Nötigung – ein Offizialdelikt

Becher- Mobbing- Zentrale -2015

Bereits der Petitons-Ausschuss hat 1997 darauf hingewiesen, dass Mobbing eine ganze Reihe von Straftatbeständen erfüllen kann.
Da gibt es die Beleidigung, üble Nachrede, Körperverletzung, seelische Körperverletzung
bis hin zum versuchten Totschlag oder Totschlag, wenn sich das Opfer das Leben nimmt.

Das alles sind Antragsdelikte.

Der Betroffene selbst muss einen Strafantrag stellen,
also den Antrag, die Strafsache zu verfolgen (oder seine Hinterbliebenen).

Ganz anders bei Nötigung!

Wenn jemand von einer Nötigung Kenntnis erhält, kann er dies anzeigen.
Die Staatsanwaltschaften müssen von Amts wegen die Ermittlungen aufnehmen.
Ein Strafantrag ist nicht erforderlich.

Das hat bei Mobbing/Bossing den besonderen Charme,
dass auch wir als Mobbing-Zentrale die Staatsanwaltschaften einschalten können.
Das würden wir natürlich nicht gegen den ausdrücklichen Willen unserer Kunden tun.
Wir nehmen aber dadurch die Betroffenen aus der direkten Schusslinie.
Noch vor zehn Jahren habe ich regelmäßig solche Anzeigen geschrieben.
Die Staatsanwaltschaften mögen das aber nicht
und mit den Einstellungsmitteilungen könnte ich tatsächlich tapezieren.

Mit den ersten Nötigungen wurden ich bereits kurz nach Gründung
der Mobbing-Zentrale konfrontiert.

Es gab in einer Hotelkette eine Häufung von türkischen und griechischen Zimmermädchen, die insofern auffällig waren, als alle mehr als 10 Jahren beschäftigt waren und nur wenig deutsch sprachen. Sie waren sehr ängstlich und wollten nicht sagen, warum sie plötzlich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben.

Kurze Zeit später lernte ich auf einem Seminar einen Mann kennen, der für diese Hotelkette als Führungskraft gearbeitet hatte.
Wir kamen ins Gespräch und er erzählte mir folgende Geschichte:

Die Hotelkette hatte einen ehemaligen Kripo-Mann als Hausdetektiv eingestellt.
Man wollte die Zimmermädchen, die einen Anspruch auf die Betriebsrente hatten, kostengünstig los werden. Also präparierte man 5-DM-Stücke und legte sei auf die Nachtschränkchen. Die Frauen steckten sie als Trinkgeld ein.

Dann rief man sie ins Büro, bat sie, ihre Hände in eine Schüssel zu tauchen und die Hände verfärbten sich. Man konfrontierte die Frau mit dem Vorwurf, es würden DM 1.000 aus der Kasse fehlen und wenn sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben würden, würde man darauf verzichten die Polizei zu holen. Die Frauen unterschrieben.
Mit unserem Seminarteilnehmer war so etwas nicht zu machen. Er kündigte.
Als Zeuge wollte er aber nicht zur Verfügung stehen. Ich schrieb zwei meiner Kundinnen an und fragte sie nach diesen Vorfällen. Wir trafen uns und sie berichteten unter Tränen – unabhängig voneinander – dass es sich genau so abgespielt hatte.
Nun wollte ich den Fall zur Anzeige bringen. Dazu kam es nicht.
Beide Frauen hatten Angst. Nicht vor der Polizei!
Sie hatten Angst vor den eigenen Ehemännern, die sie womöglich, sobald das Wort Polizei gefallen wäre, verprügelt hätten.

Von dem Hausdetektiv hat sich die Hotelkette nach kurzer Zeit getrennt.
Die Frauen haben alle in verschiedenen Häusern gearbeitet und kannten sich untereinander nicht.
Überflüssig zu erwähnen, dass es einen Betriebsrat ohnehin nicht gab.

Im Laufe der letzen 18 Jahre habe ich lernen dürfen, wie menschenverachtend Arbeitgeber sein können.  So viel Fantasie kann man nicht haben, um sich solche Geschichten auszudenken, wie das tägliche Leben sie uns tatsächlich bietet.

Immer wieder erlebe ich, dass Arbeitnehmer genötigt werden,
Dinge zu tun oder zu unterschreiben, die sie unter normalen Umständen nicht tun würden.

Ich möchte euch noch ein zweites Fallbeispiel nennen.

