Ich hatte gerade wieder zwei Fälle, bei denen die Betroffenen
sowohl eine Rechtsschutzversicherung haben, als auch
Rechtsschutz durch Gewerkschaften.
In einem Fall „verdi“, im anderen Fall „IG Metall“.
Der Umgang in beiden Fällen mit dem Thema
Mobbing/Bossing ist katastrophal.
Die Betroffenen werden hin gehalten; es wird rum geeiert, abgewogen,
zu Bedenken gegeben usw.
Inzwischen vergeht kostbare Zeit und die Betroffenen werden immer kränker,
hoffnungsloser und schließlich depressiv und völlig mutlos.
Gute Erfahrungen habe ich mit der „IG BCE“ gemacht und – man staune – :
Mit der IG Bau, (da kommt Mobbing selten vor),
aber auch mit der „GEW“ und der Kirchengewerkschaft.
Die häufigsten Fehler:
- erstmal abwarten
- bei Abmahnungen erstmal eine Gegendarstellung schreiben
- 6 Monate Tagebuch führen
- Kollegen anschreiben und um schriftliche Zeugenaussagen bitten
- die Arbeit auf den Betriebsrat / Personalrat abwälzen
Die Liste könnte ich fortsetzen.
Gute Anwälte arbeiten ganz anders !!!
Sie schreiben den Arbeitgeber an, (wodurch sie ihn in Verzug setzen) fordern auf,
abzuhelfen, setzen eine Frist und bieten an, zu verhandeln.
Verstreicht die Frist ungenutzt, reichen sie Klage ein, gehen ggf. in den Gütetermin
und ins Hauptsacheverfahren und verhandeln.
Das sind klare Verfahren !
Natürlich kann man auch bei Anwälten an Leute geraten,
die ängstlich sind, sich scheuen zu klagen und die ihren Mandanten
bei Gericht am liebsten gar nicht erst dabei haben.
Solche Anwälte gibt es ! – (…aber nicht in meinem Netzwerk.)
Warum kriegen Gewerkschaften das nicht gebacken ?
Dort herrscht immer noch die Meinung: „bloß kein Porzellan zerschlagen“ und
das Vorurteil: „Wenn erstmal Anwälte eingeschaltet sind, ist der Arbeitsplatz weg.“
Die Praxis zeigt, dass das völlig falsch ist.
Gerade, wenn Anwälte eingeschaltet wurden und man sich vor Gericht sieht,
müssen beide Seiten Farbe bekennen. – Richter sind ja nicht doof.
Richter sagen heute klar, ob es besser ist sich zu trennen
oder die Chance besteht zu einem vernünftigen Umgang zurück zu kehren.
Sie finden oft deutliche Worte in Richtung Arbeitgeber.
Gerichtsverhandlungen sind öffentlich.
So mancher Arbeitgeber scheut den Weg dort hin und wird kompromissbereit,
sobald jemand klar macht, dass er sein Recht einfordern wird.
Und: über Gerichtsverfahren darf in der Presse und im Internet berichtet werden.
Letzteres mag zur Trennung führen (lange nicht immer),
aber wer will schon weiter für einen Arbeitgeber tätig sein,
der die Rechte der Arbeitnehmer nicht respektiert und
keine Wertschätzung für seine Mitarbeiter hat?
Ich habe in den letzten fast 20 Jahren sehr oft erlebt,
dass sich die Prozessparteien selbst nach hartnäckigen Auseinandersetzungen
vor Gericht die Hand gaben und einen ehrlichen Schlussstrich unter das Thema
Mobbing gezogen haben. In manchen Fällen hätte ich das nie für möglich gehalten.
Fazit:
Mein Eindruck ist, dass bei vielen Gewerkschaften wenig Wert
auf Fortbildung gelegt wird.
Mobbing-Fälle werden noch immer bearbeitet, wie vor fast zwei Jahrzehnten.
Es scheint eine Art billig-Rechtsschutz zu geben, der nicht mehr leisten kann,
als Abmahnung raus oder Kündigungsschutzklage, manchmal richtige Eingruppierung.
An vertragsgemäße Beschäftigung, Unterlassung, Zurückbehaltungsrecht der
Arbeitsleistung oder Schadensersatz/ Schmerzensgeld trauen sie sich oft nicht ran.
Wer Mobbing beenden will, braucht einen starken und kompetenten Partner
an seiner Seite. – Den findet man bei den Gewerkschaften eher selten,
wobei Ausnahmen die Regel bestätigen.
Wer eine gültige Rechtsschutzversicherung hat, sollte einen guten Anwalt
immer vorziehen.
Und natürlich lese ich alle Schriftsätze unserer Kunden ohnehin gegen
und achte darauf, dass Anwälte gute Arbeit abliefern.
In so manchem Mobbing-Fall haben wir mitten im Rennen
das Pferd (den Anwalt) wechseln müssen. Auch das ist nicht schwer.
Das geht sogar noch im Gerichtssaal !
Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –
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