Mein Lieblingsurteil in Sachen Mobbing!
Az. 2 AZR 128/95
Das BAG hat das Urteil des LAG Sachsen-Anhalt bestätigt. ( LAG Sachsen-Anhalt 2 Ca 1002/94) Die Kündigungsschutzklage der Klägerin war abzuweisen.
Die Klägerin wurde gekündigt wegen mangelndem Sozialverhaltens. Sie hatte einer Kollegin den Händedruck verweigert
und Gerüchte über sie verbreitet.
Der Personalrat hatte der Kündigung während der Probezeit einstimmig zugestimmt!
Die Klägerin hatte behauptet, die Kündigung sei sittenwidrig. Ihre fachlichen Leistungen seien zu keinem Zeitpunkt beanstandet worden.
Dieses Urteil sollte viel häufiger in Mobbingprozesse eingeführt werden.
Wenn Vorgesetzte nicht grüßen, schlecht über Mitarbeiter sprechen und diese womöglich schikanieren,
dann ist das mangelndes Sozialverhalten.