Heute war ich mal wieder im Arbeitsgericht.
Freitags ist nicht viel los. Daher habe ich die Gelegenheit entspannte Gespräche zu führen.
Das begann heute gleich vor der Tür
beim Aussteigen aus dem Bus.
Wo das Arbeitsgericht ist?
Klar, da kann ich helfen.
Die junge Frau wollte Klage einreichen
und natürlich weiß ich, wo sie hin muss.
Es handelt sich um eine Erzieherin, die 150 Kinder betreut und gern Tagesmutter werden möchte.
Das finde ich spannend und erzähle ihr von unserem Projekt
. „Arbeitskreis Erzieherinnen„.
Da geht es um die optimale Kita, das Projekt Kita-lila-Kuh
und den laizistischen Kindergarten.
Noch im Gerichtssaal rief sie mich an und erzählte mir,
für ihr Problem sei das Verwaltungsgericht zuständig.
Wir bleiben im Kontakt.
Weiter geht es für mich zur Termin-Rolle. – Wirklich wenig los heute.
Man muss dennoch auswählen.
Angesehen habe ich mir einen Gütetermin bei Richter Dr. Czycholl.
Das ist eigentlich immer nett. – So auch heute:
Der Kläger wurde fristlos gekündigt, ersatzweise fristgemäß,
weil er Teilzeit arbeiten wollte.
Der Unternehmer vertrat den Standpunkt, keine Teilzeitkräfte zu beschäftigen
sei seine unternehmerische Entscheidung. da hätte ihm niemand drein zu reden.
Leider darf man Richter im Saal nicht fotografieren.
Der Gesichtsausdruck des Richters wäre es wert gewesen, verewigt zu werden.
Er gab dem Beklagten den richterlichen Hinweis, dass für Arbeitgeber
mit über 10 Beschäftigten das Teilzeit-Arbeitsgesetz gelte und der Kläger
danach gute Aussichten hätte, den Prozess zu gewinnen im Falle eines Verfahrens.
Zähneknirschend willigte der Beklagte ein dem Kläger
eine Abfindung von € 1.000 zu zahlen und ein gutes Zeugnis,
wobei er hier tatsächlich versuchte zu feilschen.
Er wäre höchstens zu befriedigend bereit, aber auch das wäre schon wohlwollend.
Der Vorsitzende riet ihm, den angestrebten Vergleich nicht wegen einer Zeugnis-Frage platzen zu lassen und rechnete ihm vor, dass er,
würde er den Prozess verlieren den Lohn noch
mindestens bis Mai fortzahlen müsse, weil
vorher kein Verhandlungs-Termin frei wäre.
Beinahe trotzig willigte der Beklagte ein, nicht ohne noch einmal zu betonen,
wie unfair es sei in Deutschland die unternehmerische Freiheit zu beschneiden.
Die Frage nach einem Betriebsrat hätte sich wohl erübrigt.
Nächster Fall:
Fristlose, ersatzweise fristgemäße Kündigung wegen Arbeitszeit-Betrug.
Gütetermin gescheitert.
Termin: 14.05.2019 12:45 Uhr, Saal 314.
Das schaue ich mir an.
Kleiner Ortswechsel zur Kammer von Frau Dr. Braun.
Die Parteien hatten sich richtig lieb und stellen fast sofort fest,
dass die Klage eigentlich überflüssig sei,
hätte die Kommunikation besser funktioniert.
Das wolle man nun korrigieren durch eine Betriebsvereinbarung,
die bereits in Arbeit sei.
Na, denn man to.
Güte-Versuch gescheitert.
Termin ausdrücklich nur auf Antrag einer der Parteien.
Akte zu.
Danach habe ich mich etwas verplaudert.
Zwei Schüler im Praktikum und ihre Eindrücke.
Und dann war es auch schon Mittag.
Hast du auch Lust Prozessbeobachter zu sein?
Dann melde dich.
. Ricarda
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