Fast alle Berater und Rechtsanwälte empfehlen Betroffenen ein Mobbing-Tagebuch zu führen.
Dabei ist das immer ein selbst gefertigtes Dokument.
Wäre es handschriftlich verfasst und von einem Notar beglaubigt, dann könnte es als Beweis verwendet werden. Ob der Richter den Aufzeichnungen dann folgt, bleibt dahin gestellt.
Sollte man deshalb völlig auf ein Mobbing-Tagebuch verzichten? Nein ! – Es ordnet die eigenen Gedanken.
Es hilft auch dritten zu verstehen, was passiert ist.
Nun höre ich immer wieder, sowohl von Betroffenen,
als auch von Rechtsanwälten:
Ohne Beweise könne man doch gar nichts machen.
Das ist einfach nur falsch !
Beweise muss man schaffen.
Wie funktioniert das ?
Der erste Schritt ist ein Brief.
Diesen kann man selbst verfassen oder einen Anwalt damit beauftragen oder uns.
In diesem Brief wird dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass der Betroffene sich gemobbt fühlt. – Dabei geht es nicht darum, ob es sich objektiv um Mobbing handelt,
sondern um das subjektive Befinden des Betroffenen.
Seitdem auf EU-Ebene die Rahmenvereinbarung IP 07/569 verabschiedet wurde,
haben sich alle Arbeitgeber Europas gegenüber Mobbing/Bossing auf
Null-Toleranzgrenze geeinigt.
Wird also ein Arbeitgeber mit dem Sachverhalt Mobbing konfrontiert,
so ist der Arbeitgeber verpflichtet aktiv zu werden.
Nimmt ein Betroffener Schaden, weil er z. B. arbeitsunfähig wird,
so muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er tätig geworden ist.
Andernfalls hat der Arbeitnehmer ihm gegenüber einen Anspruch auf Schadensersatz, denn der Arbeitgeber hat es versäumt seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.
Das ist es, was ich meine mit den Arbeitgeber in Verzug setzen.
Ignoriert ein Arbeitgeber so einen Brief, dann hat er vor Gericht ein Problem.
Leider wissen viele Rechtsanwälte das nicht und schicken Mobbingbetroffene nach Hause mit dem Satz: „Da kann man nichts machen.“
Doch – man kann. Man muss nur wissen, wie es geht.
Und noch etwas:
Viele Arbeitgeber sind überrascht, wenn sie einen solchen Brief erhalten
und werden sofort aktiv. – Sie kommen ihrer Fürsorgepflicht nach, bemühen
sich Konflikte zu lösen und lassen externe Mediationen durchführen.
Diese Chance muss man seinem Arbeitgeber auch unbedingt einräumen.
Margit Ricarda Rolf
. (Mobbing-Zentrale)
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