnehmer am Schulleben damit einverstanden sind, dass wir an unserer Schule kein Mobbing dulden und dagegen vorgehen, wenn es doch stattfindet.

Quelle: http://www.ge-bo.de/sekundarstufe-i/konzeptionelles/anti-mobbing.html

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Bossing (Mobbing) – RTL – 12 Uhr Mittag

Bossing machen inzwischen annähernd 90 % unserer Fälle aus.
Was kann man gegen Bossing tun? – Ein einfaches Schreiben an den Arbeitgeber genügt. Damit bringt man ihn in Verzug. Im vorliegenden Fall handelt es sich offensichtlich um einen Arzt. Daher muss man sich zusätzlich an die zuständige Ärztekammer wenden.
Es kann nicht sein, dass ein Arzt Menschen krank macht.
Mit unserer Hilfe stoppen wir solche Situationen.
                    Oft können wir Betroffene auch begleiten,
.                     Schadensersatzansprüche gegen die Täter durchzusetzen.
Lassen sie sich beraten! Für das erste Schreiben gilt die Frist von 14 Tagen, für Schadensersatzansprüche die Frist von 3 Jahren. Lassen sie prüfen, ob sich eine Klage lohnt. Mit unseren Netzwerkpartnern auf Ihrer Seite können auch Sie Mobbing und Bossing beenden.

Margit Ricarda Rolf (Mobbing.-Zentrale) im Interview:

Weitere Hilfe unter = (040) 219 83 289
www.Mobbing-Zentrale.de

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Selbstverbrennung Selbstmord erschüttert France Télécom

Erstellt 26.04.11, 16:07h
Neuer Höhepunkt der aufsehenerregenden Selbstmordserie unter Mitarbeitern des französischen Telekomriesen France Télécom: Am Dienstag verbrannte sich ein Beschäftigter auf dem Parkplatz einer Unternehmensniederlassung.

PARIS – Die aufsehenerregende Selbstmordserie unter Mitarbeitern des französischen Telekomriesen France Télécom hat einen neuen dramatischen Höhepunkt erreicht. Am Dienstag verbrannte sich ein Beschäftigter auf dem Parkplatz einer Unternehmensniederlassung bei Bordeaux. Für den 57 Jahre alten Mann sei jede Hilfe zu spät gekommen, teilte das Unternehmen am Mittag mit.

Über die möglichen Hintergründe der Selbsttötung in Mérignac gab es von France Télécom zunächst keine Angaben. Ein Gewerkschaftssprecher sagte, die Tat zeige, dass bei dem Unternehmen mit rund 100.000 Mitarbeiten noch lange nicht alles in Ordnung sei. Arbeitnehmervertreter hatten Selbstmorde bereits in der Vergangenheit wiederholt als Ergebnis unmenschlicher Arbeitsbedingungen und des Programms „time to move“ zum schnellen Stellenwechsel gewertet. In den vergangenen Jahren hatte der Konzern zudem 22.000 Jobs gestrichen.

Bei dem Telekomriesen mit der Hauptmarke Orange haben sich nach Gewerkschaftsangaben seit 2008 mehr als 60 Beschäftigte das Leben genommen. Ein Anfang des Jahres 2010 veröffentlichter Untersuchungsbericht erhob schwere Vorwürfe gegen die mittlerweile abgelöste Konzernspitze. Darin war unter anderem von Mobbing die Rede. Auf Warnungen von Gewerkschaften, Betriebsärzten und Krankenkassen sei völlig unzureichend reagiert worden.
(dpa-AFX)

Quelle:

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Arbeitsgericht Gewerkschaftssekretärin klagt gegen den DGB

Gericht, 29.04.2011, Bernd Kiesewetter

Bochum. Massive Mobbingvorwürfe erhebt eine Gewerkschaftssekretärin gegen einen Vorgesetzten beim DGB in Bochum. Sie hat deshalb vor dem Arbeitsgericht Klage erhoben. Sie will unter anderem Schadensersatz, Schmerzensgeld und eine neue Einsatzstelle.

Eine Gewerkschaftssekretärin (46) erhebt schwere Vorwürfe gegen einen Vorgesetzten des DGB in Bochum. Sie meint, dass er sie so schwer gemobbt habe, dass sie dadurch psychisch und körperlich krank geworden sei. Sie hat vor dem Bochumer Arbeitsgericht Klage gegen den DGB erhoben. Sie fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld in unbestimmter Höhe und eine neue Stelle in einer anderen DGB-Region. Außerdem verlangt sie den Ausgleich für den Lohnverlust, den sie durch die Krankheit erlitten hat, denn sie ist bereits seit Herbst 2009 arbeitsunfähig geschrieben.

Vor Gericht machte die hagere, ganz in Schwarz gekleidete Gewerkschaftssekretärin einen nervlich sehr angeschlagenen Eindruck. Manchmal kommen ihr die Tränen, wenn sie etwas sagt. „Ich könnte nur noch heulen“, sagte sie einmal angesichts des Streits. „Ich habe ein großes Problem mit Angstzuständen.“ Was genau sie ihrem damaligen Chef vorwirft, wurde vor der 1. Kammer nicht erörtert, zumindest noch nicht. Ihr Anwalt sagte aber pauschal, dass die Frau „systematisch schikaniert“ worden sei. „Durch ihre Tätigkeit in Bochum ist sie massiv krank geworden. Vorher war sie ganz gesund.“ Als Motiv für das angebliche Mobbing vermutet die Frau, dass ihr Chef ihr Verhalten in einer internen Personalsache missbilligt habe. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist aber völlig unklar.
Güteverhandlung scheiterte

Beim DGB in Bochum arbeitete die Klägerin erst seit 2008; vorher, seit 2005, war sie woanders für den DGB aktiv. Der Streitfall hat sich bis zum Bundesvorstand herumgesprochen.

Am Freitag wurde vor Gericht nur nach einem neuen Arbeitsplatz für die Klägerin gesucht. Der DGB-Anwalt bot ihr an, nach Recklinghausen in die DGB-Region Emscher-Lippe zu wechseln. Das lehnte sie aber ab, weil dort, wie sie sagte, ebenfalls gemobbt würde.

