Stadtreinigung Hamburg – Aufsichtsrat geht Vorwürfen nach

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Ich habe am 29.03.2016 alle Aufsichtsräte angeschrieben und aufgefordert, Bossing zu beenden. Dazu habe ich eine Frist gesetzt bis 15.04.2016, 12 Uhr.

Gestern hat mich der Aufsichtsratsvorsitzende darüber informiert, dass sich der Aufsichtsrat mit den Vorwürfen befassen wird. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Mit dieser Zwischennachricht hält er auch die Frist ein.

Wir können jetzt gemeinsam überlegen, wie das Problem Bossing bei der Stadtreinigung Hamburg nachhaltig gelöst werden kann. Zu Lösungen kommt man erfahrungsgemäß durch gemeinsame Gespräche.

Ich werde den Aufsichtsratsvorsitzenden nach der Personalversammlung noch einmal anschreiben und ihm mitteilen, welche nächsten Schritte ich für erforderlich halte.

Nun freue ich mich  auf euch. Ich werde voraussichtlich ab 6:30 Uhr am Audimax sein und euch ein fröhliches Geleit zur Personalversammlung geben. Wer einen Aufkleber haben möchte, spricht mich einfach an.

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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2 Antworten zu Stadtreinigung Hamburg – Aufsichtsrat geht Vorwürfen nach

  1. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    sehr gut gemacht und herzlichen Dank das Du dieses in Gange gebracht hast.
    Dieses ist alleine Dein Verdienst und alles weitere müssen wir selber bei der Personalversammlung in die Hand nehmen !
    Beruhigend ist schon mal das jetzt,das andere Instanzen in Bewegung kommen, die dadurch zum Handeln gezwungen sind !
    Wahrscheinlich wäre es ansonsten ewig so weiter gelaufen in der SRH wie bisher.

    LG an alle nicht (!) mobbenden Mitarbeiter der SRH und andere in ganz Deutschland

    • Ricarda sagt:

      Guten Morgen,

      es mag komisch klingen, aber das habt ihr den Flüchtlingen zu verdanken.

      Nachdem eine Gruppe von Rechtsanwälten Merkel verklagt hat, weil sie im Alleingang die Grenzen geöffnet hat, habe ich mich noch einmal mit dem Grundgesetz beschäftigt und mit der Rechtssprechung zu Art 34 GG.

      Dadurch bin ich auf Urteile gestoßen, die ungemein interessant sind, z. B. auf eines, dass es verbietet verklagten Aufsichtsräten die Kosten für Schadensersatz zu erstatten, nachdem sie wegen schuldhaften Verhaltens verklagt worden waren.

      Ich habe mich dann intensiv mit dem Amtshaftungsrecht auseinander gesetzt. Das könnte in Sachen Mobbing/Bossing ein zukunftsweisender Weg sein. Mit einigen Anwälten aus meinem Netzwerk habe ich darüber gesprochen. Und wie Anwälte so sind, war die Reaktion: interessant – gangbar – nachdenkenswert usw. In keinem einzigen Fall habe ich etwa gehört: abwegig – unsinnig oder unmöglich.

      Wie gesagt, Amtshaftung greift nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Deshalb muss man Aufsichtsräte in Verzug bringen. Man muss ihnen nachweisen können, dass sie schriftlich aufgefordert wurden – einzeln – gegen Mobbing/Bossing aktiv zu werden. Im Fall von Siechau ist das übrigens schon 2013 geschehen. Nachweislich.

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