Bisher sind alle VW Manager mehr oder weniger gut weg gekommen bei VW Skandalen. Mit der persönlichen Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hat man es nicht so genau genommen, obwohl der Gesetzestext eindeutig ist.
§ 93 Aktiengesetz – Vorstand
(2) 1Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast.3Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.
§ 116
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
1Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 93 mit Ausnahme des Absatzes 2 Satz 3 über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. 2Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. 3Sie sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn sie eine unangemessene Vergütung festsetzen (§ 87 Absatz 1).
Nun hat ein Richter geäußert, das Winterkorn womöglich im Dieselskandal diese Sorgfaltspflicht verletzt haben könnte. Das schreiben heute etliche Zeitungen, stellvertretend Manager-Magazin.
Richter Christian Jäde sagte, der damalige Vorstandsvorsitzende habe den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt und darüber informiert, nachdem er beim sogenannten „Schadenstisch“-Termin im Juli 2015 von den technischen Veränderungen zur Abgasmanipulation in den USA erfahren habe.
Bei einem „redlich Handelnden“ wäre davon auszugehen, dass er den Informationen nachgegangen wäre. „Das ist allerdings wohl nicht geschehen“, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Jedenfalls sei nicht ersichtlich, warum die Veränderungen an Dieselfahrzeugen nicht offengelegt worden seien.
Das lässt hoffen, dass sich der Trend fortsetzt, endlich einmal jene Manager in die persönliche Haftung zu nehmen, die sich seit Jahren die Taschen voll stopfen und glauben, man könne ihnen nichts anhaben.