Deshalb scheiterte eine gütliche Einigung. Beide Seiten treffen sich am 22. Juni vor Gericht wieder.

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/bochum/gericht/Gewerkschaftssekretaerin-klagt-gegen-den-DGB-id4590469.html

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Mobbing – Arbeitskreis Airbus – aus dem Gerichtsaal

Ich erhielt einen Hinweis, ich müsse heute unbedingt in den Gerichtssaal zum Kammertermin Hartmann ./. Airbus Operations GmbH kommen. Schon wieder ein 50+er, der weggemobbt werden soll, hieß es. Termin war um 9 Uhr in der Kammer von Richter Dr. Rebel mit Beisitzern Piontek und Ahme.

Rebel wollte zunächst wissen, warum denn im Gütetermin bei Dr. Horn kein Vergleich geschlossen worden war. Hallo? Halloooo????
„Dr. Rebel, Parteien schließen im Allgemeinen dann keinen Vergleich, wenn die Standpunkte für eine gütliche Einigung zu weit auseinander liegen. Das sollte eigentlich auch ein Jungrichter wissen, oder?“

Statt nun zum Kammertermin überzugehen, wie es sich gehört und die Sach- und Rechtslage zu erörtern, eierte Rebel herum und versuchte aus dem Kammertermin einen Gütetermin zu machen. Die Parteien waren jedoch weiterhin nicht interessiert. Auch nach 30 Minuten waren die Parteien noch nicht interessiert und alles wartete darauf, dass Rebel nun endlich mit dem Kammertermin beginnen würde. Fehlanzeige! Rebel war so davon überzeugt einen Vergleich herbeiführen zu können, dass er sich auf den Kammertermin offensichtlich überhaupt nicht vorbereitet hatte. In seiner Verzeiflung begann er Fragen zu stellen zu den in den Schriftsätzen aufgeführten Zahlen. Dabei wurde mehr als deutlich, dass er seine Hausaufgaben nicht gemacht hatte. Immer wieder wies ihn der Klägervertreter darauf hin (übrigens mit erstaunlicher Langmut) dass die Frage bereits auf Seite x im Schriftsatz von … beantwortet worden war. Rebel schwamm völlig und wurde zunehmend unsicherer.

Er kam zu dem Schluss, dass es doch das Beste sei, das Arbeitsverhältnis zu beenden, aber wenn keine Partei eine Abfindunssumme nennen würde, könne er ja auch keinen Vorschlag machen. Schließlich tat er das dann aber doch. € 15.000 bei 24 Jahren Betriebszugehörigkeit bei Airbus unter Berücksichtigung einer Straftat (wobei das eigentlich eher nicht feststeht, sondern behauptet wird) bei einem Mann von 58 Jahren und der derzeitigen Arbeitsmarktlage für 50+er.

Frau Möller vom Arbeitgeberverband war begeistert und wollte sich auch prompt mit Sabine Paul von Airbus zur Beratung zurückziehen. Also wurde eine Pause eingelegt. Selbstverständlich ist der Kläger auf einen dermassen unsozialen Vorschlag nicht eingegangen. Richter Rebel sagte allen Erstes: „Das versteh ich nicht.“ Hatte er doch die ganze Zeit keinen Hehl daraus gemacht, dass er ein arbeitgeberfreundlicher Richter ist!!! Zuletzt meinte er, nun läge es nicht mehr in seiner Hand. Na, Gott sei Dank, kann man da nur sagen. Nun muss der Jungrichter also allen Ernstes ein Urteil schreiben und das hätte er doch zu gern vermieden.

Frau Möller vom Arbeitgeberverband genügte das jedoch nicht. Sie schoss zuletzt noch schnell einen Auflösungsantrag hinterher, den Rebel zu Protokoll nahm. Der Klägervertreter gab nun ebenfalls zu Protokoll, dass er zu diesem nicht Stellung nehmen werde. Dumm gelaufen Richter Rebel. Nun wird es wohl doch Zeit, die Hausaufgaben zu machen.

Interessant übrigens, wie Möller den Auflösungsantrag begründete. Der Kläger hätte behauptet bei Airbus unter Druck zu stehen. Na sowas. Das behaupten ja eigentlich fast alle Airbusser, seitdem Sauer dort Chef ist und Enders versucht die 50+er loszuwerden.

Nun, ich habe Rebel und den Beisitzern meine Karte gegeben. Vielleicht wacht er ja doch noch auf und merkt, dass System hinter solchen Aktionen steckt. Wer weiß?

Fest steht für mich, dass dieser Richter noch viel zu lernen hat, wenn er sich in Hamburg halten will. Hamburg , die arbeitnehmerfreundliche Hochburg mit einem arbeitgeberfreundlichen Jungrichter, der seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und so gar nicht versteht, dass er dafür abgestraft wird? Geht ja gar nicht! Das passt auch nicht zu unserem neuen Senat und unserer Justizsenatorin.

Da ich meine Zeit nicht ständig im Arbeitsgericht verbringen kann, suche ich jetzt Prozessbeobachter, die sich in die Öffentlichkeit setzen, Notizen machen und mir Bericht erstatten. Dieses Ehrenamt ist besonders für Frührentner und Erwerbslose geeignet, denen eine sinnvolle Aufgabe fehlt. Wir bilden aus und unterstützen natürlich. Die ersten Male komme ich auch mit, damit klar ist, wie man sich im Gerichtsaal zu verhalten hat.

Ich war lange nicht mehr im Arbeitsgericht. Tenor waren die gütlichen Einigungen im Vorfeld. Aber da sich bei Airbus offensichtlich der Wind gedreht hat, werde ich mich dort wohl jetzt wieder häufiger aufhalten müssen.

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DAS Rechtsschutz – hilft bei Mobbing

Die DAS Rechtsschutz wirbt damit, für Mobbingbetroffene dazusein.
Wir nehmen die DAS beim Wort.
Mit der DAS Rechtsschutzversicherung sind meine Anwälte auf Ihrer Seite.
Wenn Sie die DAS Rechtsschutzversicherung über die Mobbing-Zentrale beantragen,
unterstützen Sie unsere Arbeit und erhalten Vorzugskonditionen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf:


 

Für die weiteren Schritte – Bitte die eMail eintragen und absenden:
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Cybermobbing US-Student nach Selbstmord eines Kommilitonen angeklagt

Gegen einen US-Studenten ist Anklage erhoben worden – weil er seinen homosexuellen Kommilitonen bei einem Treffen mit dessen Liebhaber gefilmt und die Bilder ins Netz gestellt haben soll. Das Opfer der Mobbing-Attacke brachte sich um.
Info

Trenton – Der Vorfall hatte in den USA eine nationale Debatte über Mobbing ausgelöst: Der Student Tyler C. war im September 2010 von einer Brücke gesprungen, nachdem ihn sein Zimmernachbar und eine weitere Kommilitonin bei einem Treffen mit seinem Freund mit einer Webcam gefilmt hatten. Anschließend sollen sie die Bilder öffentlich gemacht haben.

Am Mittwoch (Ortszeit) verlas ein Gericht in Middlesex County im US-Staat New Jersey die 15 Punkte umfassende Anklageschrift, die dem Kommilitonen von Tyler C. unter anderem Einschüchterung, Verletzung der Privatsphäre, Beeinflussung von Zeugen sowie Vertuschung von Beweismaterial vorwirft.

Die Anwälte des Angeklagten erklärten hingegen, die Webcam-Aufnahme sei nur auf einem einzigen Computer zu sehen gewesen und habe keine Sexszenen enthalten.

Der 18-jährige Tyler C. galt als vielversprechender Geigenspieler und hatte erst kurz vor seinem Tod sein Studium an der Rutgers-Universität aufgenommen. Sein Suizid gehört zu einer Serie von aufsehenerregenden Selbstmorden junger Menschen, die entweder homosexuell waren oder denen entsprechende Neigungen nachgesagt wurden. US-Präsident Barack Obama und andere bekannte Persönlichkeiten griffen die Schicksale öffentlich auf.

wit/dapd

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,758382,00.html

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Schulleiter reagiert mal wieder über

Der uns hinreichend bekannte Schulleiter aus Schleswig hat wieder zugeschlagen. Diesmal landete eine seiner Lehrerinnen zu Unrecht in der Psychaitrie. Der Hinweis wurde mir von einem Mitglied unseres Arbeitskreises Schule gegeben. Wie lange darf dieser Schulleiter noch sein Unwesen treiben und wieviele Opfer gibt es noch?

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/s-h_magazin/media/shmag9055.html

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Mobbing-Klage gegen Chefarzt – derwesten

Lünen, 17.04.2011, Maike Braun

Lünen. Der Fall, bei dem ein Oberarzt einen Chefarzt des St. Marien-Hospitals des Mobbings beschuldigt, wird vor dem Landesarbeitsgericht Hamm neu aufgerollt. Diesmal ist nicht das Krankenhaus die Beklagte, sondern der Chefarzt selbst: Er soll mehr als 400 000 Euro Schadenersatz zahlen.

Der Kläger war seit 1987 in der Klinik beschäftigt und leitete 2001 kommissarisch eine Abteilung des Krankenhauses. Seine Bewerbung auf die Chefarztstelle blieb erfolglos. Stattdessen stellte die Klinik einen externen Bewerber ein, von dem sich der Kläger „gemobbt“ fühlte. Er sei systematisch angefeindet und schikaniert und in Folge dessen arbeitsunfähig geworden, so die Begründung des Klägers. Den Verdienstausfall – mehr als 400 000 Euro für die Jahre 2004 bis 2007 – möchte er jetzt von dem Chefarzt erstattet haben.
Drei weitere Zeugen
sollen noch aussagen

„Der Beklagte weist den Vorwurf zurück und sagt, der Oberarzt sei ,verstimmt’ gewesen, weil er ihn nicht als Vorgesetzen akzeptiert habe“, erklärt der stellvertretende Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts, Dr. Guido Jansen im Gespräch mit unserer Redaktion. Vier Ärzte und der technische Direktor der Lüner Klinik seien in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Montag (11. April) vernommen worden, so Dr. Jansen. Der Kläger führe mehr als 20 Mobbing-Vorfälle an, die das Gericht nun mit Hilfe der Zeugenaussagen bewerten muss. Da „Mobbing“ kein Rechtsbegriff sei, müsse das Gericht feststellen, ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vorliege. „Wenn sich der Beklagte planmäßig feindlich und diskriminierend verhalten hat, ist er schadensersatzpflichtig“, so der Richter des Landesarbeitsgerichts.

Die Kammer habe sich in der sechsstündigen Verhandlung noch kein hinreichendes Bild machen können. Deshalb werde der Prozess im Sommer fortgesetzt, dann sagen drei weitere Ärzte aus. Der genaue Termin stehe noch nicht fest.

Der Mobbing-Vorwurf beschäftigt nun bereits seit sieben Jahren die Gerichte: 2004 hatte der Oberarzt Klage gegen die Klinik beim Arbeitsgericht Dortmund eingereicht und unter anderem Schmerzensgeld und die Entlassung des Chefarztes gefordert. Die Klage wurde abgewiesen. Auch in der nächsten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht blieb der Arzt erfolglos. Zwar stellte das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 6. März 2006 fest, der Chefarzt habe „mobbingtypische Verhaltensweisen“ gezeigt, aber dennoch einen Schmerzensgeldanspruch abgelehnt.
Vergleich zwischen
Arzt und Klinik

Die Begründung: Der Chefarzt habe nicht erkennen können, dass der Kläger aufgrund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken würde.

Dieses Urteil kippte das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2007: Der Chefarzt habe die psychische Erkrankung des Klägers schuldhaft herbeigeführt. Das Schmerzensgeld müsse die Klinik zahlen, da der Chefarzt ihr „Erfüllungshilfe“ sei. Über die Höhe des Schmerzensgeldes sollte das Landesarbeitsgericht entscheiden.

„Es ist dann zu einem Vergleich zwischen der Klinik und dem Oberarzt gekommen“, weiß Richter Dr. Guido Jansen. Wie genau sich die Parteien geeinigt haben, ist nicht bekannt. „Der Vergleich aus dem Vorverfahren wurde nicht zu den Akten gereicht“, so Jansen.

