Mobbing-Klage gegen Chefarzt – derwesten

Lünen, 17.04.2011, Maike Braun

Lünen. Der Fall, bei dem ein Oberarzt einen Chefarzt des St. Marien-Hospitals des Mobbings beschuldigt, wird vor dem Landesarbeitsgericht Hamm neu aufgerollt. Diesmal ist nicht das Krankenhaus die Beklagte, sondern der Chefarzt selbst: Er soll mehr als 400 000 Euro Schadenersatz zahlen.

Der Kläger war seit 1987 in der Klinik beschäftigt und leitete 2001 kommissarisch eine Abteilung des Krankenhauses. Seine Bewerbung auf die Chefarztstelle blieb erfolglos. Stattdessen stellte die Klinik einen externen Bewerber ein, von dem sich der Kläger „gemobbt“ fühlte. Er sei systematisch angefeindet und schikaniert und in Folge dessen arbeitsunfähig geworden, so die Begründung des Klägers. Den Verdienstausfall – mehr als 400 000 Euro für die Jahre 2004 bis 2007 – möchte er jetzt von dem Chefarzt erstattet haben.
Drei weitere Zeugen
sollen noch aussagen

„Der Beklagte weist den Vorwurf zurück und sagt, der Oberarzt sei ,verstimmt’ gewesen, weil er ihn nicht als Vorgesetzen akzeptiert habe“, erklärt der stellvertretende Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts, Dr. Guido Jansen im Gespräch mit unserer Redaktion. Vier Ärzte und der technische Direktor der Lüner Klinik seien in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Montag (11. April) vernommen worden, so Dr. Jansen. Der Kläger führe mehr als 20 Mobbing-Vorfälle an, die das Gericht nun mit Hilfe der Zeugenaussagen bewerten muss. Da „Mobbing“ kein Rechtsbegriff sei, müsse das Gericht feststellen, ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vorliege. „Wenn sich der Beklagte planmäßig feindlich und diskriminierend verhalten hat, ist er schadensersatzpflichtig“, so der Richter des Landesarbeitsgerichts.

Die Kammer habe sich in der sechsstündigen Verhandlung noch kein hinreichendes Bild machen können. Deshalb werde der Prozess im Sommer fortgesetzt, dann sagen drei weitere Ärzte aus. Der genaue Termin stehe noch nicht fest.

Der Mobbing-Vorwurf beschäftigt nun bereits seit sieben Jahren die Gerichte: 2004 hatte der Oberarzt Klage gegen die Klinik beim Arbeitsgericht Dortmund eingereicht und unter anderem Schmerzensgeld und die Entlassung des Chefarztes gefordert. Die Klage wurde abgewiesen. Auch in der nächsten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht blieb der Arzt erfolglos. Zwar stellte das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 6. März 2006 fest, der Chefarzt habe „mobbingtypische Verhaltensweisen“ gezeigt, aber dennoch einen Schmerzensgeldanspruch abgelehnt.
Vergleich zwischen
Arzt und Klinik

Die Begründung: Der Chefarzt habe nicht erkennen können, dass der Kläger aufgrund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken würde.

Dieses Urteil kippte das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2007: Der Chefarzt habe die psychische Erkrankung des Klägers schuldhaft herbeigeführt. Das Schmerzensgeld müsse die Klinik zahlen, da der Chefarzt ihr „Erfüllungshilfe“ sei. Über die Höhe des Schmerzensgeldes sollte das Landesarbeitsgericht entscheiden.

„Es ist dann zu einem Vergleich zwischen der Klinik und dem Oberarzt gekommen“, weiß Richter Dr. Guido Jansen. Wie genau sich die Parteien geeinigt haben, ist nicht bekannt. „Der Vergleich aus dem Vorverfahren wurde nicht zu den Akten gereicht“, so Jansen.

Das St. Marien-Hospital möchte sich zum Inhalt des Vergleichs nicht äußern. Auch der beklagte Chefarzt möchte zu dem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen.

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/luenen/Mobbing-Klage-gegen-Chefarzt-id4551862.html

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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