Im Jahre 1998 haben wir eine Postkarte an die Krankenkasse entwickelt. Sie ist heute aktueller denn je, denn die erste Krankenkasse ist pleite. Jeder, der krankenversichert ist, kann seine Krankenkasse auffordern, Arbeitgeber in Regress zu nehmen. Es handelt sich dabei um einen eigenen Anspruch der Krankenkasse. Bisher möchten die Kassen zwar gern das Geld erstattet haben, warten aber ab, ob die Arbeitsgerichte entscheiden, dass es sich um Mobbing gehandelt hat und werden erst dann tätig. Für diese Vorgehensweise gibt es keinen stichhaltigen Grund.
Bei einem Wegeunfall mit Fremdverschulden gehen die Sozialversicherungsträger anders vor. Liegt der Verdacht eines Fremdverschuldens vor, dann werden die Regressabteilungen von Amts wegen tätig. Der Versicherte ist im Zeugenstand. Es bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz nicht genauso zu handhaben, ist nicht gerechtfertigt.
Der Wortlaut unserer Postkarte lautet:
Ich finanziere Mobbing nicht mit!
An meine Krankenkasse:
Sehr geehrte Damen und Herren,
viele Arbeitgeber bossen oder lassen zu, daß ihre Mitarbeiter durch Mobbing krank gemacht werden. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ist für sie der Fall erledigt. Der Mobbingbetroffene fällt der Solidargemeinschaft der Krnakneversicherung zu Last Der Unternehmer hat sein Unternehmerrisiko kostengünstig abgewälzt. Das muß aufhören!
Ich fordere Sie daher auf Schritte zu unternehmen die Kosten, die durch Mobbing entstehen gesondert zu erfassen, auszuweisen und vom Arbeitgeber im Wege des Regresses zurückzuholen. Einem Arbeitgeber, der wegen Mobbing abgemahnt wurde, kann zugenutet werden, daß er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Mobbing unterbindet. Tut er dies nicht, so trifft ihn jedenfalls eine Mitschuld, die einen Regreß begründet. Der Mobbingbetroffene wäre in diesem Fall Ihr Zeuge.
Heute braucht man nicht mehr abmahnen. Es genügt der einfache schriftliche Hiinweis, der den Arbeitgeber in Verzug setzt.