Sprecht bitte ehemalige Mitarbeiter der Stadtreinigung Hamburg an, von denen ihr vermutet, dass sie nach Mobbing/Bossing ausgeschieden sein könnten. Dieser Personenkreis ist für alle Betroffenen besonders wertvoll, wenn sie bereit sind als Zeugen auszusagen. Sie müssen keine Angst mehr vor den Folgen haben.
Liegt die letzte Mobbinghandlung noch keine 3 Jahre zurück, können diese Personen auch selbst noch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen. Die 3-Jahresfrist gilt nicht, wenn Betroffene so fertig sind, dass sie nicht imstande sind, einen Prozess zu führen. In solchen Fällen, die natürlich durch Fachärzte oder Klinikaufenthalte belegt sein müssen, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn dem Betroffenen bewusst geworden ist, dass er Opfer von Mobbing oder Bossing war/ist.
Vielleicht fällt euch der eine oder andere Kollege ein. Es würde das Bild abrunden und belegen, dass die juristisch geforderte Systematik vorliegt und sich die Bossingproblematik über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten hin zieht.
Vergesst also bitte eure ehemaligen Kollegen nicht!