Sie hatte Fehlgeburten und zwei Selbstmordversuche hinter sich, eine junge türkische Frau und ich bot ihr an zu mir zu kommen und in der Mobbing-Zentrale als ehrenamtliche Sekretärin tätig zu sein. Vom ersten Tag an blühte sie auf. Sie kam jeden Tag von 9 bis 12 Uhr. Wir bereiteten die Klage gemeinsam vor und einen Fernsehauftritt.
Das Urteil 14 Ca 393/99 durch Richterin Gebert ist insofern bemerkenswert, als sie anerkannt hat, dass jemand der von Mobbing betroffen ist, erst nach Jahren in der Lage ist einen solchen Prozess zu führen.
Skandalös ist, dass der Arbeitgeber ein Arzt ist. Der Mobbingbeauftragte der Ärztekammer, Dr. Damm, sah keine Möglichkeit einzugreifen.
Anwalt der gegenerischen Seite war Dammann, ein Rechtsanwalt, der sich als Ansprechpartner für Mobbingbetroffene in die Verzeichnisse der DAG (heute Verdi) eintragen ließ. In diesem Fall behauptete er allerdings, es gäbe gar kein Mobbing!
Meine kleine Sekretärin wurde schwanger. Ich war die erste, die es erfuhr. Sie bekam einen Jungen und später noch ein Mädchen. Wir sind bis auf den heutigen Tag befreundet.