Alle Welt ist mit Weihnachtsvorbereitungen beschäftigt. Wer denkt da an Mobbing? Der Arbeitgeber!
Wie in jedem Jahr erwarten wir am 24. Dezember das ganz besondere Weihnachtsgeschenk als Höhepunkt einer langen Mobbingerfahrung: die fristlose Kündigung per Briefkasteneinwurf! So mancher Arbeitgeber bringt sie persönlich – unter Zeugen – vorbei.
Wie geht man damit um? Neben der Enttäuschung über so viel Gemeinheit ist schnelles Handeln angesagt. Auch die Gerichte haben einen fristwahrenden Briefkasten oder ein fristwahrendes Fax, um eine Kündigungsschutzklage entgegen zu nehmen. Es genügt einen Zweizeiler zu formulieren. Dann bleibt Zeit im Januar einen Anwalt mit der Klagebegründung zu beauftragen.
Für einen Arbeitgeber, der so ein Weihnachtsgeschenk präsentiert, arbeitet man nicht mehr! Nie wieder! Und man sagt anderen, was einem passiert ist, besonders Kunden und der Öffentlichkeit. Hat man diesen Entschluss trotz der Enttäuschung gefasst, dann heißt es Akte zuklappen. Niemand hat das Recht die Feiertage zu verderben. Es steht nun ohnehin fest, dass sich die Wege trennnen. Und für die Abwicklung wird die Akte ohnehin erst im neuen Jahr wieder geöffnet. Eine Klage vorzubereiten, dafür ist im neuen Jahr noch genug Zeit.
Lassen Sie sich die Weihnachtstage nicht verderben.