Diese Frage wird mir oft gestellt.
Wenn du bei deinem Hausarzt anrufst und einen Termin vereinbarst, kostet das dann Geld?
Wenn du einen Anwalt anrufst und einen Termin vereinbarst, kostet das dann Geld?
Natürlich nicht!
Wenn du mich anrufst auch nicht.
Aber wenn wir übereinkommen, dass du meine Beratung in Anspruch nehmen möchtest,
und wir vereinbaren einen Beratungstermin, dann kostet das Geld.
Ich nehme ein Stundenhonorar für Mobbingbetroffene von € 60,–
und rechne viertelstündlich ab.
Die Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde und ist oft die einzige Beratung,
die du brauchst. Nur in wenigen Fällen wird eine weitergehende Begleitung erforderlich.
Wenn es einen Betriebstrat gibt, gelingt es uns oft, diesen ins Boot zu holen.
Beschließt er, dass er meine Beratung in Anspruch nehmen möchte, dann
zahlt mein Honorar der Arbeitgeber. Es beträgt dann allerdings nicht € 60,–,
sondern € 120,– + MwSt., denn ein Gremium zu beraten oder einen
Arbeitgeber zu beraten, ist ein ganz anderer Aufwand.
Hinzu kommen manchmal Reise- und Übernachtungskosten.
Gibt es keinen Betriebsrat und wir wollen einen Betriebsrat gründen,
ist der Arbeitsaufwand sehr hoch und für Mobbingbetroffene nicht finanzierbar.
Dann brauchen wir die Unterstützung von Gewerkschaft, Politik und Medien
und gründen einen Arbeitskreis.
Es gibt viele Lösungen. In der Erstberatung können wir klären,
welche für dich infrage kommt.
Eine Terminvereinbarung ist aber keine Erstberatung und kann sie auch nicht ersetzen.