Stadtreinigung Hamburg – Dienstwagenregelung

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Einige Fahrer wurden aufgefordert, ein Papier zu unterzeichnen, das uns in Kopie zugeschickt wurde.
Es trägt weder den Briefkopf der Stadtreinigung,
noch zeichnet irgendwer verantwortlich.
Es scheint aber von Gruppenleitern verfasst worden zu sein.

Die Fahrer wurden aufgefordert, es zu unterzeichnen.

Es ist über schrieben mit:

Dienstwagenregelung – KFZ-Nutzungsverbot

In einem Absatz heißt es:

Verstöße gegen diese Arbeitsanweisung können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen , insbesondere haftet der/die Beschäftigte für Steuerforderungen des Finanzamtes, die sich aus der unberechtigten und unerlaubten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges ergeben können im Rahmen der Schadenersatzpflicht gegenüber seinem Arbeitgeber.

Diese Formulierung wirft Fragen auf.
Warum sollte das Finanzamt auf die Idee kommen,
ein Müllmann hätte ein Dienstfahrzeug womöglich benutzt,
um damit seinen Wochenendeinkauf zu tätigen ?
Warum sollte das Finanzamt wegen dieser Nutzung
eine Steuerforderung stellen und mit welcher Begründung ?

Natürlich darf der Arbeitgeber bestimmen,
dass Firmenfahrzeuge nicht privat genutzt werden dürfen.
Das wird ja vor allen Dingen begründet mit mangelndem Versicherungsschutz.
Aber welches Interesse sollte das Finanzamt daran haben, zu prüfen,
ob ein Müllmann auf dem Weg zum Bullerdeich womöglich angehalten haben könnte,
um sich schnell noch ein paar Brötchen oder Zigaretten zu kaufen ?
Das hört sich ja so an, als hätte man beim Finanzamt nichts zu tun.

Wer hat denn diesen Text nun bloß wieder verbrochen ?

Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Arbeitskreis, Mobbing-Zentrale, Rechte abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

5 Antworten zu Stadtreinigung Hamburg – Dienstwagenregelung

  1. K.W. sagt:

    Diesen Schwachsinn sollte unser grinse-Bürgermeister auf den Tisch bekommen
    Dann kann er ein weiteres mal sehen was die SRH für ein chaotischer Laden geworden ist.
    Dienstwagenregelungen mit Privatnutzung auf Grundlage des Einkommensteuergesetz gibt es nur für Regionalleiter , Abt. Leiter und höher.
    Kraftfahrer der SRH haben einen Arbeitsvertrag als Kraftfahrer.
    Es besteht keine Veranlassung den Zettel zu unterschreiben. Weder für Kraftfahrer, noch für Entsorger.
    Auf derSchnellstraße zum Saftladen. Ich kann nur sagen: au Backe.
    Karl.

  2. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    so wie ich es gehört habe sollen es Kraftfahrer und Auflader unterschreiben !

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

  3. Ricarda sagt:

    Aber doch nicht bei der Mülle! (Ironie aus)

    • Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

      Ein schlauer Fisch frisst nicht jeden Köder, vor allem wenn er bis zum Himmel stinkt !

      Deswegen dringender Appell an alle Kollegen der SRH die dieses Schreiben vorgelegt kriegen, unterschreibt dieses bitte nicht (!) und falls ihr es doch schon getan haben solltet holt es euch mit einen Widerruf wieder .

      Zur Unterschrift kann und darf man euch nicht dazu zwingen !

      LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

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