Heute fand im Arbeitsgericht Hamburg in der Kammer von Richter Dr. Hennings die Zeugenvernahme von Michaela Dietz und Ulrich Thierfeldt statt. Es ging um die Frage, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden war.
Frau Dietz sagte aus, sie sei Zeugin gewesen, dass die Geschäftsführerin den Anhörungsbogen in das Fach des Betriebsrates gelegt hätte, und zwar am 19.06.2014. Dieses Fach befindet sich in einem Durchgangszimmer hinter dem Büro der Geschäftsführerin. Zugang haben die Führungskräfte und die Betriebsräte. Das Fach ist offen, also kein verschlossener Briefkasten.
Ulrich Thierfeldt, der Betriebsratsvorsitzende, sagte aus, der Anhörungsbogen habe sich nicht angefunden, obwohl der Betriebsrat das ganze Betriebsratsbüro auf den Kopf gestellt habe.
Frau Dietz hatte erklärt, sie sei von der Betriebsrätin Rhode angesprochen worden in der Woche nach dem 19.06.2014, weil der Anhörungsbogen nicht im Fach gewesen sei. Das Gericht stellte sich nun die Frage, woher denn Frau Rhode überhaupt davon gewusst hat und stellte diese Frage auch Thierfeldt. Der berief sich auf Gerüchte in so einem kleinen Haus und verschwieg, dass er bereits am 4. Juni von der Klägerin gebeten worden war, sie zu einem Personalgespräch zur Geschäftsführerin zu begleiten. Auch am 05.Juni sprach die Klägerin ihn an, am 07. Juni, am 12. Juni, am 14. Juni und danach fast täglich. Selbst auf Befragen konnte sich Thierfeldt nicht daran erinnern.
Mich erinnert das an den Fall Christian Wulff, der sich an die Urlaubsaufenthalte von Gläseke auch nicht erinnern konnte.
Die Klägerin hatte den Betriebsrat immer wieder angesprochen wegen der Anhörung. Thierfeldt hatte sie immer wieder aufgefordert, abzuwarten, den Ball flach zu halten und erstmal nichts zu unternehmen. Am 27. Juni 2013 sprach die Klägerin noch einmal Frau Rhode und Frau Christensen an und diese erklärten, der Anhörungsbogen sei noch nicht da.
Aufgrund der Zeugenaussagen kam die Kammer zu dem Ergebnis die Klage abzuweisen. Für sie stand fest, dass der Anhörungsbogen in das Fach des Betriebsrates eingelegt worden war. Alles, was danach geschah, müsse sich der Arbeitgeber nicht anrechnen lassen. Es steht der Klägerin frei in Berufung zu gehen.
Uns stellen sich jetzt die Fragen:
1. Wer hat den Anhörungsbogen verschwinden lassen?
2. Hat Thierfeldt gelogen, als er aussagte, er könne sich nicht erinnern von der Klägerin informiert worden zu sein? Und:
3. Wenn ein Altenpfleger sich an die Bitten um Hilfe einer Kollegin nicht erinnern kann, kann er sich daran erinnern, welche Medikamente er ausgeteilt hat?
Fest steht: wer einen solchen Betriebsrat hat, braucht keine Feinde mehr.
Wir prüfen jetzt, ob es sinnvoll ist gegen Thierfeldt Strafanzeige wegen Falschaussage vor Gericht zu stellen. Vielleicht hilft eine Strafanzeige seinem Gedächtnis wieder nach.
Bei Christian Wulff hat das ja auch funktioniert.
.
.
.
: