Diskriminierung wegen der Rasse ist inzwischen allgemein bekannt.
Weniger bekannt ist Altersdiskriminierung.
Gerade am Arbeitsplatz haben wir häufig damit zu tun.
Die zu kurze Frist von 8 Wochen führt dazu,
dass viele Fälle gar nicht vor Gericht landen.
Das greift zu kurz.
Wir haben das Zeitmoment und das Umstandsmoment.
Was heißt das ?
Erst wenn jemand realisiert hat, dass es sich bei dem,
was ihm passiert ist um Altersdiskriminierung handelt,
beginnt die Frist zu laufen.
Dauert die Diskriminierung an, wird von der letzten
diskriminierenden Handlung an gezählt.
Was heißt das konkret ?
Ein alter Mitarbeiter bekommt keine Fortbildung
im Gegensatz zu seinen jüngeren Kollegen.
Er kann daher nicht so wie sie eingesetzt werden,
weil er die erforderlichen Kenntnisse nicht besitzt
und fühlt sich diskriminiert.
Auch der Antrag im folgenden Jahr auf Fortbildung wird abgelehnt.
Nun nimmt er sich einen Anwalt, der natürlich zur Eile drängt wegen der 8-Wochen-Frist. Tatsächlich wäre das unnötig, denn der Sachverhalt, dass die Fortbildung nicht gewährt wird, dauert ja an.
Die Frist beginnt also gar nicht, zu laufen.
Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig !
Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –
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