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Heute, am Dienstag, dem 19. September 2017
war ich wieder einmal im Arbeitsgericht Hamburg.
Es ging um die Kündigungsschutzklage eines Sachbearbeiters der HUK Coburg
in der Kammer von Richterin Kriens,
die ich bisher noch nicht kannte.
Sollte dieser Klage stattgegeben werden,
wäre das für mich eine Überraschung.
Das liegt nicht etwa daran, dass ich das Klage-Begehren nicht nachvollziehen könnte, sondern
am gesamten Verlauf der Verhandlung.
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Richterin Kriens schien angespannt und ungeduldig.
Jedenfalls habe ich schon freundlichere und einfühlsamere Richter erlebt.
RA Gäbert, der den Kläger vertrat, ist ja inzwischen auch in die Jahre gekommen.
Vielleicht mag die Richterin alte Leute nicht.
Jedenfalls unterbrach sie ihn immer wieder mit Sätzen wie „das hatten Sie schon gesagt“ oder „Sie wiederholen sich“ oder „das haben wir jetzt wirklich verstanden, Herr Gäbert.“
RA Gäbert wiederholte dennoch, nicht wegen vermeintlicher Altersschwäche,
sondern um der Richterin klar zu machen, dass das Klagebegehren eindeutig ist,
was sie offensichtlich nicht wahrhaben wollte.
Worum geht es?
Der Kläger hatte hohe Fehlzeiten wegen einer Krankheit, die er auf die Arbeits- Bedingungen bei der HUK Coburg zurück führte.
Man einigte sich, dass er für zwei Jahre nur 4 Tage arbeiten müsse, was dazu führte,
dass er beschwerdefrei war.
In der Folgezeit gab es weitere Fehlzeiten wegen anderer Krankheiten,
die im Zusammenhang mit Lärm und Staub standen, wegen eines Abrisses
und Neubaus in unmittelbarer Nähe – also auch arbeitsplatz-bedingt.
Das wurde von der Gegenseite – oh Wunder – bestritten.
Es folgte das Angebot, ein Jahr (2018) probeweise zu arbeiten und zu sehen,
ob es gelänge nicht über die 6 Wochen Lohnfortzahlung hinaus Fehlzeiten zu haben.
Wenn nicht würde das Arbeitsverhältnis automatisch Ende 2018 enden.
Was für ein zynisches Angebot.
Das dürfte wohl sittenwidrig sein.
Der einzige Moment, wo ich die Richterin als lebendig empfunden habe
und ihre Augen leuchteten, war bei der Frage an RA Gäbert,
ob die Möglichkeit bestünde das Arbeitsverhältnis per Vergleich gegen Zahlung
einer Abfindung zu beenden.
Dem Vorschlag stimmte auch die Arbeitgeberseite freudig zu;
der Kläger glücklicherweise nicht.
Das Urteil soll um 14:30 Uhr ergehen.
Vor und nach der Verhandlung sprach ich mit Kollegen und Betriebsrat.
Die HUK Coburg hat sieben Kollegen krankheitsbedingt gekündigt,
wobei eine inzwischen verstorben ist, wohl, weil sie sich gar nicht mehr getraut hat,
zum Arzt zu gehen.
Der Betriebsrat hat allen Kündigungen widersprochen.
Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale – Siehe auch : Kündigungs-Welle
Nachtrag:
der Klage wurde stattgegeben. Es gibt also doch noch Überraschungen.
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