Das St. Marien-Hospital möchte sich zum Inhalt des Vergleichs nicht äußern. Auch der beklagte Chefarzt möchte zu dem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen.

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/luenen/Mobbing-Klage-gegen-Chefarzt-id4551862.html

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Prof. Dr. Klaus Alenfelder – Juristischer Fachausschuss

Prof. Dr. Klaus Alenfelder ist Mitglied im Juristischen Fachausschuss der Mobbing-Zentrale. Gemeinsam mit Frank Jansen gelingt es diesem Gespann zunehmend auch im Gerichtssaal eine Akzeptanz für Mobbing, Diskriminierung, Gewalt am Arbeitsplatz und Persönlichkeitsverletzungen zu erreichen. Die letzten Vergleichsummen lagen im 6stelligen Bereich. Das setzt Zeichen. Prof. Alenfelder und Frank Jansen übernehmen bundesweit alle aussichtsreichen Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Vorprüfung nimmt die Mobbing-Zentrale im Rahmen der Erstberatung vor.

http://www.alenfelder.de/ http://www.goeb-jansen.de

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Prof. Dr. Klaus Alenfelder zum Thema „Mobbing“

Exakt – Die Story | MDR FERNSEHEN | 12.04.2011 | 20:45 Uhr
Im Porträt: Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder

Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder ist Fachanwalt für Arbeitsrecht
und betreut und vertritt bundesweit Opfer von Diskriminierung und Mobbing.
Er macht sich im beruflichen Alltag für Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschaften
und Arbeitgeber im Hinblick auf die Umsetzung eines konsequenten Diskriminierungsschutzes stark.

http://www.youtube.com/watch?v=0aYh7MsFnp4

Prof. Dr. Alenfelder ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR),
Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (DADV) und internationaler
Vertreter im Europäischen Antidiskriminierungsrat (EAC).
Regelmäßig verfasst der Fachanwalt für Arbeitsrecht Artikel für die „Zeitschrift
für Antidiskriminierungsrecht“ (ZfAD). Seit 2008 ist Alenfelder auch Leiter der
Forschungsstelle Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht in Nordhessen,
bei der er sich u.a. der Erforschung von Phänomenen des Mobbing und des Arbeitsrechts befasst,
um die Rechtslage für Mobbing-Betroffene transparenter und einfacher zu gestalten.
Wer diskriminiert und mobbt, der tritt die Menschenwürde mit Füßen
Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht
und er ist Mitglied im Juristischen Fachaussschuss der Mobbing-Zentrale,
worauf wir sehr stolz sind.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Arbeitskreis AMC Pancke AG gegründet

Wenn bei mir ein Mobbing-Fall auftaucht, versuche ich immer zunächst ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen. Ich infomiere ihn davon, dass der Arbeitnehmer unsere Beratung in Anspruch genommen hat und biete ein Gespräch an. Über 90 % aller Arbeitgeber setzen sich mit uns und dem Betroffenen an einen Tisch.

Leider gibt es auch die anderen. Nach meinem heutigen Telefonat mit dem Vorstand Wolfgang Leichner steht fest, wir werden uns im Gerichtsaal sehen. Der Fall wurde von mir soeben an der Juristischen Fachausschuss abgegeben.
Das zieht unweigerlich auch die Gründung eines Arbeitskreises nach sich.
Wo es einen Mobbingbetroffenen gibt, der sich wehrt, gibt es Dutzende, die sich
nicht wehren und erfahrungsgemäß etliche, die nicht mehr im Unternehmen sind.

Das sind die Personen, die wir hier ansprechen möchten.
Ehemalige unzufriedene Mitarbeiter sind die besten Zeugen vor Gericht.
Ich bitte also alle, die zum Betriebsklima bei der AMC Pancke AG
Aussagen machen können, sich bei mir zu melden.
Die Angaben werden vertraulich behandelt.
Es ist nicht zwingend nötig, dass ehemalige Mitarbeiter als Zeugen geladen und gehört werden müssen.  – Sie helfen aber sich ein Bild vom Unternehmen und den beteiligten Personen zu machen.

Liegt der eigene Fall noch keine 3 Jahre zurück,
wäre es auch jetzt noch möglich auf Schadensersatz zu klagen.
Also meldet euch bitte bei uns:   040/219 83 289

Und natürlich gehört die AMC Pancke AG jetzt zu den Unternehmen,
wo wir uns nicht bewerben würden.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Lehrer in Oberhausen stellen sich gegen Cyber-Mobbing

Oberhausen, 12.04.2011, Barbara Hoynacki

Oberhausen. Cyber-Mobbing ist kein spaßiger Jugendtrend – es ist eine ernsthafte Bedrohung. Durch Erfahrungen im eigenen Haus motiviert, versuchen nun Lehrer des Elsa-Brändström-Gymnasiums, Hilfestellung zu leisten und entwickeln Auswege aus der Cyber-Falle.

Cyber-Mobbing und seine Folgen. Zwei Mädchen des Elsa-Brändström-Gymnasiums mussten sie hautnah erleben. Was im Internet begann, gipfelte in einer handfesten Prügelei. Das war der jüngste Vorfall. Es gab noch unzählige zuvor.

Doch Schüler und Lehrer wehren sich, entwickelten eine – mittlerweile sogar vom Bundeswirtschaftsministerium ausgezeichnete – Strategie gegen Beleidigungen und Bloßstellungen im Internet.
Click here to find out more!