Eine Postbotin wurde verdächtigt, Geldbomben geklaut zu haben.
Der externe Sicherheitsdienst fing sie ab, führte sie in einen Raum
und nötigte sie über Stunden – ohne Gang zur Toilette – mit der
Durchsuchung ihrer Wohnung einverstanden zu sein.
Sie fuhren mit zwei Fahrzeugen zur Wohnung,
ohne dass die junge Frau ihren Verlobten informieren konnte.
Dann stellten sie die ganze Wohnung auf den Kopf – und fanden – nichts!

Wir haben diesen Fall einvernehmlich mit der Post und einem sehr kompetenten Betriebsrat gelöst und ein für alle mal klar gestellt, dass sich so etwas niemals wiederholen wird.

Der Fall liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück
und auch hier wurde von einer Anzeige abgesehen.

In beiden Fallbeispielen – reale Fälle aus meiner Praxis – dürfte der Straftatbestand der Nötigung erfüllt gewesen sein.

Im trockenen Juristendeutsch hört sich das übrigens so an:

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Aber ganz ehrlich, meine Fallbeispiele sind deutlicher.

Noch einen Fall zu guter letzt:

Eine junge Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse war schwanger.
Ihr Chef war homosexuell.
Er war wütend, weil sie in den Mutterschutz gehen würde
und schickte sie in den Keller.
Dort musste sie den ganzen Tag schwere Kisten stapeln.
Die Wehen setzen vorzeitig ein, sie brach zusammen
und kam in unsere Beratung.
Unter Tränen berichtete sie mir, der Chef hätte ihr gesagt:
„Das Balg ist ja auch in dich rein gekommen, dann wird´s schon wieder raus kommen.“ Das war im Keller – natürlich ohne Zeugen.

Ich schaltete das Amt für Arbeitsschutz ein und ihr Arzt zog sie aus dem Verkehr.
Auch hier wollte ich eine Anzeige erstatten.
Ihr Mann hat es, mit Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand – verhindert.
Leider, denn für diesen Vorgesetzten blieb das ohne Folgen.
Die junge Frau nahm nach der Geburt drei Jahre Elternzeit.
Im Öffentlichen Dienst kann man das.

Ich habe bei all diesen Fällen immer auch die Möglichkeit der Strafanzeige im Sinn.
Wenn es nur nach mir ginge, würde ich jeden Fall zur Anzeige bringen,
wie Ladenbesitzer es bei Ladendiebstahl auch machen.
Meine Möglichkeiten finden aber dort ihr Ende, wo mein Kunde „NEIN“ sagt.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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4 Antworten zu Nötigung – ein Offizialdelikt

  1. Ruf Laura sagt:

    Im April 2011 bekam meine jüngste Tochter epileptische Anfälle. Es war für mich ein Weltuntergang. Sie bekam mehrere Anfälle, überwiegend in der Nacht. Ich musste deshalb über Nacht mehrmals aufstehen. Durch diese Situation wurde ich überfordert und bekam psychische Probleme. Ich wusste nicht mehr, wie ich das alles schaffen sollte, Arbeit, Schulden, Alleinerziehend ohne Unterhalt und Vater.

    Ich ging zu meiner Krankenkasse mit der Bitte, uns 2 Mutter und Kind eine Erholungsmaßnahme zu genehmigen. Die Antwort war “ was denken Sie liebe Frau, wie viel die Medikamente für ihre Tochter kosten?“ Nach wenigen Wochen war ich im Krankenhaus und anschließend war ich noch acht Monate krankgemeldet, Meine Tochter war in hierdurch in einer Pflegefamilie genommen worden.

    Ich bemerkte, dass meine Krankengeldzahlungen, die ich im Jahr 2012 bekommen habe, insgesamt 1.500€ zu wenig bezahlt wurden. Es ist mir inzwischen auch klar, dass ich das heute nicht mehr geltend machen kann. Ich bin einfach nur noch traurig und enttäuscht darüber, da ich mir mit diesem Geld einen schönen Erholungsurlaub mit meiner Tochter hätte leisten können, was mir nie möglich sein wird. Im Januar 2013 war ich wieder stabil und ging wieder auf die Arbeit und einen Monat später holte ich meine Tochter aus der Pflegefamilie.

