I share gossip – Mobben bis der Arzt kommt – 100 % legal ?

Rechtsanwälte

I share gossip – Mobben bis der Arzt kommt – 100 % legal ?

Das Internet kann vieles bieten: Es verbindet, bietet Arbeitserleichterung, Recherchemöglichkeit und vieles mehr.

Was allerdings geschieht, wenn das enorme Potential der massenhaften Vernetzung von Internetusern, sich in das Gegenteil verkehrt? Zum Alptraum wird es für die Betroffenen immer dann, wenn die Wirk- und Leistungsfähigkeit des World Wide Web ausgenutzt wird, um negative Schlagzeilen zu kreieren und zu verbreiten – oder schlimmer noch, um als Forum und Plattform für Cybermobbing, Beleidigungen und Verleumdungen zu dienen.

In nahezu unerträglichem Maße wird dieses Gefahrenpotential in einem aktuellen Fall ausgereizt, in dem der Webseitenbetreiber der Internetpräsenz „isharegossip.com“ Schüler dazu ermuntert, digitales Mobbing – auch als Cybermobbing bezeichnet – zu betreiben. Die Seite bietet die Möglichkeit, sich über Mitschüler, Lehrer und „Freunde“ auszutauschen. Die positive Möglichkeit des kreativen Austauschs wird jedoch ad absurdum geführt. Teilweise unter Nennung des vollen Namens der Angesprochenen werden Kommentare bis in die Privat- und Intimsphäre verfasst, deren erneute Wiedergabe sich aus unserer Sicht nicht lohnt.

Der Seitenbetreiber wirbt damit, dass die Seite zu „100 Prozent legal“ sei. Ebenso brüstet er sich damit, dass die IP-Adressen der User, die Einträge posten, nicht gespeichert und nicht an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden. Nachdem diese unsägliche Seite – erfreulicherweise – vorrübergehend nicht erreichbar war, ist der Serverumzug beendet und es kann erneut gemobbt werden. Nachdem die Einträge vor allem aus Schulen im Berliner und Frankfurter Raum rasant vermehrt haben, ermitteln nun die Justizbehörden.

Den Betroffenen Opfern kann nur empfohlen werden, die Einträge der Seiten, beispielsweise durch einen Ausdruck, zu sichern und Strafanzeige zu erstatten. Ebenso besteht die Möglichkeit, je nach der Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Denn in Deutschland haftet auch der Seitenbetreiber, jedenfalls ab Kenntnis der Verstöße und kann unter anderem auf Unterlassen in Anspruch genommen werden. Betroffenen und Opfern stehen wir rechtsberatend zur Seite.

Damit ist klar, dass derartige Seiten nicht “zu 100 % legal” sind und auch das Posten von Foren-Einträgen verfolgt werden kann. Die Opfer sollten sich in jedem Fall an Eltern, Lehrer oder ihnen nahestehende Vertrauenspersonen wenden und die Verletzungshandlungen ansprechen. Eltern ist zu empfehlen, frühzeitig zu intervenieren und aufzuklären.

Denn, nur wer über die potentiellen Risiken informiert ist, kann ein erfreuliches Medium wie das Internet sicher und sinnvoll nutzen. Andernfalls kann sich der ungeschulte, naive User fühlen wie Goethes „Zauberlehrling“, der das Zauberwort vergisst, um den Besen wieder zu stoppen:

„Und sie laufen! Nass und nässer
wird’s im Saal und auf den Stufen:
welch entsetzliches Gewässer!
Herr und Meister, hör mich rufen!
Ach, da kommt der Meister!
Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
werd ich nun nicht los.“

Der Autor Rechtsanwalt Christian Schmitz ist Anwalt in der u.a. auf Medien- und Presserecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzle Lampmann, Behn & Rosenbaum.

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Über Karl-Peter

Karl-Peter Grube ist Partner der Mobbing-Zentrale und betreut seit 2003 Mobbingbetroffene auf der emotionalen Seite mit sehr viel Erfolg - z B. mit dem Abgrenzungstraining.
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