Dem Schlagabtausch im Netz folgte eine echte Bedrohung

Brigitte Fontein, Schulleiterin des „Elsa“ erinnert sich: „Im Internetforum SchülerVZ waren zwei Mädchen übel von Teenagern einer anderen Schule beschimpft worden.“ Dem Schlagabtausch im Netz folgte eine echte Bedrohung. Die Jugendlichen lauerten ihren Opfern schließlich sogar vor der Haustür auf. „Es kam zu einer Schlägerei“, erzählt die Rektorin. Die beiden verzweifelten Elsa-Schülerinnen wagten sich nicht mehr aus der Wohnung – bis sich die Eltern bei der Schule meldeten. „Wir vereinbarten mit den Eltern der anderen Mädchen ein Gespräch“, so Fontein. „Eine Diskussion mit Eltern, Lehrern und den betroffenen Schülerinnen folgte – und konnte die Situation zum Glück klären.“

Geklaute Bilder hochladen

Was Cyber-Mobbing bedeutet, musste auch Franziska Brands erfahren. Die 15-jährige Elsa-Schülerin und ihre Freundin hatten sich aus Jux gegenseitig im Schlafanzug abgelichtet. Der Freund der Freundin fand die Fotos auf deren Rechner und stellte sie ins Netz. Da hörte für Franziska der Spaß auf. „Nachdem ich ihn mehrfach gebeten hatte, die Bilder zu löschen und nichts passierte, ging ich zu seiner Klassenlehrerin.“ Das fruchtete. Die Lehrerin selbst habe hinter ihm gestanden, bis die Fotos aus dem Schülerforum verschwunden waren.

Kaum angemeldet, schon angepöbelt

Schlechte Erfahrungen im Netz machte auch Elsa-Schülerin Adriana Chojnacka. Kaum bei SchülerVZ angemeldet wurde die 16-Jährige Opfer übelster Beleidigungen. „Ich wusste nicht, was ich machen sollte, ignorierte die Schreiben dann einfach.“ Bis der Täter sich ein neues Profil erstellte und erneut Kontakt zu ihr aufnahm. „Und schon ging es weiter.“ Erst Wochen, Monate später hat Adriana offen darüber gesprochen. Und auch Franziska weiß: „Die Hemmschwelle, sich jemandem anzuvertrauen, ist groß. Die Eltern zum Beispiel haben von solchen Sachen meist keine Ahnung, außerdem ist einem das alles auch furchtbar peinlich.“

Was Cyber-Mobbing so gefährlich macht

Marco Fileccia, am Elsa u.a. als Informatiklehrer tätig, weiß, was Cyber-Mobbing so bedrohlich macht: „Die Täter sind meist anonym, erstellen sich häufig mehrere Profile – dadurch ist die Hemmschwelle niedriger.“ Und: „Der Computer steht zu Hause, durch Angriffe aus dem Netz fühlen sich die Opfer selbst in diesem Schutzraum nicht mehr sicher.“ Dazu kämen die schnelle Verbreitung und ein unüberschaubar großes Publikum. Die Kinder und Jugendlichen glauben, den Attacken ausgeliefert zu sein. Falls sie überhaupt Hilfe suchen, liegt oft ein langer Leidensweg hinter ihnen – mit teils gravierenden psychischen Folgen.

Gemeinsam mit Kollegin Tina Dietrich entwickelte Marco Fileccia deshalb Wege aus der Cyber-Falle. In den achten Klassen des Elsa-Brändström-Gymnasiums hörten sich die beiden Lehrer um, wer Lust hätte, SchülerVZ-Scout zu werden. Innerhalb von einer Woche meldeten sich 20 Schüler. Darunter auch Franziska Brands und Adriana Chojnacka. An sechs Ausbildungstagen, u.a. beim Kommissariat Vorbeugung und in der Zentrale von SchülerVZ in Berlin, erlernten die Scouts Strategien gegen Cyber-Mobbing. Dazu gehört vor allem: „Informationen einholen.“ So erfuhren die Scouts etwa, dass sie sich bei unerwünschten Kontakten mit einer Mail- und Ignoriertaste schützen können. „Dann hat der Mobber keinen Zugriff auf das soziale Netzwerk mehr“, erläutert Fileccia. Aber auch eine Meldung an die SchülerVZ Zentrale ist ratsam. „Die können den Täter abmahnen, aus dem Netz schmeißen oder die Polizei einschalten.“

Erste Devise: Aktiv werden

Die erste Devise für Opfer lautet: Aktiv werden und sofort darüber reden. „Falls das mit den Eltern nicht möglich ist, mit einem Lehrer oder einem Freund, einer Freundin.“ Wichtig sei es auch, Beweise zu sichern. „Am besten sofort alles ausdrucken“, rät Marco Fileccia. Außerdem: „Den Mobber ignorieren, nie antworten und die Attacken sofort dem Betreiber melden!“

Aufruf

Schüler bitte melden!

Liebe Schüler, die WAZ möchte Euch gerne selbst zu Wort kommen lassen: Welche Erfahrungen habt Ihr mit Social-Media-Diensten wie Facebook oder SchülerVZ gesammelt? Wie benutzt Ihr diese? Ist Euch auch schon Mobbing im Internet aufgefallen? Wie reagiert Ihr dann darauf? Welche Mobbing-Erlebnisse hattet Ihr schon? Oder meint Ihr, die Aufregung um Cyber-Mobbing ist derzeit übertrieben, die Folgen würden aufgebauscht? Bitte schreibt an: redaktion.oberhausen@waz.de

Die SchülerVZ-Scouts setzen auf Prävention. Sie ziehen durch alle sechsten Klassen und klären auf. Etwa darüber, was Mobbing mit den Opfern macht, dass diese oft monatelang andauernden Attacken schwere psychische Folgen haben können. Ein Sozialtraining folgt, in dem auch von Eigen- und Fremdwahrnehmung die Rede ist, Rollenspiele gemacht werden. Aber auch die rechtlichen Aspekte kommen auf den Tisch. „Denn es gibt ja z.B. ein Recht am eigenen Bild – und wer das ignoriert, muss mit einer Anzeige rechnen“, klärt Fileccia auf.

Wie wichtig diese Aufklärung ist, zeigt folgender Fakt: Obwohl SchülerVZ erst Mitglieder ab zwölf Jahren aufnimmt, sind die Hälfte aller Sechstklässler online. „Bereits Zehnjährige machen mit“, weiß der Pädagoge.