    Am Anfang des Jahres 2014 kehrte meine mittlere Tochter aus USA zurück, wo sie gelebt, gelernt und in der Armee beschäftigt war. Nach einem Eierstocktumor und einer Pipolarstörung war sie sehr abgemagert. Mit großen Schwierigkeiten ist es uns gelungen dass sie Geld von Hartz IV bekommen hat. Aber ihre Freude zu Hause bei ihrer Familie zu sein war schnell vorbei. An einem Tag erhält sie eine Rechnung von unserer geliebten Krankenkasse über 33.313 €. Wir waren überzeugt, dass konnte nur ein Fehler sein. Wie es sich später herausstellte, waren das die Beiträge zur Krankenversicherung für die letzen 4 Jahre. Alle unsere Bemühungen diese Sachen zu erledigen haben nichts gebracht, da ihre Nachweise über Krankenversicherungen in der USA waren, wo sie in der Armee angestellt war. Sie war zu diesem Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen (körperlich psychisch krank) nicht in der Lage zu fliegen, um die Sache vor Ort zu klären. Einen Rechtsanwalt haben wir dann auch noch dazu geschaltet. Tochter war aber mit der Sache überfordert und panisch , verbrachte 4 Wochen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Nach ihrer Entlassung bekam sie ein Haftbefehl wegen großer Verschuldung bei der Krankenkasse. Es blieb Ihr nicht weiter übrig, als aus Deutschland zu fliehen. das war von der Krankenkasse gut geplant!

    Ich war danach sehr verzweifelt Gesundheit machte mir große Sorgen um ihre Gesundheit und Zukunft. Um meine Zukunft habe ich auch Sorgen gemacht, da ich mein Arbeitsplatz bei USA zum 30.09.14 verloren hatte. Ein paar Tage später war ich Lebensmüde und nahm mehrere Tabletten Psychopharmaka. Von 5. Oktober 2014 bis Februar 2015 verbrachte ich in einem Krankenhaus, im März war ich in einer Tagesklinik für Psychiatrie. Da ich sehr depressiv war, hatte ich überhaupt keinen Durchblick über meine finanzielle Lage gehabt. Im April 2015 merkte ich, dass etwas nicht stimmte, mein Kontostand war bei -2000€. Also habe ich persönlich mit meiner Leiterin meiner Krankenkasse gesprochen. Ich sagte ihr, dass ich der Meinung bin, dass ich monatlich Krankengeldleistung in Höhe von 540€ zu wenig sein müssten. Sie hatte mir gesagt, dass alles richtig sei berechnet worden ist und es müsse an meiner Krankheit liegen, dass ich bei einem einkommen über 1.300€ nur 540€ Krankengeld bekomme. Dann verlangten sie mien Entlassungsbericht von meinen Krankenhausaufenthalt vom 05.10.14 – 03.2015 waren sie von einem längeren Krankheitsdauer ausgegangen. Wenige Tage später bekam ich die Aufforderung zur Antragsstellung auf med. Reha oder einen Rentenantrag.

    Sie informierten mich, dass die Höchstbezugsdauer von Krankenhaustagegeld (78 Wochen) am 30.07.15 erreicht sein wird. Ich war nicht der gleichen Meinung und habe einen Wiederspruch eingelegt.

