RA Wuppermann übernimmt für uns
vor allen Dingen Mobbing-Fälle im Bereich
Kirche und Öffentlicher Dienst,
ist aber auch immer bereit, einzuspringen,
wenn Not am Mann ist.
Mit ihm haben wir erstmals versucht
vom Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung
Gebrauch zu machen.
Prompt hat der Arbeitgeber Arbeitsverweigerung geltend gemacht. – Zu dieser Vorgehensweise gehören Mut und Erfahrung.
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