Im März dieses Jahres habe ich eine Schülerin betreut. Ihre vormals „beste Freundin“ hatte Fotos von einer Party mit beleidigenden Texten und Musikuntermalungen versehen und in SchülerVZ und youtube veröffentlicht. Unser Anwalt für Strafrecht, Christian Lange übernahm der Fall. Er endete mit einem Vergleich. Die Täterin muss eine Strafe von € 500 zahlen. Da beide Mädchen über 14 Jahre alt sind fällt das in das Strafrecht. Zahlt die Täterin nicht, wird das Urteil vollstreckt, mit der Folge:
1. das es einen Schufa-Eintrag gibt
2. dass sie keinen Handy-Vertrag abschließen kann
3. dass der Schufa-Eintrag 3 Jahre stehen bleibt
Kein guter Start ins Berufsleben, oder?
Wir werden im neuen Jahr noch mehr als bisher in Schulen gehen und aufklären. Fotos und Videos ins Internet zu stellen, mit beleidigenden Texten zu versehen, ist eine Straftat! Die Verbreitung solcher Videos per Handy ebenfalls.