Sie war schon Jahrzehnte im Betrieb, schwerbehindert und kurz vor der Rente. Der neue Geschäftsführer wollte sie unbedingt loswerden. Aber hier saß das Integrationsamt mit am Tisch.
Wir trafen uns dort einige Male zu Verhandlungen, immer in anwaltlicher Begleitung. Wir unterbrachen die Verhandlungen etliche Male. Unser Ziel war es eine Vorruhestandsregelung zu erreichen, die es möglich machte, dass sie nicht mehr zur Arbeit musste, aber auch keine finanziellen Einbußen haben würde. Das Finanzamt sitzt mit am Tisch bei solchen Verhandlungen. Die zogen sich übrigens über 1 1/2 Jahre hin! So lange, bis wir die 57iger-Regelung anbieten konnten.
Einmal wurde sie ins Unternehmen bestellt. Ein Personalchef war extra eingeflogen. Ich begleitete sie und wir machten uns einen Spaß mit den Herren. Sie sollte eine Erklärung unterschreiben und ich teilte dem eingeflogenen Herrn mit, dass wir nur gekommen seien, um zu erklären, dass ein Gespräch nicht stattfinden wird. Wie von der Tarantel gestochen wurde der Betriebsrat herbeigerufen. Diesem erklärte ich nochmals, dass ein Gespräch ohne Anwalt und Integrationsamt nicht stattfinden wird. Dann ließen wir die sprachlosen Herren einfach stehen.
Die Vorruhestandsregelung griff. Sie musste nicht mehr arbeiten und hat den fehlenden Teil anfangs durch einen Teilzeitjob aufgefangen. Als sie 60 wurde, reichte das Geld auch ganz ohne Arbeit.