Die Unfallversicherungsträger wurden gebeten sich zur Maskenpflicht
zu äußern und haben eine Empfehlung ausgesprochen, nachzulesen unter dguv.
Empfehlung zur Tragepflichtbegrenzung:
Bei nicht einhaltbaren Schutzabständen sind nach
SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Standard
und SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel
Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung zu stellen und zu tragen.
Dort heißt es:
Fortwährenden Gebrauch eine Tragedauer von zwei Stunden
mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten.
Möglich sind dann drei Einsätze pro Arbeitsschicht.
Während der Erholungsdauer geht es darum, nicht die Maske zu tragen,
es ist keine Arbeitspause gemeint.
Tätigkeiten, die ohne Maske durchgeführt werden können,
sind weiterhin in der Erholungsdauer möglich.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte berücksichtigt werden:
Die Mund-Nase-Bedeckung ist bei Durchfeuchtung zu wechseln, spätestens arbeitstäglich.
Dann folgt der Hinweis:
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG die
Pandemiesituation im Betrieb zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen
abzuleiten. Bei der konkreten Festlegung der Tragezeiten wird dringend empfohlen,
den zuständigen Betriebsarzt hinzuzuziehen.
Die vorliegende Empfehlung ist als Hilfestellung und Orientierung für die Betriebe
einzuordnen, sinnvolle Tragezeiten für die Beschäftigten festzulegen, nicht als verbindliche Vorgabe.
Liebe Betriebs- und Personalräte,
ihr bekommt Arbeit.
Vielleicht brauchen wir jetzt einen
Maskentragepflichtbegrenzungsbeauftragten.
Aus dieser Empfehlung wird abgeleitet, dass Arbeitgeber und Schulleiter gehalten sind,
im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht aktiv zu werden. Kommt jemand zu Schaden, weil er gezwungen wird, eine Maske aufzusetzen oder eine Maskenbefreiung ignoriert wird, so beginnt die Durchgriffshaftung.
Das heißt: Arbeitgeber und Schulleiter, Vorgesetzte und Lehrer
. haften ggf. mit ihrem Privatvermögen.
Im Falle eines Herzinfarktes aufgrund einer Unterversorgung
mit anschließender Erwerbsunfähigkeit könnte das verdammt teuer werden !
Dieses Video wurde von YouTube zensiert (gelöscht).
Aus diesem Grund habe viele Schulleiter seit Montag die Maskenpflicht ausgesetzt.
Nur, wer eine Maske ohne gesundheitliche Bedenken tragen kann, sollte sie aufsetzen.
Das muss allerdings vorher der Betriebsarzt prüfen.
. Ricarda
Siehe auch:
Maskenzwang raubt Menschenwürde
.
.
.
: