Telecom France – bahnbrechendes Urteil

Nun wurde entschieden:

die sieben (7) Manager der Telecom France
wurden in Frankreich verurteilt wegen:

Ausübung von moralischem Druck 

Tagesschau berichtet:

Zeugen hatten während der Verhandlung von Zwangsversetzungen in andere Abteilungen oder weit entfernte Standorte berichtet, es wurden unerreichbare Leistungsziele vorgegeben, Mitarbeiter wurden systematisch heruntergemacht.
Von Lombard ist der Spruch dokumentiert, er werde die Leute, koste es, was es wolle,
zum Gehen bringen, und sei es durch das Fenster.

Wir erleben es immer wieder, dass sogenannte Sanierer beauftragt werden, Personal abzubauen. Manchmal erhalten sie dafür hohe Prämien oder Boni, manchmal werden auch sie unter Druck gesetzt, nach dem Motto, schaffst du das nicht, wird es ein anderer tun; Dann machst Du Dich hier überflüssig.

In Frankreich haben wir andere juristische Grundlagen (trotz EU-Recht).
Dort gibt es ein Anti-Mobbing-Gesetz.
Die ursprüngliche Anklage wegen fahrlässiger Tötung wurde fallen gelassen.
Es wäre zu wünschen, dass durch die EU der Straftatbestand der Anstiftung
zum Selbstmord eingeführt werden würde.

Tagesschau:

Die Folge:   Eine Suizid (SELBST-Mord)-Serie !

Und so kam es dann auch. Zwischen 2008 und 2011 häuften sich bei France Télécom
die Suizide, mehrmals machten die Betroffenen in Abschiedsbriefen explizit das Unternehmen dafür verantwortlich.
Im Prozess wurden 39 Fälle aufgerollt.
In 19 Fällen wurde der Selbstmord tatsächlich vollzogen,
die anderen Fälle betrafen Selbstmordversuche und schwere Depressionen.

Wer billigend in kauf nimmt, dass sich Mitarbeiter
wegen Mobbing das Leben nehmen, sollte
wegen Totschlags verurteilt werden, denn
Bossing in dieser Form ist seelischer Mord.

Das Strafmaß scheint eher lächerlich.
Außerdem wollen die Verurteilten in Berufung gehen.
Dennoch ist es bemerkenswert, dass unsere französischen Nachbarn
in Europa den ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen sind.

In Deutschland wurde die IP 07/569 noch immer nicht umgesetzt.
Das hat hauptsächlich Olaf Scholz zu verantworten.
Auch wir hätten spätestens seit April 2011 ein
deutsches Anti-Mobbing-Gesetz haben müssen.

Von einem Politiker, der seine Karte auf Europa setzt,
sollte man erwarten dürfen, dass er großes Interesse daran hat,
europäische Vorgaben schnell umzusetzen.

So bleibt es dabei:

Scholz und Tschentscher, die Sozen und Merkel
bleiben unwählbar.

Wir denken an jene Müllmänner, die sich wegen Bossing bei der SRH das Leben genommen haben,
an all jene, die ihre Knochen kaputt gearbeitet haben
und genötigt wurden einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und all jene, die unter den Verhältnissen bei der Mülle bis heute täglich aushalten.

Und bevor ich es vergesse. der verantwortliche Senator ist ein Grüner !  – Ebenfalls unwählbar.

Wir setzen uns auch weiter dafür ein, dass, auch bei uns, Manager persönlich
zur Verantwortung gezogen werden.

Wir beobachten weiter, wie unsere Gerichte mit dem Fall Winterkorn & Co. umgehen.

Dieses Urteil aus Frankreich ist jedenfalls ein schönes Weihnachtsgeschenk
für alle Mobbingbetroffenen.

Noch deutlicher wird die Faz:

Die Selbstmorde von 35 Beschäftigten wurden untersucht.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Tatbestand
des „Mobbing“ („harcèlement moral“) vorliege, auch
wenn die Spitzenmanager nicht in direktem Kontakt
mit den Opfern standen.

Sie hätten bewusst ein System errichtet,
das die Beschäftigten unter hohen Druck setzte.
„Die Führungskräfte entschieden sich für eine Politik,
die einem Gewaltmarsch gleich kam“, sagte
die Vorsitzende Richterin Cécile Louis Loyant.