    Am gleichen Tag habe ich noch einmal mit der Leiterin der Krankenkasse gesprochen. Ich habe sie angebettelt, dass sie die Höhe des Krankengeldes überprüfen möchte. Ich war dabei aufgeregt und zitterte am ganzen Körper. Sie hatte mir geantwortet, “ es sei nicht richtig und sowieso schon zu spät“. Mit allen Mitteln versuch ich ihr zu erklären wie schlecht es mir von Oktober 2014 bis März 2015 ging , sodass ich noch einen eigenen Betreuer bekam. Nun draußen, habe ich noch lange überlegt, wie kam es dazu, dass ich so unmenschlich und verletzend behandelt wurde?
    Am gleichen tag habe ich Termin beim Rechtsanwalt gemacht. Sie hatte Mitte Juli 2015 einen Widerspruch eingelegt. Am 31 Juli ich trotz, das ich noch 9 Monate Anspruch auf Krankengeld hatte, wurde ich gezwungen einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Und die Krankenkasse haben mir geraten, “ bitte nehmen sie keinen Krankenschein mehr da sie sonst keine Leistungen mehr bekommen.“ Das es eine Falle war habe ich erst später verstanden . Nachdem ich meine Rechtsanwältin gefragt habe ob das Rache von der AOK war ( wegen 33.313€ schulden) von meiner mittleren Tochter Elena Stolbov, ob ich die AOK anzeigen könne. Sie teilt mir plötzlich das die sogenannte Summe die mir gezahlt worden ist stimme. Da ich eine andere Meinung hatte, suchte ich Unterstützung bei mehreren Behörden, aber es brachte nichts. In November 2015 ging ich dann zu VdK Schweinfurt, wo ich dann zum vereinbartem Termin kam 2 Dez. 2015. Ich wollte eine Antwort auf die zustehende Krankengeld haben. Zuerst erhielt ich keine Antwort , sie meinen das ich schnell ein Antrag auf Rente machen soll (laut Aufforderung AOK) ich habe gesagt “ ich werde Antrag stellen sobald mein zustehendes Geld gezahlt wird.“ Dann erhielt ich eine plötzliche Antwort das alles korrekt ablief. Ich konnte es psychisch nichts mehr ertragen und am 4.10.15 bekam Psychose. Ich hatte fast 6 Monate Zeit gebraucht um wieder bei Sinnen zu sein. Als ich rauskam hatte ich mir einen anderen Anwalt gesucht, aber es kam wieder nur das gleiche raus das alles richtig sei. Nach dem ich weiter selber vorgegangen, habe ich kleine Nachzahlung von Krankengeld bekommen,da es ist noch immer nicht richtig wird es mit Hilfe Sozialgericht erklärt.Da es ein Geldforderung von AOK gibt Daraufhin bekam ich einen Brief Zwangsversteigerung meiner Eigentumswohnung, ich zeigte daraufhin die AOK und Verbraucherzentrale Schweinfurt , bei GKV-Fehlverhalten in Gesundheitswesen an. Aber es ist auch nichts gebracht.Wo mit habe ich das alles verdient ? Ich habe ja satt von jeder wer mich kennt betrogen zu werden,dass wegen nach fast 4J.“Kalte Krieg“ wegen zuwenig bezahlter Krankengeld von AOK. Habe ich AOK,VdK Schweinfurt und meine erste Rechtsanwältin bei Staatsanwaltschaft angezeigt,aber ich erwarte auch nicht viel.Wo haben sie ja einen Aussiedler in Deutschland gesehen,welche hat Recht bekommen.Es ist nur sehr traurig wir sind Menschen ohne Bürger Rechte.Nach dem die AOK mich Jahren lang betrogen und belogen,will mich noch auf die Strasse schmeissen.So geht mal nicht mit Hunde um.Das was alles AOK mit mir gemacht und noch weiter macht nicht nur Nötigung und Mobbing-skruppelos gehen sie über die Leichen. Tatjana

    • Ricarda sagt:

      Um diesen Sachverhalt beurteilen zu können, müssten man den Schriftwechsel kennen. Von den USA kann ich bisher nur sagen, dass es kompliziert ist, weil sie ganz andere Rechtsgrundlagen haben und teilweise ein völlig abweichendes Rechtsverständnis. Die AOK empfehle ich grundsätzlich nicht und wenn meine Kunden dort sind, empfehle ich den Wechsel. Mehr möchte ich zu dieser Krankenversicherung nicht kommentieren.

      Zur Verjährung bei psychischen Erkrankungen gibt es neue höchstrichterliche Rechtsprechung. Ob diese im Einzelfall anzuwenden ist, muss man jeweils prüfen.

  2. Nicola Steiner sagt:

    Hallo, ich würde gerne im Fall einer versuchten Nötigung Strafantrag stellen bzw. die Behörden davon in Kenntnis setzen, weiß aber nicht, wie ich es formulieren soll. Eine Jugendwartin hatte sich in einen privaten Streit eingemischt und schrieb Folgendes: „Larissa ist so eine süße Maus und muss das ganze Theater jetzt ausbaden. Das hat keiner verdient. Ich erwarte von Dir, dass Du Dich bei der Familie PERSÖNLICH entschuldigst.“ Larissa ist meine Tochter, vor einigen Wochen noch 18 Jahre alt und war Mitglied einer Jugendquadrille. Wir waren nicht sicher, ob die Jugendwartin mit einem Rauswurf droht oder mit etwas Schlimmeren, aber wir waren völlig zerstört und ich war drauf und dran, alles zu tun, was die Jugendwartin verlangt, weil ich Angst um meine Tochter hatte, dabei hatte ich nichts Schlimmes getan, sondern einfach nur in meinem Blog eine kleine Begebenheit über besagte Familie OHNE NAMENSNENNUNG erwähnt, die wahrheitsgemäß war und nicht bestritten wurde. Mein Eindruck war, dass man versucht mich zum Löschen zu bewegen und dazu gewissen Machenschaften der Jugendwartin und der Familie nicht öffentlich zu machen, was ich im Nachgang dann tatsächlich unterlassen habe. Wie könnte ich das formulieren? MfG Nicola Steiner

    • Ricarda sagt:

      Strafanzeigen wegen Nötigung werden zwar regelmäßig eingestellt, aber beim formulieren helfen wir gern. Es ist wichtig, Öffentlichkeit einzuschalten. Deshalb schalte ich diesen Kommentar auch frei.

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