Sie wurde wiederholt sexuell belästigt und entwickelte eine Angststörung, begab sich in Therapie. Das Landeskrankenhaus setzte Täter und Opfer auseinander, aber die Angststörung blieb und führte mehrfach zur Arbeitsunfähigkeit.
Daher wurde sie gekündigt und ging vor Gericht. Die Angststörung entwickelte sich zum Verfolgungswahn und sie vertraute ihren Helfern nicht mehr. So entzog sie auch uns kurz vor dem Gerichtstermin die Vollmacht, erteilte sie uns erneut und entzog sie uns wieder.
Ein Fall bei dem die Gerichte dann hinterher nicht mehr klären können: was war zuerst da? Henne oder Ei? Mobbing oder die Angststörung?