„Ich stehe Ihnen für Gespräche und Schriftwechsel nicht mehr zur Verfügung.“
Es muss schon viel passieren, bevor ich einen solchen Satz formuliere.
Der Betroffene stellte sich zunächst als Opfer dar. Er war im Verkehrsbegleitservice und behauptete von einer Vorgesetzten angefasst worden zu sein. Der Arbeitgeber schrieb mir, die äußere Erscheinung ließe zu wünschen übrig. Es gestalte sich insgesamt aber eher so, dass weibliche Mitarbeiter sich umgekehrt durch unangemessene Annäherungsversuche belästigt fühlten.
Im Laufe der Betreuung wurden wir auch mit den Familienverhältnissen vertraut. Der Betroffene schickte uns Unmengen von Kopien, Schriftwechsel mit Behörden, Ärzten, Bürgermeister, Staatsanwaltschaft, Anwälten usw. Wir bekamen fast jeden Tag Post von ihm und führten zahlreiche Telefonate.
Zuletzt stellte es sich so dar, dass er jeden stalkte, der nicht sofort tat, was er wollte. Das betraf auch seine ehemalige Freundin und ihren neuen Freund. Er betrank sich, schlitzte ihr die Reifen des Wagens auf, bedrohte seine Eltern, seinen Chef, hielt gerichtliche Kontaktverbote nicht ein und meinte wohl, wir hätten ihm rund um die Uhr für Rücksprachen zur Verfügung zu stehen.
Es gibt Fälle, die sprengen den Rahmen jeder Beratung.