Dabei hätten die Manager die „latente Anfälligkeit“
des Personals nicht ignorieren dürfen.
„Die gewählten Mittel zum Erreichen von
22.000 Eigenkündigungen waren verboten“,
urteilte das Gericht.
Die Verurteilten hätten auf ihre Untergebenen gezielt Druck ausgeübt,
den diese in der Hierarchie weitergeben sollten.
„Es handelte sich um eine konzertierte Aktion mit dem Ziel,
die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verschlechtern,
damit sich die Abgänge beschleunigen“.

Das Topmanagement wollte „ein Klima der Angst schaffen“.

Das hier beschriebene Klima der Angst finden wir heute in vielen Unternehmen vor.
Völlig unberücksichtigt bleibt bisher, dass sich Rechtsanwälte nicht nur auf diese Form von Bossing spezialisiert haben, sondern auch entsprechende Seminare anbieten.
Der berüchtigste dazu war bisher Helmut Naujoks.
Auch solche Anwälte gehören auf die Anklagebank!

Noch deutlicher als unsere deutschen Medien wird die nzz:

Schon die Headline unterscheidet sich deutlich:

«Terror-Management» mit Todesfolgen:
Ein Gericht verurteilt ehemalige Chefs
von France Télécom 

«Systematisches Mobbing» als Methode einer Personalpolitik, die Beschäftigte in Gefahr bringt oder sogar in den Tod treibt, darf nicht ungestraft bleiben.
Ein Urteil der französischen Justiz gegen France Télécom hat exemplarischen Charakter.

Das Pariser Strafgericht hat nach einem mehrmonatigen Prozess das Unternehmen France Télécom (FT) und sieben Führungsmitglieder wegen Mobbing schuldig gesprochen und aufgrund der besonders gravierenden Folgen zu den im Gesetz vorgesehenen Höchststrafen verurteilt.

Immerhin wurden die Höchststrafen verhängt.
Bleibt zu hoffen, dass die deutlich erhöht werden.
4 Monate Knast, 1 Jahr insgesamt und Rest auf Bewährung
und 15.000 € Geldstrafe für 19 Tote, 12 Suizidversuche und
diverse an Depression erkrankte Mitarbeiter wegen
der Schaffung eines Klimas der Angst,
da stimmt einfach die Verhältnismäßigkeit nicht.

Jedes Opfer ist eines zu viel.

Es gibt also noch viel zu tun.
Das gilt besonders für unsere Arbeitskreise.
.                                                                 Ricarda

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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Eine Antwort zu Telecom France – bahnbrechendes Urteil

  1. R.Meißner sagt:

    Ramona Meißner / Beitrag 1 – Siehe vor 1 Jahr
    Ich trage mich heute hier das z w e i t e Mal ein.
    Eine Anlaufstelle in Thüringen habe ich noch immer nicht gefunden. Ich bleibe dran !
    Die Versuche über die GEW Unterstützung zu erhalten – scheiterten über Jahre immer wieder bis in die Gegenwart.
    Meine Überlastungsanzeige aus dem Jahr 2016, die auf Mobbing hinwies, habe ich gern erneut zur Verfügung gestellt, damit jüngere Kolleginnen und Kollegen eine Vorlage erhalten können.
    Gerade in meinem Beruf als Lehrerin sehe ich es als meine Pflicht an, auch weiterhin auf das Thema aufmerksam zu machen.
    Die Installierung eines Gesetzes / Januar 2020 durch Sachverständige im Bundestag wie Herrn Dr. Peter Wickler gestützt – würde Hoffnung machen.
    Deutschland braucht dringend ein Gesetz zum Schutz der Opfer !
    Bisher habe ich keinen Rechtsanwalt gefunden, der aufgrund einer bestehenden Unterlassung gegen die Mobberin rechtliche Schritte einleitet. Schmerzensgeld und Schadenersatz stünden mir eigentlich zu.
    In meinem ständigen Bestreben, anderen Menschen Unterstützung aufzeigen zu wollen, fand ich Kontakt zum Autor Steffen Meltzer aus Brandenburg.
    Als Beamter im Polizeidienst kennt er das Mobbing im System.
    Sein Buch „Mobbing“ ist seit wenigen Wochen im Handel erhältlich. Gerne mache ich hier darauf aufmerksam.
    Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen
    R.Meißner

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