Mobbing- Anspruch auf Krankentagegeld

In letzter Zeit erreichen mich Fälle, bei denen sich die Krankentagegeld-Versicherung weigert Tagegeld zu zahlen
oder den Versicherten mit Vorladungen zu gutachterlichen Untersuchungen drängt, weil versucht wird, die Leistungen zu entziehen.

Das veranlasst mich, an das Urteil des BGH zu erinnern:

IV ZR 137/10
Dort heißt es:
Zwar stelle Mobbing als solches keine Krankheit dar.
Besondere 
Stress- oder Anspannungssituationen könnten aber aufgrund
vielfältiger Ursachen bei Menschen zu psychischen Erkrankungen führen,
die auch körperliche Erscheinungen zeigten. – Diesen könne ohne eine
klare Einschränkung der Leistungspflicht nicht der Krankheitswert abgesprochen
werden, wenn sie auf das Arbeitsumfeld zurückzuführen seien.

Der Versicherungsfall habe auch nicht dadurch geendet, dass die
Arbeitsunfähigkeit des Klägers zwischenzeitlich in eine dauerhafte
Berufsunfähigkeit 
übergangen sei.

Diese Entscheidung ist wichtig,
wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert

und womöglich in die Rente über geht.

Weiter:

b) Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit ist – wie das Berufungsgericht
richtig gesehen hat – der bisherige Beruf in seiner konkreten
Ausprägung (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 12).
Mit Blick 
darauf kann der Krankentagegeldversicherer von dem Versicherten,
der 
durch besondere Umstände an seinem bisherigen Arbeitsplatz krank geworden
ist, nicht einen Wechsel des Arbeitsplatzes, die Wahl eines anderen
Arbeitsumfeldes oder arbeitsrechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber
verlangen.

Immer wieder versuchen Kostenträger Mobbingbetroffene zu bewegen,
sich dann doch bitte um einen anderen Arbeitsplatz zu bemühen,
insbesondere dann, wenn Klageverfahren sich über Jahre hinziehen.
Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass sie dazu nicht berechtigt sind.
Sie müssen weiter Krankentagegeld zahlen!

Und prompt erreicht mich noch ein weiterer Hinweis:
Private Krankenversicherung Test

Danke für den Hinweis.
Ricarda
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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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Eine Antwort zu Mobbing- Anspruch auf Krankentagegeld

  1. Gemobbter Muellmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    wenn Leistungen erbracht werden müssen von Versicherungen winden die sich wo es nur geht, um bloß nicht einen Cent zahlen zu müssen.

    Diese Methode sind schon seit Jahren von Versicherungen und auch Banken bekannt, denn auch hier wird wieder nur alles hochgerechnet um am Jahresende eine gute Bilanz zu haben.

    Man geht sogar mit seinen Beitragszahlern vor Gericht, um nur am Ende evtl. bei Verurteilung zahlen zu müssen, ansonsten bei recht Erhalt oder wenn jemand es einfach hinnimmt fließt das Geld weiter in die Bilanzen.

    Einfach ein schäbiges und dreckiges Verhalten gegenüber derer die es dringend in diesen Moment nötig hätten, aber evtl. am ende mit leeren Händen da stehen.

    Deshalb umso besser jemanden wie in diesen falle Dich oder jemand anderes zu kennen der einen weiter Helfen kann und sich mit dingen wie Gerichtsurteile oder anderen auskennt.

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

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