Bossing – Gespräche mit Vorgesetzten

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Bei der Stadtreinigung Hamburg
ist es gängige Praxis Müllmänner auf den Touren anzurufen und zu einem Gespräch nach Feierabend einzubestellen.

Nachfragen worum es dabei geht, bleiben unbeantwortet. Gelegenheiten, den Personalrat kurzfristig mitzunehmen, werden vereitelt.

Diese Unsitte besteht allerdings nicht nur bei der SRH,
sondern zunehmend in zahlreichen Unternehmen.

Nun stelle man sich die Situation bitte einmal vor:

Der Müllmann fängt früh an die schweren Müllbehälter zu leeren.
Nach einem 8-Stunden-Arbeitstag soll er zu einem Gespräch antanzen,
ohne zu wissen, worüber gesprochen werden soll.
(Allein das führt schon zu einer hochgradigen STRESS-Situation).

Dann kommt er verschwitzt am Bullerdeich an
und möchte eigentlich nur noch duschen und nach Hause fahren.
Stattdessen meldet er sich beim Vorgesetzten und sitzt diesem,
leicht bekleidet mit Oberhemd, womöglich umhüllt von einer Aftershave-Wolke, gegenüber und soll sich dienstlich äußern zu irgendeinem Sachverhalt.
Nachdem ihn der Vorgesetzte zusammen gefaltet hat,
reicht er ihm eine Abmahnung und droht, wenn so etwas noch einmal passiert,
gäbe es die Kündigung.

Solche Vorfälle finden sich zunehmend in den Akten, die ich bearbeite.
Wohlgemerkt, es geht um dienstliche Belange.

Wie sollte es korrekt laufen ?

Der Vorgesetzte informiert den Arbeitnehmer, dass Rede-Bedarf besteht
zu einem Vorfall, der exakt benannt wird.
Der Termin – während der regulären Arbeitszeit – wird mit dem Personalrat abgestimmt. Alle Beteiligten nehmen sich Zeit, den Sachverhalt zu klären und sollte es zu einer Abmahnung kommen, dann darf ein nächstes Gespräch auch gern mit dem Anwalt geführt werden oder bei Schwerbehinderten mit dem Schwerbehinderten-Beauftragten,
dem Integrationsamt und/oder einem Mitarbeiter des Hamburger Fachdienstes.
Das nennen wir dann eine Dialog-Insel. – Und die Gespräche würden ganz sicher
nicht am Bullerdeich stattfinden, sondern im Integrationsamt.

So jedenfalls geht fairer Umgang mit Mitarbeitern
und das sollte auch die Richtschnur sein für jedes Mitarbeitergespräch.
Da hätten wohl einige Führungskräfte noch einiges zu lernen.

Die derzeitige Praxis (oben) ist jedenfalls entschieden abzulehnen.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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5 Antworten zu Bossing – Gespräche mit Vorgesetzten

  1. K.W. sagt:

    Der Personalrat der Stadtreinigung könnte auch GF III heißen.
    Die Wirkungslosigkeit dieses Gremiums ist wohl mittlerweile Jedem bekannt.
    Das Wegduken des PR und der Verdi zu wichtigen Sachverhalten innerhalb der SRH ist fatal und wird Folgen haben.
    Ein ordentlicher Personalrat, der die Anliegen der Unternehmensleitung und der Belegschaft verträglich und auskömmlich begreift und umsetzt – insbesondere unserer gewerblichen Mitarbeiter – wäre für beide Seiten fördernd.
    Haben wir aber nicht. (noch nicht)
    Karl.

    • Ricarda sagt:

      Wenn ich derzeit an euren Personalrat denke, fällt mir das Bild ein von den Ratten, die das sinkende Schiff verlassen.

      Ich wünschte, diejenigen, die ihr Amt niedergelegt haben, hätten den Mut, öffentlich zu sagen, was da abgegangen ist.

      Von einigen ehemaligen Personalräten habe ich einiges gehört. Nun sind zwar auch Personalräte nach ihrem Ausscheiden zum Schweigen verpflichtet. Das bezieht sich aber auf ihnen anvertraute Informationen über Personal z. B. Wenn ein Gremium seinen Job nicht anständig macht oder einzelne Personalräte unter Druck gesetzt werden vom Vorsitzenden, fällt das nicht darunter. Da bewegen wir uns womöglich im Feld strafbarer Handlungen. Ob das so ist, lassen wir jeweils von einem Fachanwalt für Strafrecht prüfen.

      Wer also das Gefühl hat, während seiner Personalratstätigkeit in seinem Amt behindert worden zu sein, darf sich gern bei uns melden. Damit meine ich nicht eine Überstimmung im Gremium nach sorgfältiger Erörterung des Sachverhaltes. Mir kommen nur manche Geschichten, die ich gehört habe, sehr seltsam vor.

  2. Ricarda sagt:

    Neben der Beschwerde über einzelne Vorgesetzte wären Beschwerden denkbar über Prof. Siechau und Jörg Bernhard.

    Es wären aber auch Beschwerden denkbar über die nicht vorhandene Dienstvereinbarung gegen Mobbing oder Fälle von Altersdiskriminierung.

    Beschwerden bitte immer schriftlich und gern mit Durchschrift an uns! Wir helfen auch gern beim Text.

  3. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda ,

    diese Stasi Methoden werden schon länger angewandt !

    Bei der SRH muss man in so einen Fall nur lernen das Spielchen mit zu spielen und da man der Weisungsbefugnis folge leisten sollte fragt man höfflich nochmals um was es geht. Bei nicht Erhalt eines Grundes hört man sich an was einen Vorgeworfen wird und bricht dieses Gespräch ab mit dem Hinweis nicht vorbereitet zu sein, weil man nicht bereit war einen darüber vorher zu informieren, steht dann auf und verlässt den Raum.
    Oder man informiert den AG über einen vorhandenen Termin und macht einen neuen mit seinen eigenen Anwalt beim AG, kommt immer gut bei diesen an 😉

    Wie korrekt ein Gespräch laufen sollte hat Frau Rolf genau beschrieben und alles andere ist reinste Steinzeit !

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

    • Ricarda sagt:

      Ich denke, wir sollten, neben der Möglichkeit der Petition, mehr vom Beschwerderecht Gebrauch machen.

      § 78 Aufgaben des Personalrats
      (1) Der Personalrat hat die allgemeinen Aufgaben,
      1. sich an Angelegenheiten im Sinne der §§ 86 und 87, auch wenn sie nur einzelne Angehörige
      des öffentlichen Dienstes betreffen, in der jeweils bestimmten Weise zu beteiligen,
      insbesondere gleichberechtigt nach Maßgabe der §§ 79 bis 81 mitzubestimmen,
      2. Maßnahmen zu beantragen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen des öffentlichen
      Dienstes dienen,
      3. daraufhinzuwirken, dass die zugunsten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes
      geltenden Rechtsvorschriften, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen
      durchgeführt werden,
      4. Beschwerden und Anregungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes entgegenzunehmen
      und, falls sie begründet erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle

      auf die Erledigung der Beschwerden und die Berücksichtigung der Anregungen hinzuwirken,
      5. die berufliche Entwicklung Schwerbehinderter sowie die Eingliederung und berufliche
      Entwicklung sonstiger schutzbedürftiger Personen, insbesondere älterer Arbeitnehmer,
      zu fördern und entsprechende Maßnahmen zu beantragen,
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      6. die Eingliederung ausländischer Angehöriger des öffentlichen Dienstes in die Dienststelle
      und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Angehörigen des öffentlichen
      Dienstes zu fördern,
      7. die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen
      sowie mit ihr zur Förderung der Belange der Jugendlichen und Auszubildenden zusammenzuarbeiten;
      dabei kann der Personalrat von der Jugend- und Auszubildendenvertretung
      Vorschläge und Stellungnahmen anfordern.
      (2) Der Personalrat ist zur Wahrnehmung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu
      unterrichten. Ihm sind die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Personalakten dürfen nur
      mit Zustimmung des Angehörigen des öffentlichen Dienstes und nur durch ein von ihm
      bestimmtes Mitglied des Personalrats eingesehen werden.

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