Die Stadtreinigung Hamburg hatte Nichtzulassungs–Beschwerde eingelegt und ist damit gescheitert.
Sie müsste jetzt eigentlich alle Löhne nachzahlen
und Harder beschäftigen.
Aber was schert die „Stadtreinigung Hamburg“
unsere deutsche Rechtssprechung ?
Sie wartet tatsächlich ab, bis Harder die Zwangsvollstreckung durchführt.
Was für eine Szene !?!
Man stelle sich das vor:
Da käme der Gerichtsvollzieher mit Harder zur Stadtreingung mit einem Vollstreckungsbeschluss um an seinen Arbeitsplatz zu gehen und der Leiter der Stadtreinigung stände am Eingang und sagt: „Du kommst hier net rein !“
Eine groteske Situation. Die Stadtreinigung legt es aber offensichtlich genau darauf an.
Ich habe unseren Bürgermeister angeschrieben und um Hilfe gebeten.
Die Antwort erhielt ich durch die Senatskanzlei – wie schon zu Zeiten von Ole von Beust: Der Bürgermeister mischt sich in laufende Gerichtsverfahren nicht ein !
Das mag ja sein. Aber hier geht es nicht um ein laufendes Gerichtsverfahren,
sondern um die sinnlose Verschwendung von Steuergeldern Hamburger Bürger und einen Professor, der sich über unsere Rechtsprechung eigenmächtig hinwegsetzt.
Wenn Bürgermeister und Senat hier keinen Handlungsbedarf sehen,
muss sich die Bürgerschaft damit befassen,
und/oder vielleicht ein Untersuchungsausschuss, denn so geht es nicht !
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