Cyber-Stalkerin rechtskräftig verurteilt
Eine 15jährige Schülerin hatte Fotos von einer Party bei youtube veröffentlicht und mit sexuell beleidigender Musik und entsprechenden Texten unterlegt. Etliche Mitschüler luden die Datei auf ihr Handy. Die Datei lief durch die ganze Schule und auch bei SchülerVZ ging sie reihum.
Die Täterin wurde nun durch Versäumnisurteil zu einer Geldstrafe von € 500,– verurteilt. Die alleinerziehende Mutter wurde aufgefordert die Geldstrafe unverzüglich zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht, wird unser Anwalt die Schülerin zur Eidesstattlichen Versicherung laden lassen, mit der Folge eines entsprechenden Schufa-Eintrages.
Die Verurteilung als Stalkerin, sowie ein Schufaeintrag würde Auswirkungen haben. So könnte die Schülerin z. B. keinen Handyvertrag abschließen. Auch mit einem Beruf im Öffentlichen Dienst könnte es erhebliche Probleme geben.
Wir hoffen, dass die Täterin aus diesem Vorfall gelernt hat. Eine Wiederholung hätte gravierende Folgen. Unseren Anwalt veranlaßt dieser Fall Schulen anzubieten in den Unterricht zu kommen und in 90 Minuten mit den Schülern über die Folgen solcher und anderer Straftaten zu sprechen.
Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen Cyber-Stalking nicht als harmlosen Spaß zu verstehen. Wer Fotos oder Videos anderer mit beleidigenden Texten veröffentlicht, begeht eine Straftat und verbaut sich sein Leben.