Im Spiegel erschien gerade ein Artikel über Mobbing. Es kommen auch Experten zu Wort, die immer noch behaupten, gegen Mobbing können man nichts tun.
Martin Wolmerath rät von Mobbingklagen ab, weil unsere Justiz in Deutschland versucht Mobbingklagen im Keim zu ersticken. Auch ich rate von Mobbingklagen ab, wenn sie nicht erfolgversprechend sind. Das heißt jedoch nicht, dass man bei Mobbing nicht erfolgreich klagen könnte.
Im Juristischen Fachausschuss der Mobbing-Zentrale haben wir festgelegt, welche Klagen geführt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Klage erfolgreich führen zu können. Dennoch gibt es keine urteile. Warum nicht?
Merken Arbeitgeber, dass eine Klage zum Erfolg führt, bieten sie sehr hohe Abfindungen an, damit es nicht womöglich zu einem Grundsatzurteil kommt.
Dem Mandanten kann das allerdings egal sein, wenn er auf dem Vergleichswege zu einer Entschädigung kommt, die ihm ein neues Leben nach Mobbing ermöglicht. Es kommt für ihn nicht darauf an, ob Urteil oder Vergleich drüber steht.
Hier der Artikel vom Spiegel:
http://www.spiegel.de/thema/mobbing/
Schade. Man hätte ihn sehr viel konstruktiver schreiben können. Seit der Eu-Rahmenvereinbarung IP 07/569 geht es Arbeitgebern an den Kragen, die Mobbing tolerieren und nicht aktiv dagegen tätig werden. Dazu braucht es aber Rechtsanwälte, die mutig sind und ihr Handwerk verstehen. Wir haben schon lange keinen Grund mehr zu Resignation.
Man kann gegen Mobbing nicht nur erfolgreich tätig werden, man sollte es auch unbedingt.