Besteht ein Bezug zum Arbeits- oder Dienstverhältnis, landen Mobbing-Fälle gewöhnlich vor den Arbeitsgerichten oder dem Verwaltungsgericht. In diesem Fall jedoch, geht es um Körperverletzung.
Ein Werksleiter hat Mitarbeiter körperlich gequält und ihnen verboten sich zu wehren, mit dem Hinweis, er säße am längeren Hebel. Nun sieht er sich selbst als Opfer einer Verschwörung.
Die Allgemeine Zeitung berichtet darüber.
Für Gerichte ist es nicht leicht, eine gerechte Entscheidung zu treffen. Hilfreich wäre hier wohl ein psychiatrische Gutachten, durch das abgeklärt wird, ob der Werksleiter unter einer Wahrnehmungsstörung leidet. Dass sich die Mitarbeiter die Misshandlungen ausgedacht haben, klingt eher unwahrscheinlich.
Wer unter einem vorgesetzten leidet, der Mitarbeiter körperlich misshandelt, sollte das in jedem Fall durch ein ärztliches Attest belegen können.
Und Bild war natürlich auch dabei.
Übrigens: wenn Mobber/Bosser auffliegen und öffentlich bekannt wird, was sie anderen angetan haben, dann zeigen sie häufig dieselben Krankheitssymptome, die auch ihre Opfer kennen. Kreisen der Gedanken, Schlafstörungen, Herz-Kreislaufprobleme, Magen-Darmprobleme…. Was sie leider selten zeigen, ist Einsicht.
Nachdem der Werksleiter in Berufung gegangen war, hat er diese nach zwei Verhandlungstagen zurück genommen, schreibt die Rhein-Zeitung.
Es waren wohl immer mehr belastende Aussagen von Betroffenen, die letztlich dazu führten, dass er auf gab. Ob das auf Anraten der Anwälte geschah oder er tatsächlich zur Einsicht gekommen ist, dürfte wohl offen bleiben.