Gestern, am 19.12.2013, habe ich eine Mobbingbetroffene zum Betriebsrat begleitet. Ich komme bei solchen Gelegenheiten gern zu früh, um einen Eindruck von der Atmosphäre zu gewinnen und dem Mobbingbetroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu akklimatisieren, Kollegen zu treffen und sich zu sammeln.
Wir waren beim Betriebsratsbüro, kamen die Treppe herunter, da begegnete uns Frau Michaela Dietz, die im gegnerischen Schriftsatz auch als Zeugin benannt wurde. Sie keifte: „Sie wollen hier ja wohl nicht durchs ganze Haus laufen.
Und außerdem (an die Betroffene gerichtet) haben Sie nicht durch die Küche zu gehen! Wo wollten Sie überhaupt hin?“
Ich antwortete: „Wir waren beim Betriebsratsbüro, weil wir mit dem Betriebsrat verabredet sind.“ Sie kommandierte uns in die Cafeteria und befahl uns dort zu warten. Ich bemerkte: „Das kann man aber auch freundlicher sagen,“ worauf sie wetterte: „Ich bin freundlich!“ Ich sagte: „Nein, sie sind unfreundlich und aggressiv.“ – „Setzen Sie sich!“ befahl sie. „Ich verständige Herrn Thierfeldt und Sie warten hier, bis er Sie abholt. Möchten Sie einen Kaffee oder Wasser?“ – „Nein danke,“ sagte ich.
Sie verschwand im Büro, kam unmittelbar wieder raus und sagte etwas freundlicher:
„Sie können sich gern einen Kaffee nehmen,“ worauf ich antwortete: „Ich habe doch eben schon „Nein danke“ gesagt.“ Dann drehte sie sich um und verschwand.
Das also ist eine der Frauen, gegen die wir demnächst eine Schadensersatzklage führen werden. Da hatte ich ja schon einen netten Eindruck bekommen. Die ganze Zeit saß eine sehr alte Dame mit schlohweißem Haar dabei. Das interessierte Frau Dietz offensichtlich nicht! Die Schilderungen der Betroffenen im Arbeitskreis über den Umgang von Frau Dietz mit ihnen und anderen Mitarbeitern waren nun für mich sehr nachvollziehbar und unbedingt glaubwürdig.
Wie geht diese Frau mit Kollegen um, wenn keine Zeugen dabei sind?
Und wie geht sie erst mit hilflosen Bewohnern um?
Die Frage ist geradezu beklemmend.
Es wurde 14 Uhr und wir trafen uns mit dem Betriebsrat.
Die Beschwerde über Frau Dietz, Frau M. P. und die Geschäftsführerin Frau Maja Leswiewicz-Scheibel wurden zu Protokoll genommen. Dann erhielt die Betroffene Gelegenheit ihre Situation noch einmal darzustellen und ich besprach mit dem Betriebsrat, welche Konsequenzen sich, insbesondere auf die Schadensersatzklagen, für das Unternehmen ergeben werden. Der Betriebsrat hat nun die Pflicht über die Beschwerde zu entscheiden und auf Abhilfe hinzuwirken.
Das Gespräch mit dem Betriebsrat fand in angenehmer Atmosphäre statt, und ich bin zuversichtlich, dass Bewegung in die festgefahrene Situation kommen wird.
Viele Betroffene sind bei Verdi organisiert. Dort wurde das Problem inzwischen thematisiert. Es wird uns wohl noch eine Weile begleiten.
Übrigens: Da die Betroffene ungekündigt ist, kann sie selbstverständlich jederzeit den Betriebsrat aufsuchen und sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten lassen.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –
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