Thema „Grooming“

Facebook und der Themenbereich Grooming (versteckte sexuelle Kontaktaufnahme) werden aktuell in das Projekt integriert. „Wir wollen die Jugendlichen aufklären, wie Erwachsene, die auf der Suche nach sexuellen Kontakten sind, vorgehen“, erläutert Fileccia. Da werde etwa gerne auf „Defizite“ gesetzt. „Jugendliche sind auf der Suche nach sich selbst und häufig nicht so recht mit sich zufrieden.“Also hagele es Komplimente, würde über einen langen Zeitraum Vertrauen aufgebaut. „Da werden Pseudoprofile angefertigt, die auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten sind.“

Umso wichtiger: „Die Kontrolle darüber behalten, wen ich als Kontakt annehme. Wenn ich 400 Freunde im Netz habe, weiß ich nie, wer sich dahinter verbirgt.“

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/oberhausen/Lehrer-in-Oberhausen-stellen-sich-gegen-Cyber-Mobbing-id4535442.html

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Ich mache dich fertig – klick! – Tagesanzeiger

Von Stefan Hohler.

Mobbing mithilfe der Neuen Medien hat unter Schülern sprunghaft zugenommen. Dass heute fast alle Jugendlichen in der Schweiz einen Internetzugang und ein Handy haben, erleichtert die Übergriffe.
Ins Internet kommt man heute fast überall: Drei Viertel der 12- bis 19-Jährigen haben auch im eigenen Zimmer Internetzugang.

Wenn auf Facebook plötzlich Drohungen auftauchen

Der 13-jährige Martin (Name geändert) will unbedingt Profifussballer werden. In seinem Team fühlt er sich schlecht integriert und wechselt zu einem Spitzenclub in der Stadt. Voller Freude schreibt er dies in sein Facebook-Profil. Ein Mitspieler aus seinem ehemaligen Club und dessen Bruder sehen die Nachricht, und sie beginnen, ihn übers Internet zu provozieren. Martin erhält wiederum online Unterstützung von einem Kollegen aus dem neuen Club. Erst geht es nur um Sticheleien, doch bald wird mit härteren Bandagen gekämpft. Der Verbalkampf gipfelt nach einer Woche in Martins Drohung, er werde mit seinem gesamten Fussballteam vorbeikommen und die beiden vermöbeln. Martins neuer Trainer kriegt zufällig die verbalen Attacken auf dem Facebook-Profil seines Schützlings mit und greift ein. Er sagt: «Dank dem frühen Intervenieren konnte eine Eskalation verhindert werden.» Martin sagt, er habe die Drohung nicht ernst gemeint, er habe lediglich Angst gehabt, dass seine ehemaligen Mannschaftskollegen ihn am nächsten Tag in der Schule angreifen würden. Sein Trainer hat ihn aufgefordert, die Konversation von seinem Profil zu entfernen, seither ist wieder Ruhe. (rsa)
Cyberstalking

Wenn ein Täter Telefonnummern in Sex-Chats verbreitet

Selina (Name geändert) ist eine attraktive junge Frau mit vielen Verehrern. Doch als sie gleich mehrere von ihnen abweist, lässt einer sie nicht mehr in Ruhe. Plötzlich erhält sie von ihm endlose und äusserst aufdringliche E-Mails. «Aus unerfindlichen Gründen wusste der Schreiber alles über mich, inklusive meiner Telefonnummer und meiner E-Mail-Adressen», erzählt Selina. Schliesslich verbreitet er ihre Telefonnummer in Sex-Chats: «Das war extrem unangenehm.» Weil Selina nicht weiss, welcher Ex-Verehrer sie belästigt, übt sie Druck auf den Betreiber des Sex-Chats aus und gelangt so an die IP-Adresse des Täters. Mit dieser lässt sich der Absender der Mails eruieren. «Dann drohte ich ihm mit einer Anzeige.» Dies habe glücklicherweise gereicht; die Belästigungen hätten aufgehört. Heute schaue sie peinlich genau darauf, dass man im Internet keine Angaben zu ihrer Person finde, sagt Selina. «Nur die Schule, in der ich arbeite, stellt sich quer.» Diese bestehe darauf, dass ihre Stundenpläne und ihre Adresse im Internet einsehbar seien. «Das muss sich noch ändern, ich will so etwas nicht mehr erleben müssen.» (rsa)

Rund fünfzigmal mussten im vergangenen Jahr Fachleute einschreiten, weil an Zürcher Schulen Jugendliche von Mitschülern mit Computer und Handys gemobbt wurden. Im Fachjargon heisst das Fertigmachen und Ausgrenzen mithilfe Neuer Medien Cybermobbing oder Cyberbullying (was so viel bedeutet wie Cybertyrannei). Die «Kreativität» der Jugendlichen scheint dabei keine Grenzen zu kennen: Schüler beleidigen und drohen Mitschülern an der Facebook-Pinnwand oder machen verfängliche Handyaufnahmen im Schulhaus. Auch die Lehrer sind immer wieder Ziel von Mobbingattacken. Die Schüler kreieren Anti-Lehrer-Websites und entsprechende Facebook-Profile. Oder sie bestellen für einen Lehrer Waren über das Internet.

Die rund fünfzig Cybermobbing-Fälle machen etwa ein Drittel der Fälle aus, bei denen Roland Zurkirchen und seine Leute in eine Klasse gerufen werden. Zurkirchen ist Troubleshooter beim Zürcher Schul- und Sportdepartement. Er leitet das achtköpfige Team der Fachstelle für Gewaltprävention. Auch die Polizei weiss um die Probleme, Risiken und Gefahren des virtuellen Raums: Bei der Kantons- und der Stadtpolizei Zürich gingen im Jahr 2008 insgesamt 33 Anzeigen ein, bei denen das Internet die «Tatwaffe» war. Es handelte sich um Fälle, bei denen Jugendliche und Erwachsene mittels E-Mails oder in Chatrooms belästigt, genötigt oder bedroht worden waren. In der Regel geht es um Delikte unter dem Titel Ehrverletzung oder Stalking (bei Letzterem stellt eine Person, oft ein enttäuschter Verehrer oder ein verletzter Ex-Partner, einer anderen Person systematisch nach). Im Jahr 2009 lag die Zahl der Anzeigen bereits bei 41. Allerdings geht die Polizei von einer grossen Dunkelziffer aus, da viele Opfer aus Scham oder aus Angst vor Repressalien auf eine Anzeige verzichten.

Fehlendes Bewusstsein

«Datenschutz, ja und?» Diese Antwort bekommt Zurkirchen immer wieder zu hören, wenn er mit Jugendlichen zu tun hat. Die Schüler würden erst ab einem gewissen Alter, meist im späten Teenager-Alter, die ins Internet gestellten Informationen hinterfragen. Begriffe wie Persönlichkeitsschutz seien für Jugendliche inhaltsleere Technokraten-Vokabeln. Obwohl die meisten Jugendlichen zur klassischen Netz- und Cybergeneration gehören, also mit Handys, Internet und Chatrooms aufgewachsen sind, sind sich viele Kinder und Jugendliche nicht bewusst, was sie damit alles anrichten können. Zum Beispiel, was es konkret bedeutet, wenn sich eine Nachricht im virtuellen Raum innert kürzester Zeit explosionsartig verbreitet.

Was dies konkret bedeutet, wird hingegen dem gemobbten Schüler sehr bewusst. Nach der Erfahrung von Gewaltexperte Zurkirchen haben die meisten Schüler auf Facebook einen «Freundeskreis» von 400 bis 500 Personen. Klickt jetzt einer dieser «Freunde» nach dem Lesen des Mobbingtexts auf «gefällt mir», erhalten alle seine weiteren «Freundinnen» und «Freunde» diese Nachricht ebenfalls. Ein Unterbinden des Informationsflusses ist nicht mehr möglich. Damit Jugendliche den Umgang mit den Neuen Medien lernen würden, sei das Engagement der Eltern zentral, betont Roland Zurkirchen. Denn diese hätten noch immer den grössten Einfluss auf ihre Kinder, gefolgt von Jugendlichen in vergleichbarem Alter, den Medien und – erst an vierter Stelle – der Schule.Wie wichtig das Engagement für die Cyberaufklärung ist, zeigen die Zahlen. Schweizer Jugendliche haben nahezu unbeschränkte Möglichkeiten und Gelegenheiten, einen Mitschüler per Mausklick fertigzumachen. Die jüngste James-Studie (Jugend, Aktivitäten, Medien – Erhebung Schweiz 2010) der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat ergeben, dass 99 Prozent der 12- bis 19-Jährigen einen Computer zu Hause haben. Drei Viertel von ihnen haben gar einen eigenen Computer mit Internetzugang in ihrem Zimmer. 98 Prozent der 12- bis 19-Jährigen besitzen ein Handy. Diese aktuellen Zahlen sind vor kurzem am vierten Zürcher Präventionsforum veröffentlicht worden. Fachleute plädieren dafür, dass der Zugang zum Internet bei Kindern erschwert wird. Zum Beispiel, indem man den Computer nicht im Kinderzimmer, sondern im Wohnzimmer installiert. Oder indem das Internet nicht permanent zur Verfügung steht. In den Stadtzürcher Schulhäusern besteht seit 1999 ein Handybenutzungsverbot.

Keine Wiedergutmachung

Mobbing beginnt oft in der realen Welt und wird anschliessend im Internet weitergeführt. Der Unterschied: Beleidigende und verletzende Sprüche, Bilder oder Texte bleiben im Netz. Eine Wiedergutmachung nach Cybermobbing ist somit bedeutend schwieriger als bei einem realen Mobbing.

Experte Zurkirchen erwähnt ein Beispiel aus einer Zürcher Schule. In einer fünften Primarklasse hatten Schüler einen Klassenkameraden auf dem WC mit dem Handy gefilmt – trotz Handybenützungsverbot. Zuerst wurde der Film auf dem Pausenplatz gezeigt, dann auf Facebook veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt wurde Zurkirchens Team von der Schule aufgeboten. Man stellte fest, dass das Opfer innerhalb des Klassenverbands bereits völlig ins Abseits gedrängt worden war: «Es hat so massiv gelitten, dass wir nur noch eine Verlegung in eine andere Klasse empfehlen konnten.» Dies taten Zurkirchen und sein Team nur ungern, da die Mitschüler das Ziel – die totale Ausgrenzung des Klassenkameraden – damit erreicht hatten. Aber es gebe Situationen, in denen man nicht anders handeln könne. Bei diesem extremen Fall von Cybermobbing wurde auch ein Stadtpolizist des Jugenddienstes beigezogen. «In Uniform, damit die Rollenzuteilung klar wurde – und auch, damit es den Schülern richtig einfährt», wie Zurkirchen betont. Die Fachstelle versuchte in der Aufarbeitung des Falles eine «Empathieumkehrung» zu bewirken. Das heisst, die Schüler sollten sich in die Rolle des Opfers einfühlen. Wieweit man dies erreicht habe, sei ungewiss, sagt Zurkirchen. Immerhin habe man von der Klasse bisher keine weiteren negativen Feedbacks erhalten.

Vulgäre Sprüche

Auch wenn die Experten dem elterlichen Aufklärungseinsatz in Cyberangelegenheiten viel Gewicht beimessen, ist ihnen bewusst: Solche Einsätze sind anspruchsvoll. Zum Beispiel, weil Jugendliche, wenn sie im Internet kommunizieren und chatten, einen ganz anderen Wortschatz gebrauchen als Erwachsene. Entsprechend schockiert sind diese, wenn sie die einschlägigen Einträge lesen. «Die Erwachsenen werten die Aussagen und Ausdrücke mit ihrem Wertesystem, das vielfach nicht dem der Jugendlichen entspricht», sagt Roland Zurkirchen. Das heisse nicht, dass man die vulgären, primitiven und teils obszönen Sprüche akzeptieren müsse, aber für die Jugendlichen hätten sie nicht die gleiche Bedeutung wie für die Erwachsenen.

Obwohl Cybermobbing schwierig zu bekämpfen ist: Hilflos sind die Fachleute nicht. Zurkirchen betont, dass eine Intervention immer in der realen Welt geschehen müsse. Die Reaktion auf die Mobbingaktion dürfe also nicht via Computer oder Handy erfolgen. Wichtig sei auch, dass man nicht einfach «draufloswurstle». Wenn Zurkirchen und sein Team in eine Schule gerufen werden, folgen sie konsequent einem vierteiligen Ablauf: Analyse – Ziel – Methode – Evaluation (Beurteilung). Der Experte weiss: «Jede Situation ist anders, auf jeden Fall muss speziell eingegangen werden.» Deshalb sei eine präzise Analyse von grosser Bedeutung. Stets in die Überlegungen einbezogen werde auch die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Sie mache vor allem bei anonymen Attacken Sinn. Und, ergänzt der Experte, um allen Involvierten klarzumachen: «Der Cyberraum ist kein straffreier Raum.»

Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Ich-mache-dich-fertig–klick-/story/19215328?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter

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ZDF – i share gossip – Bullying = Schüler-Mobbing

ZDF – i share gossip – Bullying = Schüler-Mobbing
Schüler fangen an sich erfolgreich zu wehren.
Die ersten Lösungen bieten sich an:

Wir helfen allen Betroffenen, die sich an die Bürgerinitiative „Mobbing-Zentrale Arbeitskreis IShareGossip“ wenden, auch ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz druchzusetzen. Bitte meldet euch hier.

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Video gegen Ausgrenzung und Mobbing

Eine gelungene Produktion einer Schulklasse aus Österreich. Klar, aussagekräftig und nett gemacht. Herzlichen Glückwunsch. So macht prävention Sinn.

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Medierna-Radio Schweden zum Thema „i share gossip“

Das schwedische Radio hat eine Reportage zu IShareGossip gemacht. Interviewt wurden Schüler aus Berlin, Schulleiter, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und Margit Ricarda Rolf von der Mobbing-Zentrale. Danach kommt auch der Provider Mikael Viborg zu Wort. Er erklärt, dass ihm die Meinungsfreiheit über alles geht und es ihm Leid tut, wenn „einige deutche Kinder abends weinend ins Bett gehen.“ Das hagelt sogar in Schweden Proteste.

Bei IShareGossip geht es nicht um das Recht auf Meinungsfreiheit. Jeder, der mit seinem Namen zu seiner Meinung steht, kann diese auch im Intenet posten, denn dann übernimmt er auch die Verantwortung für das, was er sagt oder schreibt und kann belangt werden. Die Anonymität bei IShareGossip verkehrt jedoch gerade die Meinungsfreiheit ins Gegenteil. Cyber-Mobbing hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Hier bräuchte Mikael Viborg wohl Nachhilfeunterricht und sei es, durch eine saftige Geldstrafe.

Quelle: http://sverigesradio.se/sida/gruppsida.aspx?programid=2795&grupp=9346&artikel=4446236#srcomments

2 Kommentare zur Sendung:

mobbarsajten

Dom använder samma princip som de som de kritiserar för att kriga i Afghanistan. „vi måste göra detta för att bekämpa något och om oskyldiga råkar illa ut så beklagar vi det“ Det är gradskillnad mellan massor av dödade i Afghanistan och Irak och mobbade i Tyskland. Men det är ingen som helst principiell skillnad, fram till mobbningen kostar någon livet, och det är ännu ett steg mot bevakningen av civilsamhället i civilsamhällets regi. Att ge folk möjligheten att bete sig illa mot varandra är ännu ett steg mot urholkandet av civila normer och skyddet av mänskliga rättigheter. Men tjejen som avslutade sa det klokt: ignorera sajten. Men då måste alla göra det och det kommer alla inte att göra om inte HELA civilsamhället ställer sig upp för civila normer.
es gibt nicht,
2011-04-09 11:43
SvaraAnmäl
ansvarslös

Hur kan man säga något så enfaldigt som han som var ansvarig för Isharegossips server? Det måste ju finnas en skiljelinje mellan yttrandefrihet (Regeringen är dum) och förtal (Bettan är en hora)? Eller har jag helt fel? PUL är en sak, annars kan ju alla skriva en massa dumheter? Han säger också att han inte tar personligt ansvar? Då är han ju en haverist. Alla måste ta personligt ansvar, annars är man inte en normalt, intelligent tänkande individ. Undrar om han har barn? Antagligen inte eftersom han inte tyckte det gjorde något att tyska ungdomar låg och grät på nätterna som han så rart uttryckte det. Snacka om att vara egoist, arrogant, omänsklig och utan moraliska skrupler. Inte tror jag att han bryr sig om den afganska befolkningen som han påstår.

Von google angebotene Übersetzung:

Bully vor Ort

Sie nutzen das gleiche Prinzip wie diejenigen, die sie kritisieren für den Krieg in Afghanistan. „Wir müssen dies tun, um etwas, und wenn unschuldige Menschen in Schwierigkeiten geraten, so dass wir leider kämpfen“ Es ist viel Unterschied zwischen einer Menge von Toten in Afghanistan und Irak und der in Deutschland gemobbt. Aber es gibt absolut keinen Unterschied im Prinzip bis zum Mobbing hat einige das Leben gekostet, und es ist ein weiterer Schritt zur Überwachung der Zivilgesellschaft in der Zivilgesellschaft Schirmherrschaft. Den Menschen die Gelegenheit zu benehmen schlecht zueinander ist ein weiterer Schritt in Richtung Aushöhlung bürgerlicher Normen und den Schutz der Menschenrechte. Aber das Mädchen, das sagte der weise gestoppt: Ignorieren Sie die Website. Aber zuerst müssen wir alle tun es, und es wird nicht alles zu tun, wenn nicht alle der Zivilgesellschaft stehen bis zu zivilen Standards.
Es Gibt Nicht,
2011-04-09 11:43
Antwort Zeichen
verantwortungslos

Wie können Sie sagen etwas so dumm, wie er die Verantwortung für Isharegossips Server wurde? Es muss eine Trennlinie zwischen Freiheit der Meinungsäußerung (Die Regierung ist dumm) und Verleumdung (Betty ist eine Hure)? Oder bin ich völlig falsch? PDA ist eine Sache, die sonst alle schreiben viel Unsinn? Er sagt auch er nicht übernehmen persönliche Verantwortung? Dann ist er ein Havaristen. Jeder muss die persönliche Verantwortung, sonst ist es nicht eine normale, intelligente, denkende Individuum. Ob er Kinder hat? Wahrscheinlich nicht, weil er dachte, es war etwas, das deutsche Volk in der Nacht zu weinen, als er süß, so formulierte. Sprechen Sie über die egoistisch, arrogant, unmenschlich und ohne moralische Skrupel. Nicht, ich glaube, er kümmert sich um dem afghanischen Volk, wie er behauptet.

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