Heute, am Fr. den 5.08.2016,
fand eine Güteverhandlung statt
bei Richterin Dr. Braun.
Ein Müllmann in Alters-Teilzeit klagte
auf Urlaubs-Abgeltung aus 2013,
weil sein Vorgesetzter ihm diesen
nicht gewährt hatte, bis er schließlich verfallen war.
Frau Supper behauptete, er hätte den Urlaub in 2014 nehmen können.
Es ging dabei etwa um € 1.800.
Warum klagt ein Müllmann, nachdem er im Ruhestand ist wegen 1.800 € ?
Den Stress macht man sich doch normalerweise nicht.
Vertreten wurde der Müllmann von RA Vogelsang.
Offensichtlich, um den Preis hoch zu treiben,
verlangte er pauschal 50.000 € Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Obwohl er offensichtlich in der Klageschrift dargelegt hat,
weshalb der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz haben sollte,
konnte sich Frau Supper getrost zurück lehnen.
Ein substantiierter Vortrag war nicht erfolgt.
Nun waren wir im Gütetermin, und die Richterin machte den Vorschlag
sich auf einen Betrag unter € 10.000 zu einigen.
Richterin Dr. Braun hielt es für wenig sinnvoll sich nach 42 Dienstjahren
am Ende des Berufslebens durch zwei Instanzen zu klagen, und sie wies
noch einmal darauf hin, dass die Beweislast beim Kläger liegt.
Zunächst zierte sich Frau Supper, dann erklärte sie sich bereit
den Urlaub zu entgelten, obwohl das ja nicht berechtigt sei,
und schließlich sagte sie doch tatsächlich, sie sähe sich als
Hüterin der Gebührengelder.
Na, wenn das so ist, Frau Supper,
warum wird dann so viel Geld durch unsinnige Prozesse verbraten ?
Vogelsang bot an, Stillschweigen über einen Vergleich bewahren zu wollen.
Darauf waren beide Parteien bereit sich zu verständigen.
Vogelsang verließ den Saal mit seinem Mandanten.
Upps. – Da sitzt ja noch die Mobbing-Zentrale in der Öffentlichkeit,
den Stift gezückt und alles, was besprochen wird, landet sofort im Blog.
„Dafür müssen wir eine Lösung finden,“ flüsterte Frau Supper ihrer Kollegin zu.
Und auch Vogelsang hat registriert, dass das mit der Geheimhaltung so eine Sache ist.
Er bot € 8.000 an, Frau Supper € 5.000.
Nun begann also der türkische Güte-Termin-Basar.
Plötzlich schnappte sich Vogelsang Frau Supper und zog sie am Ärmel aus dem Saal.
Alle anderen folgten. Die Richterin war verdutzt und schaute ungläubig auf den fast leeren Saal. – Da sagte ich zu ihr: „Denen ist grad bewusst geworden, dass ich hier sitze und da die Sitzung öffentlich ist, landet alles, was hier besprochen wird auf meinem Blog.
Ich wette, die kommen gleich wieder rein, schließen keinen Vergleich und teilen Ihnen mit, dass sie sich außergerichtlich vergleichen werden.“
Und genau das geschah.
Vogelsang bot an, sich außerhalb des Gerichts in seinem Büro zu treffen
und Supper stimmte freudig zu. – Ein Herz und eine Seele, die Beiden.
Dabei ist es völlig wurscht, ob sie sich nun auf € 5.000, 6.000 oder 8.000 einigen.
Das ist meilenweit von allem entfernt, was man mit unserem Anwalt Alenfelder
erreichen kann.
Die Richterin nahm ins Protokoll, neuer Termin nur auf Antrag einer Partei.
Noch ein Wort an Frau Supper:
Außergerichtliche Einigungen sind gebührengelder-freundlich.
Mediationen auch.
Das setzt aber voraus, dass man miteinander redet und Lösungen anstrebt.
Dazu bräuchte man einen verantwortungsbewussten Geschäftsführer
und eben solche Aufsichtsräte.
Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –
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Hi Ricarda,
ha,ha,ha… Großes Gelächter kann man nur zu Frau Suppert und der SRH sagen.
Die Augsburger Puppenkiste ist noch gar nichts dagegen 🙂
Diese Taktik ist doch alt bekannt bei der SRH, Urlaub nur fast (!) nur dann verteilen wenn es dem AG passt und wenn überhaupt nur in den Monaten Nov. Dez. Jan. .
Ansonsten wäre der Kollege doch sicher spätestens ohne das der Urlaub verfallen wäre auch 2014 Jahr in Urlaub gegangen.
Aber da wird wieder was aus der Augsburger Kiste gekramt und dem Gericht eine Geschichte und Märchen erzählt, wie schon in so vielen anderen Fällen 😉
Das der Kollege auf sein Urlaub und 1.800 Euro verzichten sollte, ist in nichts einzusehen, denn wer hat schon was zu verschenken, gerade wenn man in Teilzeit ist 😉
Nur sich hier für die Hüterin der Gebührengelder zu halten, obwohl gerade Frau Suppert & Co die Gelder seit Jahren nur so aus den Fenster schmeißen, ist einfach nur lächerlich und spiegelt einfach nur die Abgebrühtheit unseres AG wieder, der leider durch solche und noch viele andere Schwarze Schafe vertreten wird.
Komisch finde ich nur das verhalten von RA Vogelsang, der Frau Suppert am Arm genommen haben soll und den Saal mit ihr verließ, wobei es noch dazu kam wie Du es der Richterin schon sagtest sich außergerichtlich zu einigen, in seinen Büro !
Ob nun die Mobbing Zentrale dort saß oder nicht, dürfte doch dem RA Vogelsang relativ egal sein, vor allen weil er wohl die gesamte Situation in der SRH schon kennen müsste und somit es eher zum Vorteil hätte nutzen können, denn das Frau Suppert für die SRH dieses am liebsten verhindern wollte ist doch jeden von vorneherein klar 😉
Ich hoffe nur das dieses Verhalten von RA Vogelsang zum Vorteil und nicht zum Nachteil für seinen Mandanten und unseren Kollegen war und ist.
Denn man sollte seinen Mandanten bestmöglich vertreten und nicht nur evtl. seine Anwaltsgebühren die man über Rechtsschutz des Mandanten erhält immer nur im Blick haben.
Dein Wort an Frau Suppert ist gold richtig und im nichts mehr hinzuzufügen !
LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland
Arbeitgeber sind eher geneigt, sich auf höhere Beträge einzulassen, wenn Geheimhaltung vereinbart wird. Aber bei den Beträgen, um die es hier ging, ist das eher lächerlich. Wenn man € 50.000 verlangt und mit € 5.000 abzieht, ist doch doch eher peinlich.