Der Betroffene war ein langjähriger geschätzter Mitarbeiter einer großen Versicherung. Ein neuer Vorgesetzter sah das anders. Nach einigen typischen Bossing-Spielchen kamen: Kündigung, Freistellung, Gütetermin, Vergleich, Rücknahme der Kündigung, Wiederaufnahme der Arbeit – allerdings nicht am alten Arbeitsplatz!
Es folgten: Antrag auf Einstweilige Verfügung wegen vertragsgemäßer Beschäftigung, Weigerung der Zusammenarbeit durch den Vorgesetzten, Angebote zu Versetzungen inkl. Vorstellungsgespräche innerhalb der Versicherung, Wegnahme der Mitarbeiter, Versetzung in andere Räume, Abfindungsangebote usw. Schließlich sah man sich wieder vor dem Arbeitsgericht.
Im August 1998 erreichte mich eine kurze Notiz:
„Zur Zeit Waffenstillstand. Chef hatte Herzinfarkt.“
Einige Bossing-Fälle erledigen sich von allein.