Zwei Millionen wegen Mobbing – werden Anwälte mutiger?

Von Hariett Drack, 28.06.11, 18:03h
Auf zwei Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld hat Angestellter seinen Arbeitsgeber verklagt. Er sei in der Firma wegen seiner Homosexualität ständig gedemütigt, beleidigt und benachteiligt worden.

Köln – Ein Personalmanager hat vor dem Arbeitsgericht seinen ehemaligen Arbeitgeber auf knapp zwei Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Er sei während seiner zweijährigen Zeit als Personalmanager in der Kölner Niederlassung des amerikanischen Konsumgüter-Konzerns ein Opfer „ständiger Demütigungen und Beleidigungen“ gewesen, behauptet der 38-jährige gebürtige Grieche und bekennende Homosexuelle Ünal D. in seiner 95-seitigen Klageschrift. Er sei deshalb mit den Nerven völlig am Ende.

Sein Arzt hat ihn wegen Depressionen, Migräne-Anfällen und Panik-Attacken bis auf weiteres krankgeschrieben. Ünal D. sehe sich als Mobbing-Opfer und berufe sich auf das Antidiskriminierungsgesetz, das „eine Benachteiligung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung verbiete“, heißt es in der Klageschrift.

„Völlig haltlose Behauptungen“ erklärte die Gegenseite am ersten Prozesstag, dem ein jahrelanges Verfahren durch sämtliche Instanzen folgen könnte. Zu sehr liegen die streitenden Parteien auseinander. „Sticheleien und boshafte Bemerkungen waren an der Tagesordnung“, sagt Ünal D., der überzeugt ist, „bewusst bei Gehaltserhöhungen und Beförderungen übergangen worden zu sein“. Immer wieder hätten sich Kollegen über seine Homosexualität lustig gemacht.

Man habe ihm signalisiert, dass ein Abteilungsleiter „ein Problem mit Schwulen“ habe. Diese Mobbing-Atmosphäre habe ihn krank gemacht. In einer ärztlichen Bescheinigung heißt es, die Erkrankung stehe „im kausalen Zusammenhang mit seiner beruflichen Situation und den betrieblichen Vorfällen“. Die immense Summe, die D. einklagt, sieht sein Anwalt Stephan Pflug im Einklang mit dem Antidiskriminierungsgesetz. Jeder einzelne Verstoß könne mit bis zu drei Bruttogehältern geahndet werden.

Zuletzt habe Ünal D. 5200 Euro brutto verdient. In der Klageschrift sind allein 30 Verstöße aufgelistet. Hinzu komme die Lohnfortzahlung seit einem Jahr. „Es ist geradezu perfide, wie hier ein Großkonzern die Leute kaputt macht“, findet der Anwalt. Vor Gericht hat der Fall offensichtlich weniger gute Karten. Die Richterin zog es in der mehrstündigen Verhandlung vor, lediglich kündigungsrechtliche Aspekte zu diskutieren, weil sie hinsichtlich der Diskriminierungsvorwürfe einen „konkreten Vortrag“ vermisse. Sie schlug eine Vergleichszahlung von 65 000 Euro vor – was beide Seiten empört ablehnten. Anwalt Pflug signalisierte Kampfbereitschaft: „Notfalls ziehen wir vor das Bundesarbeitsgericht.“

Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1309183845253.shtml

Diesen Artikel mit anderen teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • XING
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Live-MSN
  • MySpace
  • MisterWong
  • Webnews
  • MyShare
  • Ask
  • email
  • Print

Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Hilfe, Mobbing, Mobbing-Zentrale, Mobbingberatung abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert